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    <title>News von Invedaweb.de</title>
    <description>Beispiel Maklerhomepage</description>
    <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/news.customer.index.html</link>
    <lastBuildDate>Sun, 05 Sep 2010 06:09:47 +0200</lastBuildDate>
    <language>de-de</language>
    <item>
      <title>Wenn eine Rechnung gar keine Rechnung ist</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2741188/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Bei der Schadenregulierung sollte man nicht die Wahrheit zu seinen Gunsten auslegen. Denn sonst riskiert man seinen Versicherungsschutz, wie ein aktuelles Urteil zeigt.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Reicht ein Versicherter seinem
  Hausratversicherer einen als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg
  ein, bei dem es sich in Wahrheit lediglich um eine Aufstellung
  angeblich erworbener Teile handelt, kann der Versicherer wegen
  arglistig falscher Angaben den Versicherungsschutz versagen. Das
  hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 3. August 2010
  entschieden (Az.: 12 U 86/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Einem Fahrradfahrer war nach eigenen Angaben ein drei Monate
  zuvor erworbenes Mountainbike im Wert von 5.700 Euro gestohlen
  worden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Schadenmeldung an seinen Hausratversicherer fügte er einen
  als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg eines Fahrradhändlers bei,
  in welchem zahlreiche Einzelteile mit einem Warenwert von
  5.757,55 Euro aufgeführt waren. Abzüglich eines Rabattes ergab
  sich die runde Summe von 5.700 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dem Beleg war die Mehrwertsteuer und der Name des Verkäufers zu
  entnehmen.
</p>
<h2>
  Wertermittlung statt Rechnung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass der Kläger
  zahlreiche der in dem Beleg aufgeführten Teile bei anderen Firmen
  erworben beziehungsweise im Internet ersteigert hatte. Bei dem
  Fahrradhändler hatte der Kläger die Teile lediglich zu seinem
  individuellen Wunschfahrrad zusammenbauen lassen, dort aber nur
  Teile im Wert von rund 2.000 Euro erworben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Hausratversicherer des Klägers fühlte sich arglistig
  getäuscht. Er lehnte es daher ab, den Schaden zu regulieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In seiner gegen den Versicherer eingereichten Klage trug der
  Versicherte vor, den Beleg des Fahrradhändlers lediglich als
  Wertermittlung eingereicht zu haben, um dem Hausratversicherer so
  die Arbeit mit zahlreichen Einzelbelegen zu ersparen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Bezeichnung „Rechnung“ erkläre sich daraus, dass das
  Computerprogramm des Radhauses keine „Wertermittlung“ ermögliche.
  Die in dem Beleg aufgelisteten Werte seien aber richtig. Denn es
  habe sich ausschließlich um Neuteile gehandelt.
</p>
<h2>
  Unterbliebener Hinweis
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Doch das konnte die Richter nicht überzeugen. Sie wiesen die
  Klage auf Ersatz des gestohlenen Fahrrades durch den
  Hausratversicherer als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Überzeugung des Gerichts hat der Kläger versucht, mit
  irreführenden Angaben Einfluss auf die Regulierungs-Entscheidung
  des Versicherers hinsichtlich der Entschädigungshöhe zu nehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn er hat zum Nachweis des Schadens auf einen als „Rechnung“
  bezeichneten Beleg des Fahrradhändlers Bezug genommen, ohne
  klarzustellen, dass er die dort aufgeführten Teile überwiegend
  gar nicht dort erworben hat.
</p>
<h2>
  Arglistige Täuschung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Begriff „Rechnung“ beinhalte nach gewöhnlichem Verständnis
  die Aussage, dass die dort aufgeführten Gegenstände die Leistung
  des Rechnungsstellers darstellten und von ihm stammten. Das gilt
  umso mehr, wenn der Beleg zusätzlich die Mehrwertsteuer und noch
  einen Nachlass ausweist, so das Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger hat nach Meinung der Richter mit dem Beleg offenkundig
  suggerieren wollen, dass alle dort aufgeführten Teile beim
  Fahrradhändler neu erworben worden sind. Dahinter habe die
  Absicht gestanden, den Versicherer von weiteren lästigen
  Rückfragen nach der Herkunft und dem Zustand der zugekauften
  Teile abzuhalten und mögliche Zweifel an der Werthaltigkeit des
  montierten Fahrrades gar nicht erst aufkommen zu lassen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Damit aber hat er arglistig gehandelt. Denn Arglist setzt das
  bewusste Einwirken auf die Entscheidung eines Versicherers durch
  unrichtige oder unvollständige Angaben voraus. Eine
  Bereicherungs- und Schädigungsabsicht ist zur Erfüllung des
  Arglist-Tatbestandes hingegen nicht erforderlich. Nach all dem
  ist der Versicherer daher leistungsfrei.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Bei der Schadenregulierung sollte man nicht die Wahrheit zu seinen Gunsten auslegen. Denn sonst riskiert man seinen Versicherungsschutz, wie ein aktuelles Urteil zeigt.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Reicht ein Versicherter seinem
  Hausratversicherer einen als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg
  ein, bei dem es sich in Wahrheit lediglich um eine Aufstellung
  angeblich erworbener Teile handelt, kann der Versicherer wegen
  arglistig falscher Angaben den Versicherungsschutz versagen. Das
  hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 3. August 2010
  entschieden (Az.: 12 U 86/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Einem Fahrradfahrer war nach eigenen Angaben ein drei Monate
  zuvor erworbenes Mountainbike im Wert von 5.700 Euro gestohlen
  worden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Schadenmeldung an seinen Hausratversicherer fügte er einen
  als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg eines Fahrradhändlers bei,
  in welchem zahlreiche Einzelteile mit einem Warenwert von
  5.757,55 Euro aufgeführt waren. Abzüglich eines Rabattes ergab
  sich die runde Summe von 5.700 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dem Beleg war die Mehrwertsteuer und der Name des Verkäufers zu
  entnehmen.
</p>
<h2>
  Wertermittlung statt Rechnung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass der Kläger
  zahlreiche der in dem Beleg aufgeführten Teile bei anderen Firmen
  erworben beziehungsweise im Internet ersteigert hatte. Bei dem
  Fahrradhändler hatte der Kläger die Teile lediglich zu seinem
  individuellen Wunschfahrrad zusammenbauen lassen, dort aber nur
  Teile im Wert von rund 2.000 Euro erworben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Hausratversicherer des Klägers fühlte sich arglistig
  getäuscht. Er lehnte es daher ab, den Schaden zu regulieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In seiner gegen den Versicherer eingereichten Klage trug der
  Versicherte vor, den Beleg des Fahrradhändlers lediglich als
  Wertermittlung eingereicht zu haben, um dem Hausratversicherer so
  die Arbeit mit zahlreichen Einzelbelegen zu ersparen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Bezeichnung „Rechnung“ erkläre sich daraus, dass das
  Computerprogramm des Radhauses keine „Wertermittlung“ ermögliche.
  Die in dem Beleg aufgelisteten Werte seien aber richtig. Denn es
  habe sich ausschließlich um Neuteile gehandelt.
</p>
<h2>
  Unterbliebener Hinweis
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Doch das konnte die Richter nicht überzeugen. Sie wiesen die
  Klage auf Ersatz des gestohlenen Fahrrades durch den
  Hausratversicherer als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Überzeugung des Gerichts hat der Kläger versucht, mit
  irreführenden Angaben Einfluss auf die Regulierungs-Entscheidung
  des Versicherers hinsichtlich der Entschädigungshöhe zu nehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn er hat zum Nachweis des Schadens auf einen als „Rechnung“
  bezeichneten Beleg des Fahrradhändlers Bezug genommen, ohne
  klarzustellen, dass er die dort aufgeführten Teile überwiegend
  gar nicht dort erworben hat.
</p>
<h2>
  Arglistige Täuschung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Begriff „Rechnung“ beinhalte nach gewöhnlichem Verständnis
  die Aussage, dass die dort aufgeführten Gegenstände die Leistung
  des Rechnungsstellers darstellten und von ihm stammten. Das gilt
  umso mehr, wenn der Beleg zusätzlich die Mehrwertsteuer und noch
  einen Nachlass ausweist, so das Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger hat nach Meinung der Richter mit dem Beleg offenkundig
  suggerieren wollen, dass alle dort aufgeführten Teile beim
  Fahrradhändler neu erworben worden sind. Dahinter habe die
  Absicht gestanden, den Versicherer von weiteren lästigen
  Rückfragen nach der Herkunft und dem Zustand der zugekauften
  Teile abzuhalten und mögliche Zweifel an der Werthaltigkeit des
  montierten Fahrrades gar nicht erst aufkommen zu lassen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Damit aber hat er arglistig gehandelt. Denn Arglist setzt das
  bewusste Einwirken auf die Entscheidung eines Versicherers durch
  unrichtige oder unvollständige Angaben voraus. Eine
  Bereicherungs- und Schädigungsabsicht ist zur Erfüllung des
  Arglist-Tatbestandes hingegen nicht erforderlich. Nach all dem
  ist der Versicherer daher leistungsfrei.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Teurer Frühstart</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2741189/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2741189/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[In der Vergangenheit erhielt ein Vollkaskoversicherter bei einem Unfall nach einem Rotlichtverstoß oft keine Entschädigung. In einem aktuellen Gerichtsstreit wurde nach neuem Versicherungsrecht geurteilt.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Das Nichtbeachten eines Rotlichtzeichens
  ist nur dann keine grobe Fahrlässigkeit, wenn dafür besondere
  Umstände vorliegen. Ansonsten kann man von einem Autofahrer
  erwarten, dass er den grünen Pfeil für Rechtsabbieger nicht für
  die Erlaubnis zum Geradeausfahren hält. Ein Kaskoversicherer darf
  deshalb die Leistung um 50 Prozent quoteln, so das Amtsgericht
  Essen in einem Urteil (Az.: 135 C 209/09), das auf Basis des
  neuen Versicherungsvertrags-Rechts getroffen wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Klage eines
  Autofahrers gegen seinen Kaskoversicherer, der ihm die Leistungen
  nach einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/VVG/81.html">Paragraf 81 Absatz 2
  VVG</a> (Versicherungsvertrags-Gesetz) gekürzt hatte.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Neue Regelung bei „grober Fahrlässigkeit“
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Das Urteil betrifft einen Fall, der sich nach der Reform
        des Versicherungsvertrags-Gesetzes (VVG) ereignet hat, die
        zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Vor 2008 musste die Versicherung keine Leistung zahlen,
        wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig
        verursacht hat. Egal wie weit das Fehlverhalten die Höhe
        und das Entstehen des Schadens beeinflusst hat.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Seit 2008 kann der Versicherer die Leistung nur noch
        anteilig kürzen. Und zwar nur um die Schadenhöhe, die
        direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Zu früh losgefahren
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger hatte an einer Kreuzung auf dem rechten von zwei
  Geradeausstreifen angehalten. Daneben gab es eine separate Spur
  für Rechtsabbieger mit einem eigenen Lichtzeichen, einem grünen
  Pfeil.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als dieses Lichtzeichen auf grün sprang, glaubte er, dies gelte
  auch für ihn und fuhr an. Dabei kam es zu einer Kollision mit
  einem Fahrzeug, das von rechts über die Kreuzung wollte.
</p>
<h2>
  Um die Hälfte gekürzt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Versicherungs-Gesellschaft stufte den Irrtum des
  Unfallfahrers als grob fahrlässiges Verhalten ein und kürzte die
  Leistung um die Hälfte. Dies wollte der Kläger nicht hinnehmen
  und zog vor Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch das Amtsgericht Essen schloss sich der Auffassung des
  Versicherers an. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen könne
  ein solcher Irrtum entschuldbar und damit nicht grob fahrlässig
  sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hierfür führte das Gericht beispielsweise eine unübersichtliche
  Kreuzung mit einer verwirrenden Anordnung der Ampeln an sowie
  dichtes Auffahren und Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder eine
  völlige Ortsunkenntnis des Fahrers.
</p>
<h2>
  Grundlose Übertretung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dies alles war nach Ansicht des Amtsgerichts im vorliegenden Fall
  nicht gegeben – die Kreuzung sei klar und übersichtlich gewesen.
  Deshalb habe es für den Kläger keinen Grund gegeben, das grüne
  Licht mit dem Pfeil auf seine Fahrspur zu beziehen. Die Klage auf
  vollständige Erstattung des Schadens wurde deshalb abgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wäre der Autofahrer nach altem Versicherungsrecht verurteilt
  worden, hätte ihm sogar der komplette Leistungsentzug des
  Kaskoversicherers gedroht.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[In der Vergangenheit erhielt ein Vollkaskoversicherter bei einem Unfall nach einem Rotlichtverstoß oft keine Entschädigung. In einem aktuellen Gerichtsstreit wurde nach neuem Versicherungsrecht geurteilt.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Das Nichtbeachten eines Rotlichtzeichens
  ist nur dann keine grobe Fahrlässigkeit, wenn dafür besondere
  Umstände vorliegen. Ansonsten kann man von einem Autofahrer
  erwarten, dass er den grünen Pfeil für Rechtsabbieger nicht für
  die Erlaubnis zum Geradeausfahren hält. Ein Kaskoversicherer darf
  deshalb die Leistung um 50 Prozent quoteln, so das Amtsgericht
  Essen in einem Urteil (Az.: 135 C 209/09), das auf Basis des
  neuen Versicherungsvertrags-Rechts getroffen wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Klage eines
  Autofahrers gegen seinen Kaskoversicherer, der ihm die Leistungen
  nach einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/VVG/81.html">Paragraf 81 Absatz 2
  VVG</a> (Versicherungsvertrags-Gesetz) gekürzt hatte.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Neue Regelung bei „grober Fahrlässigkeit“
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Das Urteil betrifft einen Fall, der sich nach der Reform
        des Versicherungsvertrags-Gesetzes (VVG) ereignet hat, die
        zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Vor 2008 musste die Versicherung keine Leistung zahlen,
        wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig
        verursacht hat. Egal wie weit das Fehlverhalten die Höhe
        und das Entstehen des Schadens beeinflusst hat.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Seit 2008 kann der Versicherer die Leistung nur noch
        anteilig kürzen. Und zwar nur um die Schadenhöhe, die
        direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Zu früh losgefahren
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger hatte an einer Kreuzung auf dem rechten von zwei
  Geradeausstreifen angehalten. Daneben gab es eine separate Spur
  für Rechtsabbieger mit einem eigenen Lichtzeichen, einem grünen
  Pfeil.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als dieses Lichtzeichen auf grün sprang, glaubte er, dies gelte
  auch für ihn und fuhr an. Dabei kam es zu einer Kollision mit
  einem Fahrzeug, das von rechts über die Kreuzung wollte.
</p>
<h2>
  Um die Hälfte gekürzt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Versicherungs-Gesellschaft stufte den Irrtum des
  Unfallfahrers als grob fahrlässiges Verhalten ein und kürzte die
  Leistung um die Hälfte. Dies wollte der Kläger nicht hinnehmen
  und zog vor Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch das Amtsgericht Essen schloss sich der Auffassung des
  Versicherers an. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen könne
  ein solcher Irrtum entschuldbar und damit nicht grob fahrlässig
  sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hierfür führte das Gericht beispielsweise eine unübersichtliche
  Kreuzung mit einer verwirrenden Anordnung der Ampeln an sowie
  dichtes Auffahren und Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder eine
  völlige Ortsunkenntnis des Fahrers.
</p>
<h2>
  Grundlose Übertretung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dies alles war nach Ansicht des Amtsgerichts im vorliegenden Fall
  nicht gegeben – die Kreuzung sei klar und übersichtlich gewesen.
  Deshalb habe es für den Kläger keinen Grund gegeben, das grüne
  Licht mit dem Pfeil auf seine Fahrspur zu beziehen. Die Klage auf
  vollständige Erstattung des Schadens wurde deshalb abgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wäre der Autofahrer nach altem Versicherungsrecht verurteilt
  worden, hätte ihm sogar der komplette Leistungsentzug des
  Kaskoversicherers gedroht.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lebenslange Sicherheit</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2738431/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2738431/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Die Finanzkrise hat einige ausländische Versicherer schwer getroffen. Warum sich Lebensversicherungs-Kunden in Deutschland nach Expertenaussagen jedoch keine Sorgen machen müssen. <br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Jeder Haushalt wendet im Durchschnitt rund fünf
  Prozent des verfügbaren Einkommens für eine private Vorsorge mit
  einer Lebensversicherung auf. Dass die aktuelle Finanzkrise bei
  dieser Art der Altersvorsorge zum Desaster führen könnte, halten
  Experten für ausgeschlossen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Grund dafür sind die strengen Anlagevorschriften für deutsche
  Lebensversicherer. Die Einhaltung wird von der <a href="http://www.bafin.de/">Bundesanstalt für
  Finanzdienstleistungs-Aufsicht</a> (BaFin) geprüft.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sicherheit bietet auch der garantierte Rechnungszins während der
  gesamten Laufzeit, der jedem klassischen
  Lebensversicherungs-Vertrag eines deutschen Anbieters zu Grunde
  liegt. Dieser liegt je nach Alter des Vertrages zwischen vier und
  derzeit 2,25 Prozent und ist unabhängig vom tatsächlich
  erwirtschafteten Gewinn des Versicherers.
</p>
<h2>
  Sicherheit mit doppeltem Boden
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Selbst wenn ein Versicherer pleite gehen würden, sind die
  garantierten Leistungen über die Auffanggesellschaft <a href="http://www.protektor-ag.de/">Protektor
  Lebensversicherungs-AG</a> abgesichert. Gesellschafter
  dieser Sicherungseinrichtung sind derzeit 96 unter deutscher
  Rechts- und Finanzaufsicht stehende Lebensversicherer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds zum Schutz der
  Versicherten wird von Protektor entsprechend verwaltet und
  angewendet. Damit ist grundsätzlich sichergestellt, dass alle
  Rechte, die in einem Lebensversicherungs-Vertrag vereinbart
  wurden, wie garantierter Rechnungszins, Dynamisierungen und
  Vertragsanpassungen, auch bestehen bleiben, wenn der Versicherer
  diese nicht mehr erfüllen kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Leistungen für die Altersvorsorge und den Risikoschutz werden
  in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten
  Gewinnbeteiligungen.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Warum die deutschen Versicherungen sicher sind
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        In einer vom <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverband der
        Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.</a> (GDV)
        veröffentlichten Publikation bekräftigte Dr. Wolfgang
        Weiler, Vorsitzender des Kapitalanlagen-Ausschusses des
        GDV, warum die deutschen Versicherungen von der Finanzkrise
        kaum betroffen sind.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        „Klassisch sind Renten, also Zinstitel, der weit
        überwiegende Teil im Portfolio der Versicherungen. Um die
        80 Prozent sind bei den Lebensversicherungen in Renten
        angelegt. Etwa zehn Prozent sind in Aktien investiert.
        Drei, vier Prozent sind Grundstücksanteile. Und der Rest
        sind kleinere Anlagen.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Diese Streuung sieht bei den meisten deutschen
        Lebensversicherern so aus, weil die Produktsituation sehr
        ähnlich ist und ähnliche Konsequenzen für das
        Anlagespektrum nach sich zieht. Allerdings sind die
        Aktienquoten so gering, dass kein größerer Schaden
        entstehen dürfte.“
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Auf die Frage, ob Kunden also kein bisschen am Produkt
        Lebensversicherung zweifeln müssen, erklärte Weiler: „Nein,
        weil sie eine Menge Garantien erhalten, die sie woanders
        nicht bekommen und für die wir mit unserem eigenen Geld
        haften. Die Garantie einer bestimmten Mindestverzinsung und
        einer lebenslangen Rente etwa.“
      </p>
      <h2>
        Lebenslange Sicherheit
      </h2>
      <p class="MsoNormal">
        „Lebenslang heißt in diesem Fall tatsächlich: bis jemand
        stirbt“, so Weiler weiter. „Wenn das direkt nach
        Rentenbeginn ist, ist es für ihn ein schlechtes Geschäft.
        Wenn er aber 100 Jahre alt wird, stellt er dankbar fest,
        was für ein gutes Geschäft er gemacht hat, weil er viel
        mehr herausbekommt, als er eingezahlt hat. Diesen Ausgleich
        kann niemand mit einem individuellen Sparprozess erreichen;
        denn wenn jemand früh stirbt, freuen sich die Erben.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Wenn er aber 100 Jahre alt wird und sein Geld schon mit 80
        aufgebraucht ist, muss er 20 Jahre von Sozialhilfe leben.
        Wenn wir einen Rentenvertrag abschließen, haben wir 50 oder
        mehr Jahre lang eine Geschäftsbeziehung.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Wer in solchen Zeiträumen arbeitet, geht mit Risiko anders
        um als jemand, der heute ein Geschäft macht und den Kunden
        anschließend nicht wiedersieht. Dass wir Garantien
        aussprechen können, liegt daran, dass wir einen kollektiven
        Risikoausgleichsprozess über den ganzen Bestand haben.“
      </p>
    </td>
  </tr>
</table></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die Finanzkrise hat einige ausländische Versicherer schwer getroffen. Warum sich Lebensversicherungs-Kunden in Deutschland nach Expertenaussagen jedoch keine Sorgen machen müssen. <long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Jeder Haushalt wendet im Durchschnitt rund fünf
  Prozent des verfügbaren Einkommens für eine private Vorsorge mit
  einer Lebensversicherung auf. Dass die aktuelle Finanzkrise bei
  dieser Art der Altersvorsorge zum Desaster führen könnte, halten
  Experten für ausgeschlossen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Grund dafür sind die strengen Anlagevorschriften für deutsche
  Lebensversicherer. Die Einhaltung wird von der <a href="http://www.bafin.de/">Bundesanstalt für
  Finanzdienstleistungs-Aufsicht</a> (BaFin) geprüft.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sicherheit bietet auch der garantierte Rechnungszins während der
  gesamten Laufzeit, der jedem klassischen
  Lebensversicherungs-Vertrag eines deutschen Anbieters zu Grunde
  liegt. Dieser liegt je nach Alter des Vertrages zwischen vier und
  derzeit 2,25 Prozent und ist unabhängig vom tatsächlich
  erwirtschafteten Gewinn des Versicherers.
</p>
<h2>
  Sicherheit mit doppeltem Boden
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Selbst wenn ein Versicherer pleite gehen würden, sind die
  garantierten Leistungen über die Auffanggesellschaft <a href="http://www.protektor-ag.de/">Protektor
  Lebensversicherungs-AG</a> abgesichert. Gesellschafter
  dieser Sicherungseinrichtung sind derzeit 96 unter deutscher
  Rechts- und Finanzaufsicht stehende Lebensversicherer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein gesetzlich vorgeschriebener Sicherungsfonds zum Schutz der
  Versicherten wird von Protektor entsprechend verwaltet und
  angewendet. Damit ist grundsätzlich sichergestellt, dass alle
  Rechte, die in einem Lebensversicherungs-Vertrag vereinbart
  wurden, wie garantierter Rechnungszins, Dynamisierungen und
  Vertragsanpassungen, auch bestehen bleiben, wenn der Versicherer
  diese nicht mehr erfüllen kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Leistungen für die Altersvorsorge und den Risikoschutz werden
  in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten
  Gewinnbeteiligungen.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Warum die deutschen Versicherungen sicher sind
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        In einer vom <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverband der
        Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.</a> (GDV)
        veröffentlichten Publikation bekräftigte Dr. Wolfgang
        Weiler, Vorsitzender des Kapitalanlagen-Ausschusses des
        GDV, warum die deutschen Versicherungen von der Finanzkrise
        kaum betroffen sind.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        „Klassisch sind Renten, also Zinstitel, der weit
        überwiegende Teil im Portfolio der Versicherungen. Um die
        80 Prozent sind bei den Lebensversicherungen in Renten
        angelegt. Etwa zehn Prozent sind in Aktien investiert.
        Drei, vier Prozent sind Grundstücksanteile. Und der Rest
        sind kleinere Anlagen.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Diese Streuung sieht bei den meisten deutschen
        Lebensversicherern so aus, weil die Produktsituation sehr
        ähnlich ist und ähnliche Konsequenzen für das
        Anlagespektrum nach sich zieht. Allerdings sind die
        Aktienquoten so gering, dass kein größerer Schaden
        entstehen dürfte.“
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Auf die Frage, ob Kunden also kein bisschen am Produkt
        Lebensversicherung zweifeln müssen, erklärte Weiler: „Nein,
        weil sie eine Menge Garantien erhalten, die sie woanders
        nicht bekommen und für die wir mit unserem eigenen Geld
        haften. Die Garantie einer bestimmten Mindestverzinsung und
        einer lebenslangen Rente etwa.“
      </p>
      <h2>
        Lebenslange Sicherheit
      </h2>
      <p class="MsoNormal">
        „Lebenslang heißt in diesem Fall tatsächlich: bis jemand
        stirbt“, so Weiler weiter. „Wenn das direkt nach
        Rentenbeginn ist, ist es für ihn ein schlechtes Geschäft.
        Wenn er aber 100 Jahre alt wird, stellt er dankbar fest,
        was für ein gutes Geschäft er gemacht hat, weil er viel
        mehr herausbekommt, als er eingezahlt hat. Diesen Ausgleich
        kann niemand mit einem individuellen Sparprozess erreichen;
        denn wenn jemand früh stirbt, freuen sich die Erben.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Wenn er aber 100 Jahre alt wird und sein Geld schon mit 80
        aufgebraucht ist, muss er 20 Jahre von Sozialhilfe leben.
        Wenn wir einen Rentenvertrag abschließen, haben wir 50 oder
        mehr Jahre lang eine Geschäftsbeziehung.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Wer in solchen Zeiträumen arbeitet, geht mit Risiko anders
        um als jemand, der heute ein Geschäft macht und den Kunden
        anschließend nicht wiedersieht. Dass wir Garantien
        aussprechen können, liegt daran, dass wir einen kollektiven
        Risikoausgleichsprozess über den ganzen Bestand haben.“
      </p>
    </td>
  </tr>
</table></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Riester-Rente bleibt beliebte Altersvorsorge</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2738432/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2738432/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Thu, 02 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Trotz der Finanzkrise erfährt die staatlich geförderte Altersvorsorge weiterhin hohen Zulauf, wie aktuelle Zahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigen.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Auch zwischen April und Juni hat der
  Boom bei den Riester-Renten mit gut 220.000 Neuverträgen
  angehalten. Damit ist die Zahl der Riester-Sparer auf beinahe 14
  Millionen gestiegen. Das zeigen die aktuellen Zahlen aus dem
  <a href="http://www.bmas.bund.de/">Bundesministerium für Arbeit
  und Soziales</a> (BMAS).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im zweiten Quartal 2010 haben die Deutschen 222.000 neue
  Riester-Verträge abgeschlossen. Seit dem Jahresende 2009 ist die
  Zahl der Bundesbürger mit einem Riester-Vertrag damit um über
  600.000 auf 13,852 Millionen gestiegen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Viele Deutsche „entscheiden sich damit unter dem Eindruck der
  Krise und trotz noch ungesicherten Konjunkturaussichten in großer
  Zahl dafür, sicher und mit beträchtlicher staatlicher Förderung
  für die ergänzende Alterssicherung zu sparen“, so das BMAS.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr style="page-break-inside: avoid;">
    <td>
      <h3>
        Verschiedene Riester-Varianten
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr style="page-break-inside: avoid;">
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Riester-Verträge gibt es in insgesamt vier Varianten. Neben
        Riester-Rentenversicherungen werden auch
        Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und
        neuerdings der sogenannte „Wohn-Riester“ angeboten. Mit
        Letzterem wird auch selbst genutztes Wohneigentum in die
        staatlich geförderte Altersvorsorge eingebunden.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Beliebteste Riester-Variante sind Versicherungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Bundesbürger favorisieren eindeutig die
  Riester-Rentenversicherung. So haben fast drei Viertel der
  Vorsorgesparer sich für diese Riester-Variante entschieden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Während ein knappes Fünftel auf Riester-Fondssparpläne entfällt,
  bleiben die Banksparpläne weiterhin unter der Fünf-Prozent-Marke.
  Jede 40. Police ist ein „Wohn-Riester“-Vertrag (auch
  Eigenheimrente genannt) – Tendenz steigend.
</p>
<h2>
  So funktioniert das Riestern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Bei Riester-Verträgen beteiligt sich der Staat an der
  Altersvorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte
  Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Weitere 185 Euro pro Jahr zahlt
  Vater Staat für jeden kindergeldberechtigten Sprössling. Für ab
  dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Im
  Jahr 2010 sind bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzbar.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens inklusive
  des staatlichen Zuschusses vier Prozent des
  sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den
  Vertrag eingezahlt werden. Sind die Einzahlungen kleiner als vier
  Prozent, wird auch die Zulage anteilig reduziert. Für den
  Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im
  Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Trotz der Finanzkrise erfährt die staatlich geförderte Altersvorsorge weiterhin hohen Zulauf, wie aktuelle Zahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigen.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Auch zwischen April und Juni hat der
  Boom bei den Riester-Renten mit gut 220.000 Neuverträgen
  angehalten. Damit ist die Zahl der Riester-Sparer auf beinahe 14
  Millionen gestiegen. Das zeigen die aktuellen Zahlen aus dem
  <a href="http://www.bmas.bund.de/">Bundesministerium für Arbeit
  und Soziales</a> (BMAS).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im zweiten Quartal 2010 haben die Deutschen 222.000 neue
  Riester-Verträge abgeschlossen. Seit dem Jahresende 2009 ist die
  Zahl der Bundesbürger mit einem Riester-Vertrag damit um über
  600.000 auf 13,852 Millionen gestiegen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Viele Deutsche „entscheiden sich damit unter dem Eindruck der
  Krise und trotz noch ungesicherten Konjunkturaussichten in großer
  Zahl dafür, sicher und mit beträchtlicher staatlicher Förderung
  für die ergänzende Alterssicherung zu sparen“, so das BMAS.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr style="page-break-inside: avoid;">
    <td>
      <h3>
        Verschiedene Riester-Varianten
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr style="page-break-inside: avoid;">
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Riester-Verträge gibt es in insgesamt vier Varianten. Neben
        Riester-Rentenversicherungen werden auch
        Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und
        neuerdings der sogenannte „Wohn-Riester“ angeboten. Mit
        Letzterem wird auch selbst genutztes Wohneigentum in die
        staatlich geförderte Altersvorsorge eingebunden.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Beliebteste Riester-Variante sind Versicherungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Bundesbürger favorisieren eindeutig die
  Riester-Rentenversicherung. So haben fast drei Viertel der
  Vorsorgesparer sich für diese Riester-Variante entschieden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Während ein knappes Fünftel auf Riester-Fondssparpläne entfällt,
  bleiben die Banksparpläne weiterhin unter der Fünf-Prozent-Marke.
  Jede 40. Police ist ein „Wohn-Riester“-Vertrag (auch
  Eigenheimrente genannt) – Tendenz steigend.
</p>
<h2>
  So funktioniert das Riestern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Bei Riester-Verträgen beteiligt sich der Staat an der
  Altersvorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte
  Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Weitere 185 Euro pro Jahr zahlt
  Vater Staat für jeden kindergeldberechtigten Sprössling. Für ab
  dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Im
  Jahr 2010 sind bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzbar.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens inklusive
  des staatlichen Zuschusses vier Prozent des
  sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den
  Vertrag eingezahlt werden. Sind die Einzahlungen kleiner als vier
  Prozent, wird auch die Zulage anteilig reduziert. Für den
  Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im
  Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Grenzen der Fürsorge</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2735549/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2735549/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Wed, 01 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Unter welchen Voraussetzungen kann ein Pflegeheim für die Folgen verantwortlich gemacht werden, wenn ein Heimbewohner stürzt?<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Der Schutz der Pflegebedürftigen eines
  Pflegeheims muss nicht über das übliche Maß hinausgehen. Wenn ein
  Pfleger aufgrund langer Übung nicht damit rechnen muss, dass ein
  Heimbewohner bei einer üblichen Pflegemaßnahme stürzt, so kann
  das Pflegeheim nicht für die Folgen des Unfalls zur Verantwortung
  gezogen werden. Das hat das Landgericht Coburg mit einem kürzlich
  veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 11 O 660/09).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Entscheidung lag der Fall eines 85-jährigen Pflegebedürftigen
  zugrunde, der unter zahlreichen körperlichen Gebrechen litt. Er
  war unter anderem sowohl beim Gehen als auch beim Stehen ein
  wenig unsicher.
</p>
<h2>
  Sturz beim Windelwechsel
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Trotz allem ließ es sich der inkontinente Pflegebedürftige nicht
  nehmen, das Wechseln seiner Windeln im Stehen durchführen zu
  lassen. Dazu stellte er sich neben sein Bett und stützte sich mit
  beiden Händen am Nachtschränkchen ab.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das ging lange Zeit gut. Doch eines Tages kam der
  Pflegebedürftige beim Windelwechsel unvermittelt zu Fall. Dabei
  verletzte er sich schwer.
</p>
<h2>
  Förderung der Selbstständigkeit
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Seine gesetzliche Krankenkasse war der Meinung, dass das
  Pflegepersonal keine ausreichenden Maßnahmen zur Vermeidung eines
  denkbaren Sturzes ihres Versicherten getroffen hatte. Sie
  verlangte von dem Pflegeheim daher die Erstattung der von ihr
  aufgewendeten Heil- und Behandlungskosten in Höhe von mehr als
  8.000 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Pflegeheim war sich jedoch keiner Pflichtverletzung bewusst.
  Die Sache landete daher vor Gericht. Dort erlitt die gesetzliche
  Krankenkasse eine Niederlage.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Pflicht eines Pflegeheims zum Schutz der körperlichen
  Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner ist nach Ansicht des
  Gerichts auf jenes Maß begrenzt, das mit vernünftigem
  finanziellen und persönlichem Aufwand realisiert werden kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Maßstab sind dabei insbesondere die Würde sowie die Interessen
  und die persönlichen Bedürfnisse der Heimbewohner. Deren
  Selbstständigkeit und Selbstverantwortung ist so weit wie möglich
  zu wahren und zu fördern.
</p>
<h2>
  Alltäglicher Gefahrenbereich
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte der Heimbewohner trotz
  gewisser Unsicherheiten bis zu seinem Unfall weder beim Gehen
  noch beim Stehen ernst zu nehmende Probleme. Er benötigte dabei
  keinerlei Unterstützung durch das Pflegepersonal.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dieses war daher nicht dazu verpflichtet, dem ausdrücklichen
  Wunsch des Patienten, den Windelwechsel im Stehen durchzuführen,
  nicht zu entsprechen oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu
  ergreifen, so das Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Unfall ereignete sich vielmehr im normalen, alltäglichen
  Gefahrenbereich. Er ist somit der eigenverantwortlichen
  Risikosphäre des Patienten zuzuordnen, für welche das Pflegeheim
  keinerlei Verantwortung zu übernehmen hat. Die Klage der
  Krankenkasse wurde daher als unbegründet zurückgewiesen.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Unter welchen Voraussetzungen kann ein Pflegeheim für die Folgen verantwortlich gemacht werden, wenn ein Heimbewohner stürzt?<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Der Schutz der Pflegebedürftigen eines
  Pflegeheims muss nicht über das übliche Maß hinausgehen. Wenn ein
  Pfleger aufgrund langer Übung nicht damit rechnen muss, dass ein
  Heimbewohner bei einer üblichen Pflegemaßnahme stürzt, so kann
  das Pflegeheim nicht für die Folgen des Unfalls zur Verantwortung
  gezogen werden. Das hat das Landgericht Coburg mit einem kürzlich
  veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 11 O 660/09).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Entscheidung lag der Fall eines 85-jährigen Pflegebedürftigen
  zugrunde, der unter zahlreichen körperlichen Gebrechen litt. Er
  war unter anderem sowohl beim Gehen als auch beim Stehen ein
  wenig unsicher.
</p>
<h2>
  Sturz beim Windelwechsel
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Trotz allem ließ es sich der inkontinente Pflegebedürftige nicht
  nehmen, das Wechseln seiner Windeln im Stehen durchführen zu
  lassen. Dazu stellte er sich neben sein Bett und stützte sich mit
  beiden Händen am Nachtschränkchen ab.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das ging lange Zeit gut. Doch eines Tages kam der
  Pflegebedürftige beim Windelwechsel unvermittelt zu Fall. Dabei
  verletzte er sich schwer.
</p>
<h2>
  Förderung der Selbstständigkeit
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Seine gesetzliche Krankenkasse war der Meinung, dass das
  Pflegepersonal keine ausreichenden Maßnahmen zur Vermeidung eines
  denkbaren Sturzes ihres Versicherten getroffen hatte. Sie
  verlangte von dem Pflegeheim daher die Erstattung der von ihr
  aufgewendeten Heil- und Behandlungskosten in Höhe von mehr als
  8.000 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Pflegeheim war sich jedoch keiner Pflichtverletzung bewusst.
  Die Sache landete daher vor Gericht. Dort erlitt die gesetzliche
  Krankenkasse eine Niederlage.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Pflicht eines Pflegeheims zum Schutz der körperlichen
  Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner ist nach Ansicht des
  Gerichts auf jenes Maß begrenzt, das mit vernünftigem
  finanziellen und persönlichem Aufwand realisiert werden kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Maßstab sind dabei insbesondere die Würde sowie die Interessen
  und die persönlichen Bedürfnisse der Heimbewohner. Deren
  Selbstständigkeit und Selbstverantwortung ist so weit wie möglich
  zu wahren und zu fördern.
</p>
<h2>
  Alltäglicher Gefahrenbereich
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte der Heimbewohner trotz
  gewisser Unsicherheiten bis zu seinem Unfall weder beim Gehen
  noch beim Stehen ernst zu nehmende Probleme. Er benötigte dabei
  keinerlei Unterstützung durch das Pflegepersonal.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dieses war daher nicht dazu verpflichtet, dem ausdrücklichen
  Wunsch des Patienten, den Windelwechsel im Stehen durchzuführen,
  nicht zu entsprechen oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu
  ergreifen, so das Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Unfall ereignete sich vielmehr im normalen, alltäglichen
  Gefahrenbereich. Er ist somit der eigenverantwortlichen
  Risikosphäre des Patienten zuzuordnen, für welche das Pflegeheim
  keinerlei Verantwortung zu übernehmen hat. Die Klage der
  Krankenkasse wurde daher als unbegründet zurückgewiesen.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Geld ist nicht alles</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2735550/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2735550/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Wed, 01 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Die Prämienhöhe alleine gibt keine Auskunft über den Leistungsumfang einer Autoversicherung. Was man darüber hinaus beachten sollte.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Bis zum 30. November, dem Kündigungsstichtag für die
  meisten Kfz-Versicherungen, werden wieder viele darüber
  nachdenken, ob sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollen.
  Nicht selten kommt dann erst im Schadenfall die Erkenntnis,
  was im neuen Vertrag nicht mitversichert ist. Doch auch wer eine
  hohe Prämie zahlt, ist nicht automatisch optimal abgesichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Wichtigste an einem Kfz-Vertrag ist, dass der Deckungsumfang
  auch tatsächlich den eigenen Wünschen und Bedürfnissen
  entspricht. Die Differenzen der angebotenen Kfz-Tarife
  hinsichtlich ihrer Leistungsinhalte sind mittlerweile groß.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seit langem kann der Verbraucher zwischen den angebotenen
  Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht und den verschiedenen
  Selbstbeteiligungen bei einer Kasko-Versicherung wählen.
  Deckungserweiterungen zur Haftpflicht und eventuell zur Kasko gab
  es in der Vergangenheit jedoch nur in geringem Umfang. Dies hat
  sich deutlich geändert.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" style="border: medium none; border-collapse: collapse;" class="MsoNormalTable">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Kfz-Haftpflichtversicherung
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Gemäß <a href="http://bundesrecht.juris.de/pflvg/__1.html">Paragraf 1
        PflVersG</a> (Pflichtversicherungsgesetz) muss jeder
        Kfz-Halter in Deutschland, der sein Fahrzeug auf
        öffentlichen Wegen und Plätzen benutzt, eine
        Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt die
        Schäden ab, die durch den Gebrauch entstehen.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Da in der Regel jeder für einen selbstverschuldeten Schaden
        in vollem Umfang haftet, ist es empfehlenswert, die
        höchstmögliche Deckungssumme für die
        Kfz-Haftpflichtversicherung zu wählen. Das kostet meist nur
        wenige Euro mehr, schützt aber in hohem Maße die
        finanzielle Existenz, auch wenn beispielsweise Personen-
        oder Sachschäden in Millionenhöhe entstanden sind.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Zusatzschutz für Vielreisende
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wer heute einen Kfz-Vertrag abschließt, sollte sich darüber
  Gedanken machen, welche Deckungserweiterungen für ihn sinnvoll
  sind. Wer beispielsweise gerne ins Ausland fährt, ist mit einer
  Mallorca-Police, einem Schutzbrief und mit einem
  Auslandsschaden-Schutz gut beraten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Leiht man sich im Ausland einen Mietwagen, gewährt die
  Mallorca-Police für die Fahrt mit diesem Fahrzeug den gleichen
  hohen Haftpflichtschutz, wie er in Deutschland besteht.
  Schutzbriefleistungen wie Abschleppen, Bergen, Kfz-Rückholung
  oder Ersatzteilbeschaffung stehen nach einem Unfall, einer Panne
  oder einer Erkrankung des Fahrers auf Reisen zur Verfügung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Beim Auslandsschaden-Schutz ersetzt der eigene Kfz-Versicherer
  die eigenen Personen- und Sachschäden, die durch im Ausland
  zugelassene Kraftfahrzeuge verursacht wurden. Konkret: Erleidet
  man mit dem eigenen versicherten Auto einen Unfall, tritt auch
  die eigene Kfz-Versicherung in Vorleistung und nimmt vom
  Verursacher oder seiner Versicherung Regress.
</p>
<h2>
  Kaskoschutz Deluxe
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch für die Kaskoversicherung gibt es zahlreiche
  Deckungserweiterungen. Die Mitversicherung von Marderbiss-Schäden
  wird schon seit Längerem von vielen Versicherern angeboten. Neuer
  sind die Einschlussmöglichkeiten einer Neuwertentschädigung und
  einer erweiterten Wildschadenklausel.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei manchen Kfz-Tarifen wird auch bei einem Totalschaden nur der
  Wiederbeschaffungswert gezahlt, egal wie alt das Fahrzeug war.
  Bei einer mitversicherten Neuwertentschädigung erhält der
  Besitzer eines Neuwagens in diesem Fall auch bis sechs oder zwölf
  Monaten nach der Zulassung den Neupreis.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bisher üblich war in der Teilkasko, dass Schäden die durch den
  Zusammenstoß eines Haarwildes nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__2.html">Paragraf 1
  BJagdG</a> (Bundesjagdgesetz) entstanden sind, abgedeckt waren.
  Jetzt kann auch die Kollision mit anderen Tieren wie Pferden,
  Rindern oder Hunden mitversichert werden.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" style="border: medium none; border-collapse: collapse;" class="MsoNormalTable">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Kaskoversicherung
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Die Kaskoversicherung leistet bei Schäden am eigenen
        Fahrzeug. Die Teilkasko-Versicherung tritt ein, wenn das
        Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung
        sowie bei einem Unfall mit einem Haarwild beschädigt wurde.
        Sie zahlt auch bei Glasbruchschäden.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Die Vollkasko leistet zusätzlich neben den
        Teilkasko-Risiken auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug,
        wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden.
        Ebenfalls abgedeckt sind unter anderem Schäden durch
        Dritte, die nicht zur Haftung herangezogen werden können,
        beispielsweise weil der Verursacher unerkannt flüchtete.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Zahlreiche Deckungserweiterungen möglich
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Selbst die Vereinbarung eines Schadenrabattretters, also die
  Zusage, dass man im Schadenfall seine bisherigen Prozente trotz
  Rückstufung behält, ist möglich. Voraussetzung ist dabei meist,
  dass man bereits eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht
  hat.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere einschließbare
  Erweiterungen, wie die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit,
  der Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Glasbruchschäden und
  vieles mehr.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Welche Erweiterungen im Einzelnen angeboten werden und welche für
  die individuelle Absicherung wichtig sind, erfährt man beim
  Versicherungsfachmann.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die Prämienhöhe alleine gibt keine Auskunft über den Leistungsumfang einer Autoversicherung. Was man darüber hinaus beachten sollte.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Bis zum 30. November, dem Kündigungsstichtag für die
  meisten Kfz-Versicherungen, werden wieder viele darüber
  nachdenken, ob sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollen.
  Nicht selten kommt dann erst im Schadenfall die Erkenntnis,
  was im neuen Vertrag nicht mitversichert ist. Doch auch wer eine
  hohe Prämie zahlt, ist nicht automatisch optimal abgesichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Wichtigste an einem Kfz-Vertrag ist, dass der Deckungsumfang
  auch tatsächlich den eigenen Wünschen und Bedürfnissen
  entspricht. Die Differenzen der angebotenen Kfz-Tarife
  hinsichtlich ihrer Leistungsinhalte sind mittlerweile groß.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seit langem kann der Verbraucher zwischen den angebotenen
  Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht und den verschiedenen
  Selbstbeteiligungen bei einer Kasko-Versicherung wählen.
  Deckungserweiterungen zur Haftpflicht und eventuell zur Kasko gab
  es in der Vergangenheit jedoch nur in geringem Umfang. Dies hat
  sich deutlich geändert.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" style="border: medium none; border-collapse: collapse;" class="MsoNormalTable">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Kfz-Haftpflichtversicherung
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Gemäß <a href="http://bundesrecht.juris.de/pflvg/__1.html">Paragraf 1
        PflVersG</a> (Pflichtversicherungsgesetz) muss jeder
        Kfz-Halter in Deutschland, der sein Fahrzeug auf
        öffentlichen Wegen und Plätzen benutzt, eine
        Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt die
        Schäden ab, die durch den Gebrauch entstehen.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Da in der Regel jeder für einen selbstverschuldeten Schaden
        in vollem Umfang haftet, ist es empfehlenswert, die
        höchstmögliche Deckungssumme für die
        Kfz-Haftpflichtversicherung zu wählen. Das kostet meist nur
        wenige Euro mehr, schützt aber in hohem Maße die
        finanzielle Existenz, auch wenn beispielsweise Personen-
        oder Sachschäden in Millionenhöhe entstanden sind.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Zusatzschutz für Vielreisende
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wer heute einen Kfz-Vertrag abschließt, sollte sich darüber
  Gedanken machen, welche Deckungserweiterungen für ihn sinnvoll
  sind. Wer beispielsweise gerne ins Ausland fährt, ist mit einer
  Mallorca-Police, einem Schutzbrief und mit einem
  Auslandsschaden-Schutz gut beraten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Leiht man sich im Ausland einen Mietwagen, gewährt die
  Mallorca-Police für die Fahrt mit diesem Fahrzeug den gleichen
  hohen Haftpflichtschutz, wie er in Deutschland besteht.
  Schutzbriefleistungen wie Abschleppen, Bergen, Kfz-Rückholung
  oder Ersatzteilbeschaffung stehen nach einem Unfall, einer Panne
  oder einer Erkrankung des Fahrers auf Reisen zur Verfügung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Beim Auslandsschaden-Schutz ersetzt der eigene Kfz-Versicherer
  die eigenen Personen- und Sachschäden, die durch im Ausland
  zugelassene Kraftfahrzeuge verursacht wurden. Konkret: Erleidet
  man mit dem eigenen versicherten Auto einen Unfall, tritt auch
  die eigene Kfz-Versicherung in Vorleistung und nimmt vom
  Verursacher oder seiner Versicherung Regress.
</p>
<h2>
  Kaskoschutz Deluxe
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch für die Kaskoversicherung gibt es zahlreiche
  Deckungserweiterungen. Die Mitversicherung von Marderbiss-Schäden
  wird schon seit Längerem von vielen Versicherern angeboten. Neuer
  sind die Einschlussmöglichkeiten einer Neuwertentschädigung und
  einer erweiterten Wildschadenklausel.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei manchen Kfz-Tarifen wird auch bei einem Totalschaden nur der
  Wiederbeschaffungswert gezahlt, egal wie alt das Fahrzeug war.
  Bei einer mitversicherten Neuwertentschädigung erhält der
  Besitzer eines Neuwagens in diesem Fall auch bis sechs oder zwölf
  Monaten nach der Zulassung den Neupreis.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bisher üblich war in der Teilkasko, dass Schäden die durch den
  Zusammenstoß eines Haarwildes nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__2.html">Paragraf 1
  BJagdG</a> (Bundesjagdgesetz) entstanden sind, abgedeckt waren.
  Jetzt kann auch die Kollision mit anderen Tieren wie Pferden,
  Rindern oder Hunden mitversichert werden.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" style="border: medium none; border-collapse: collapse;" class="MsoNormalTable">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Kaskoversicherung
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Die Kaskoversicherung leistet bei Schäden am eigenen
        Fahrzeug. Die Teilkasko-Versicherung tritt ein, wenn das
        Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung
        sowie bei einem Unfall mit einem Haarwild beschädigt wurde.
        Sie zahlt auch bei Glasbruchschäden.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Die Vollkasko leistet zusätzlich neben den
        Teilkasko-Risiken auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug,
        wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden.
        Ebenfalls abgedeckt sind unter anderem Schäden durch
        Dritte, die nicht zur Haftung herangezogen werden können,
        beispielsweise weil der Verursacher unerkannt flüchtete.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Zahlreiche Deckungserweiterungen möglich
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Selbst die Vereinbarung eines Schadenrabattretters, also die
  Zusage, dass man im Schadenfall seine bisherigen Prozente trotz
  Rückstufung behält, ist möglich. Voraussetzung ist dabei meist,
  dass man bereits eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht
  hat.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere einschließbare
  Erweiterungen, wie die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit,
  der Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Glasbruchschäden und
  vieles mehr.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Welche Erweiterungen im Einzelnen angeboten werden und welche für
  die individuelle Absicherung wichtig sind, erfährt man beim
  Versicherungsfachmann.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gefährliche Dunkelheit</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2732690/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2732690/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Das Risiko von Arbeitsunfällen durch Ausrutschen oder Stolpern steigt bei schlechter Beleuchtung am Arbeitsplatz deutlich an. Wie man hier mit relativ einfachen Mitteln vorbeugen kann.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Ob im Lager, im Labor oder im Büro – optimale
  Lichtverhältnissen können dazu beitragen, Unfälle zu verhüten.
  Gerade bei kürzer werdenden Tagen rückt dabei die künstliche
  Beleuchtung in den Vordergrund. Darauf macht die <a href="http://www.dguv.de/">Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung</a>
  (DGUV) aufmerksam.
</p>
<p class="MsoNormal">
  „Die richtige Beleuchtung hilft, Stolper- und Rutschgefahren
  frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden“, erklärt Gerold
  Soestmeyer, Leiter des DGUV-Fachausschusses Beleuchtung. Die
  richtige Beleuchtung ist seinen Angaben zufolge von mehreren
  Faktoren abhängig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  So sei es zwar das Beste, ausreichendes Tageslicht an allen
  Arbeitsplätzen zu haben. Da dies nicht immer möglich ist, können
  die Lichtverhältnisse mithilfe künstlicher Lichtquellen
  verbessert werden. Hierbei spielen laut DGUV Art und Dauer der
  Tätigkeit, das individuelle Sehvermögen und das Alter des
  Beschäftigten eine wichtige Rolle.
</p>
<h2>
  Ausreichende Beleuchtung ist wichtig
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In Arbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke grundsätzlich
  nicht unter 200 <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lux_(Einheit)">Lux</a> liegen, so
  der Tipp der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Doch in
  manchen Fällen sei auch eine höhere Beleuchtungsstärke
  angebracht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Entsteht beispielsweise durch den Umgang mit spitzen, scharfen,
  sich bewegenden oder heißen Gegenständen eine besondere
  Gefährdung, rät Soestmeyer zur Vermeidung von Unfallgefahren zu
  einer Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux bis 500 Lux.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Arbeitsstätte gilt laut DGUV im Allgemeinen dann „als gut
  beleuchtet, wenn
</p>
<ul type="disc" style="margin-top: 0cm;">
  <li class="MsoNormal">alle Arbeitsbereiche, Verkehrswege und
  Pausenräume ausreichend beleuchtet sind,
  </li>
  <li class="MsoNormal">in Arbeitsbereichen mit besonderen
  Sehaufgaben (zum Beispiel sehr feine Montagearbeiten,
  Qualitätskontrolle, Büroarbeit) je nach Art der Tätigkeit
  Beleuchtungsstärken von 500 Lux bis 1.500 Lux erreicht werden,
  </li>
  <li class="MsoNormal">die Helligkeitsverteilung in den Räumen
  ausgewogen ist (Decke und Wände sollten möglichst hell sein),
  </li>
  <li class="MsoNormal">störende Blendung und Schatten vermieden
  werden,
  </li>
  <li class="MsoNormal">Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe und
  guter Farbwiedergabe verwendet werden (damit zum Beispiel
  Sicherheitsfarben erkannt werden).“
  </li>
</ul>
<h2>
  Licht kann Leistungsfähigkeit steigern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Soestmeyer weist auch auf einen weiteren Aspekt hin. Denn Licht
  hat nicht nur einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit,
  sondern auch auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. So trage
  eine gute Beleuchtung zur Schonung der Augen, der Vorbeugung
  vorzeitiger Ermüdung sowie der Erhaltung der Aufmerksamkeit bei.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wichtig sei darüber hinaus, dass die Beleuchtung auf die
  jeweilige Arbeit abgestimmt sei. „Man sollte bei der Beleuchtung
  der Arbeitsplätze auch beachten, dass die Sehkraft mit
  zunehmendem Alter nachlässt und damit die Anforderungen an die
  Beleuchtung steigen“, so Soestmeyer weiter.
</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">
  Für weitere Informationen verweisen die Berufsgenossenschaften
  und Unfallkassen auf die zweiteilige Berufsgenossenschafts-Regel
  (BGR) 131 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von
  Arbeitsstätten“. Diese ist beim zuständigen
  Unfallversicherungs-Träger oder im Internet unter
</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt;">
  <a href="http://www.arbeitssicherheit.de/">www.arbeitssicherheit.de</a>
  erhältlich.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Das Risiko von Arbeitsunfällen durch Ausrutschen oder Stolpern steigt bei schlechter Beleuchtung am Arbeitsplatz deutlich an. Wie man hier mit relativ einfachen Mitteln vorbeugen kann.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Ob im Lager, im Labor oder im Büro – optimale
  Lichtverhältnissen können dazu beitragen, Unfälle zu verhüten.
  Gerade bei kürzer werdenden Tagen rückt dabei die künstliche
  Beleuchtung in den Vordergrund. Darauf macht die <a href="http://www.dguv.de/">Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung</a>
  (DGUV) aufmerksam.
</p>
<p class="MsoNormal">
  „Die richtige Beleuchtung hilft, Stolper- und Rutschgefahren
  frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden“, erklärt Gerold
  Soestmeyer, Leiter des DGUV-Fachausschusses Beleuchtung. Die
  richtige Beleuchtung ist seinen Angaben zufolge von mehreren
  Faktoren abhängig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  So sei es zwar das Beste, ausreichendes Tageslicht an allen
  Arbeitsplätzen zu haben. Da dies nicht immer möglich ist, können
  die Lichtverhältnisse mithilfe künstlicher Lichtquellen
  verbessert werden. Hierbei spielen laut DGUV Art und Dauer der
  Tätigkeit, das individuelle Sehvermögen und das Alter des
  Beschäftigten eine wichtige Rolle.
</p>
<h2>
  Ausreichende Beleuchtung ist wichtig
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In Arbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke grundsätzlich
  nicht unter 200 <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lux_(Einheit)">Lux</a> liegen, so
  der Tipp der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Doch in
  manchen Fällen sei auch eine höhere Beleuchtungsstärke
  angebracht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Entsteht beispielsweise durch den Umgang mit spitzen, scharfen,
  sich bewegenden oder heißen Gegenständen eine besondere
  Gefährdung, rät Soestmeyer zur Vermeidung von Unfallgefahren zu
  einer Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux bis 500 Lux.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Arbeitsstätte gilt laut DGUV im Allgemeinen dann „als gut
  beleuchtet, wenn
</p>
<ul type="disc" style="margin-top: 0cm;">
  <li class="MsoNormal">alle Arbeitsbereiche, Verkehrswege und
  Pausenräume ausreichend beleuchtet sind,
  </li>
  <li class="MsoNormal">in Arbeitsbereichen mit besonderen
  Sehaufgaben (zum Beispiel sehr feine Montagearbeiten,
  Qualitätskontrolle, Büroarbeit) je nach Art der Tätigkeit
  Beleuchtungsstärken von 500 Lux bis 1.500 Lux erreicht werden,
  </li>
  <li class="MsoNormal">die Helligkeitsverteilung in den Räumen
  ausgewogen ist (Decke und Wände sollten möglichst hell sein),
  </li>
  <li class="MsoNormal">störende Blendung und Schatten vermieden
  werden,
  </li>
  <li class="MsoNormal">Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe und
  guter Farbwiedergabe verwendet werden (damit zum Beispiel
  Sicherheitsfarben erkannt werden).“
  </li>
</ul>
<h2>
  Licht kann Leistungsfähigkeit steigern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Soestmeyer weist auch auf einen weiteren Aspekt hin. Denn Licht
  hat nicht nur einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit,
  sondern auch auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. So trage
  eine gute Beleuchtung zur Schonung der Augen, der Vorbeugung
  vorzeitiger Ermüdung sowie der Erhaltung der Aufmerksamkeit bei.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wichtig sei darüber hinaus, dass die Beleuchtung auf die
  jeweilige Arbeit abgestimmt sei. „Man sollte bei der Beleuchtung
  der Arbeitsplätze auch beachten, dass die Sehkraft mit
  zunehmendem Alter nachlässt und damit die Anforderungen an die
  Beleuchtung steigen“, so Soestmeyer weiter.
</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">
  Für weitere Informationen verweisen die Berufsgenossenschaften
  und Unfallkassen auf die zweiteilige Berufsgenossenschafts-Regel
  (BGR) 131 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von
  Arbeitsstätten“. Diese ist beim zuständigen
  Unfallversicherungs-Träger oder im Internet unter
</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt;">
  <a href="http://www.arbeitssicherheit.de/">www.arbeitssicherheit.de</a>
  erhältlich.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gefallener Passagier</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2732691/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2732691/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Tue, 31 Aug 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Müssen Straßenbahnen stark bremsen, ist die Sturzgefahr für stehende Fahrgäste groß. Ein Gericht klärte kürzlich, ob der Verkehrsbetrieb in einem konkreten Fall für die Unfallfolgen haften muss.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Ein Fahrgast eines öffentlichen
  Verkehrsmittels muss jederzeit mit scharfen Bremsmanövern
  rechnen. Er hat daher für ausreichende Standsicherheit zu sorgen.
  Kommt er zu Fall, weil er während der Fahrt aufgestanden ist, um
  einem anderen Fahrgast zu helfen, so kann er für die Folgen des
  Sturzes nicht den Verkehrsbetrieb verantwortlich machen. Das hat
  das Kammergericht Berlin mit Beschluss entschieden (Az.: 12 U
  95/09).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine 84-jährige Frau war in Berlin mit einer Straßenbahn
  unterwegs. Kurz nachdem sie zunächst einen Sitzplatz eingenommen
  hatte, wollte sie einer ihr gegenüber sitzenden gehbehinderten
  Frau bei der Entwertung ihres Fahrscheins behilflich sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sie stand daher während der Fahrt auf und begab sich in Richtung
  des Entwertungsautomaten. Im gleichen Augenblick musste der
  Fahrer der Straßenbahn jedoch wegen eines sich verkehrswidrig
  verhaltenden Pkw-Fahrers stark bremsen. Die Klägerin kam bei dem
  Bremsmanöver zu Fall und verletzte sich schwer.
</p>
<h2>
  Sicherer Halt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderung wurden von dem
  Betreiber der Straßenbahn zurückgewiesen. Seiner Meinung nach
  hatte die Klägerin ihren Unfall selbst verschuldet. Denn sie war
  ohne zwingenden Anlass während der Fahrt aufgestanden und hatte
  sich dabei nicht ausreichend vor einem Sturz gesichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Sache landete schließlich vor Gericht. Doch dort erlitt die
  Seniorin eine Niederlage.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Fahrgast eines öffentlichen Verkehrsmittels muss
  grundsätzlich jederzeit mit ruckartigen Bewegungen und
  Bremsmanövern rechnen, die seine Standsicherheit beeinträchtigen
  können. Er muss daher dafür sorgen, durch solche Bewegungen nicht
  zu Fall zu kommen, indem er sich entweder einen Sitzplatz sucht
  oder aber sich auf andere Weise sicheren Halt verschafft, so das
  Gericht.
</p>
<h2>
  Kein zwingender Grund
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Das aber hat die Klägerin nach Überzeugung der Richter versäumt.
  Denn sie hat ohne zwingenden Grund während der Fahrt ihren
  Sitzplatz verlassen und sich dadurch einer großen Sturzgefahr
  ausgesetzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die nach Ansicht des Gerichts an sich lobenswerte
  Hilfsbereitschaft gegenüber der gehbehinderten Mitfahrerin hat
  sich somit zu Ungunsten der Klägerin ausgewirkt. Sie hätte den
  Fahrschein nämlich auch während des nächsten regulären Halts
  entwerten oder aber einen jüngeren Mitfahrer um Hilfe bitten
  können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Auffassung des Gerichts haftet der Verkehrsbetrieb auch
  nicht aus dem Gesichtspunkt der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgefahr">Betriebsgefahr</a>.
  Denn diese tritt hinter dem hohen Eigenverschulden der Klägerin
  zurück. Die Klage der Frau wurde daher als unbegründet
  zurückgewiesen.
</p>
<h2>
  Ähnliche Entscheidungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Folgt man einem Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahr
  2009, so wäre der Fall nur dann anders zu beurteilen gewesen,
  wenn sich der Unfall kurz nach dem Einsteigen ereignet hätte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn kommt ein Fahrgast zu Fall, weil er noch keine Gelegenheit
  hatte, festen Halt zu finden, so ist der Betreiber eines
  öffentlichen Verkehrsmittels auch ohne eigenes Verschulden aus
  dem Gesichtspunkt der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung">Gefährdungshaftung</a>
  zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bereits im Mai 2007 hat sich das Amtsgericht Frankfurt/Main mit
  einem ähnlichen Fall wie dem der Klägerin befasst. Seinerzeit war
  ein Fahrgast in einem Bus zu Schaden gekommen, weil er deutlich
  vor Erreichen der Haltestelle seinen Sitzplatz verlassen hatte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit dem Argument, dass ein Fahrgast jederzeit mit stärkeren
  Bremsmanövern rechnen muss, wurden seinerzeit die Schadenersatz-
  und Schmerzensgeld-Forderungen als unbegründet zurückgewiesen.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Müssen Straßenbahnen stark bremsen, ist die Sturzgefahr für stehende Fahrgäste groß. Ein Gericht klärte kürzlich, ob der Verkehrsbetrieb in einem konkreten Fall für die Unfallfolgen haften muss.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Ein Fahrgast eines öffentlichen
  Verkehrsmittels muss jederzeit mit scharfen Bremsmanövern
  rechnen. Er hat daher für ausreichende Standsicherheit zu sorgen.
  Kommt er zu Fall, weil er während der Fahrt aufgestanden ist, um
  einem anderen Fahrgast zu helfen, so kann er für die Folgen des
  Sturzes nicht den Verkehrsbetrieb verantwortlich machen. Das hat
  das Kammergericht Berlin mit Beschluss entschieden (Az.: 12 U
  95/09).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine 84-jährige Frau war in Berlin mit einer Straßenbahn
  unterwegs. Kurz nachdem sie zunächst einen Sitzplatz eingenommen
  hatte, wollte sie einer ihr gegenüber sitzenden gehbehinderten
  Frau bei der Entwertung ihres Fahrscheins behilflich sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sie stand daher während der Fahrt auf und begab sich in Richtung
  des Entwertungsautomaten. Im gleichen Augenblick musste der
  Fahrer der Straßenbahn jedoch wegen eines sich verkehrswidrig
  verhaltenden Pkw-Fahrers stark bremsen. Die Klägerin kam bei dem
  Bremsmanöver zu Fall und verletzte sich schwer.
</p>
<h2>
  Sicherer Halt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderung wurden von dem
  Betreiber der Straßenbahn zurückgewiesen. Seiner Meinung nach
  hatte die Klägerin ihren Unfall selbst verschuldet. Denn sie war
  ohne zwingenden Anlass während der Fahrt aufgestanden und hatte
  sich dabei nicht ausreichend vor einem Sturz gesichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Sache landete schließlich vor Gericht. Doch dort erlitt die
  Seniorin eine Niederlage.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Fahrgast eines öffentlichen Verkehrsmittels muss
  grundsätzlich jederzeit mit ruckartigen Bewegungen und
  Bremsmanövern rechnen, die seine Standsicherheit beeinträchtigen
  können. Er muss daher dafür sorgen, durch solche Bewegungen nicht
  zu Fall zu kommen, indem er sich entweder einen Sitzplatz sucht
  oder aber sich auf andere Weise sicheren Halt verschafft, so das
  Gericht.
</p>
<h2>
  Kein zwingender Grund
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Das aber hat die Klägerin nach Überzeugung der Richter versäumt.
  Denn sie hat ohne zwingenden Grund während der Fahrt ihren
  Sitzplatz verlassen und sich dadurch einer großen Sturzgefahr
  ausgesetzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die nach Ansicht des Gerichts an sich lobenswerte
  Hilfsbereitschaft gegenüber der gehbehinderten Mitfahrerin hat
  sich somit zu Ungunsten der Klägerin ausgewirkt. Sie hätte den
  Fahrschein nämlich auch während des nächsten regulären Halts
  entwerten oder aber einen jüngeren Mitfahrer um Hilfe bitten
  können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Auffassung des Gerichts haftet der Verkehrsbetrieb auch
  nicht aus dem Gesichtspunkt der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgefahr">Betriebsgefahr</a>.
  Denn diese tritt hinter dem hohen Eigenverschulden der Klägerin
  zurück. Die Klage der Frau wurde daher als unbegründet
  zurückgewiesen.
</p>
<h2>
  Ähnliche Entscheidungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Folgt man einem Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahr
  2009, so wäre der Fall nur dann anders zu beurteilen gewesen,
  wenn sich der Unfall kurz nach dem Einsteigen ereignet hätte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn kommt ein Fahrgast zu Fall, weil er noch keine Gelegenheit
  hatte, festen Halt zu finden, so ist der Betreiber eines
  öffentlichen Verkehrsmittels auch ohne eigenes Verschulden aus
  dem Gesichtspunkt der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung">Gefährdungshaftung</a>
  zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bereits im Mai 2007 hat sich das Amtsgericht Frankfurt/Main mit
  einem ähnlichen Fall wie dem der Klägerin befasst. Seinerzeit war
  ein Fahrgast in einem Bus zu Schaden gekommen, weil er deutlich
  vor Erreichen der Haltestelle seinen Sitzplatz verlassen hatte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit dem Argument, dass ein Fahrgast jederzeit mit stärkeren
  Bremsmanövern rechnen muss, wurden seinerzeit die Schadenersatz-
  und Schmerzensgeld-Forderungen als unbegründet zurückgewiesen.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Explodierende Krankheitskosten</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2729501/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2729501/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 18:00:04 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Das Statistische Bundesamt hat die Ausgaben im Gesundheitssystem nach der Art der Erkrankung aufgeschlüsselt. In welchen Bereichen sich besonders hohe Kostenanstiege ergeben haben.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Die Bundesbürger leiden immer häufiger
  an psychischen Störungen und Verhaltensstörungen, die im
  Gesundheitssystem für einen überproportionalen Kostenanstieg
  sorgen. Nach Berechnungen des <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/">Statistische
  Bundesamts</a> (Destatis) schlagen hier vor allem hohe Kosten für
  die Behandlung von Demenz und Depressionen zu Buche.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Anhand der Krankheitskosten-Rechnung schätzt Destatis seit 2002
  alle zwei Jahre die ökonomischen Folgen von Krankheiten für die
  deutsche Volkswirtschaft. In die Berechnung fließen neben den
  medizinischen Heilbehandlungen auch sämtliche Gesundheitsausgaben
  für Prävention, Rehabilitation und Pflege ein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Aktuell wurden 21 Krankheitsbilder verglichen, die im Jahr 2002
  noch Kosten von über 218,8 Milliarden Euro verursacht hatten. Im
  Jahr 2008 fielen für diese Krankheitsbilder bereits über 254,3
  Milliarden Euro als Ausgaben an. Dies entspricht einer Steigerung
  von rund 16 Prozent.
</p>
<h2>
  Kosten für Demenz und Depressionen stiegen um 32 Prozent
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Krankheitskosten durch psychische Störungen und
  Verhaltensstörungen machten im Jahr 2008 knapp 28,7 Milliarden
  Euro aus. Für gut die Hälfte des Beitrages waren nur zwei
  Diagnosen verantwortlich: 9,4 Milliarden Euro wurden für
  Demenzerkrankungen und 5,2 Milliarden Euro für Depressionen
  ausgegeben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im Zeitvergleich zeigt sich, dass die Kosten durch psychische
  Erkrankungen von 2002 bis 2008 besonders stark gestiegen sind.
  Mit 5,3 Milliarden Euro war das Plus hier höher als bei allen
  anderen Krankheitsarten. Allein bei Demenz und Depressionen
  erhöhten sich die Ausgaben in diesem Zeitraum um zusammen 3,5
  Milliarden Euro beziehungsweise 32 Prozent.
</p>
<h2>
  Kreislauf- und Verdauungskrankheiten als größter Kostenblock
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die höchsten Kosten verursachen Krankheiten des Kreislaufsystems.
  Mit knapp 37 Milliarden Euro machte ihr Anteil 2008 an den
  Gesamtkosten 14,5 Prozent aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die zweitgrößten Ausgaben ist den Erkrankungen der
  Verdauungssysteme mit einem Anteil von 13,7 Prozent
  zuzuschreiben. Der Aufwand lag im Berichtsjahr bei 34,8 (2002:
  31,4) Milliarden Euro.
</p>
<h2>
  Auf Frauen entfallen deutlich höhere Krankheitskosten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem schlüsselten die Statistiker die Kosten nach Geschlecht und
  Altersgruppen auf, wobei im Jahr 2008 die Gruppe der 65- bis
  85-Jährigen mit 96,8 Milliarden Euro den größten Ausgabenblock
  stellte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Kostenaufteilung nach Geschlechtern ist zu beachten, dass
  Frauen zum einen eine höhere Lebenserwartung haben und zum
  anderen Ausgaben durch Geburten entstehen. Insgesamt machten die
  Krankheitskosten der Frauen im Jahr 2008 knapp 144 Milliarden
  Euro aus und die der Männer 110,3 Milliarden Euro.
</p>
<h2>
  Kosten für Geburten schlagen durch
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In der weiblichen Altersgruppe von 15 bis 30 Jahren lag der
  Aufwand im Jahr 2008 bei rund 11,6 Milliarden Euro. Bei der
  entsprechenden männlichen Altersgruppe wurden Krankheitskosten
  von rund 7,4 Milliarden Euro ausgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein ähnliches Bild zeigt sich in der weiblichen Altersgruppe von
  30 bis unter 45 Jahren (17,1 Milliarden Euro) im Vergleich zu
  entsprechenden männlichen Altersgruppe (knapp 13 Milliarden
  Euro).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit zunehmendem Alter steigen dann die Krankheitskosten. Fasst
  man beide Geschlechtergruppen ab 65 Jahre bis unter 85 Jahre
  sowie über 85 Jahre zusammen, entstanden 2008 Kosten über gut 123
  Milliarden Euro. Dies entspricht in etwa einem Anteil von gut 48
  (2002: gut 43) Prozent.
</p></long_text>]]>
      </description>
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        <![CDATA[Das Statistische Bundesamt hat die Ausgaben im Gesundheitssystem nach der Art der Erkrankung aufgeschlüsselt. In welchen Bereichen sich besonders hohe Kostenanstiege ergeben haben.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Die Bundesbürger leiden immer häufiger
  an psychischen Störungen und Verhaltensstörungen, die im
  Gesundheitssystem für einen überproportionalen Kostenanstieg
  sorgen. Nach Berechnungen des <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/">Statistische
  Bundesamts</a> (Destatis) schlagen hier vor allem hohe Kosten für
  die Behandlung von Demenz und Depressionen zu Buche.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Anhand der Krankheitskosten-Rechnung schätzt Destatis seit 2002
  alle zwei Jahre die ökonomischen Folgen von Krankheiten für die
  deutsche Volkswirtschaft. In die Berechnung fließen neben den
  medizinischen Heilbehandlungen auch sämtliche Gesundheitsausgaben
  für Prävention, Rehabilitation und Pflege ein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Aktuell wurden 21 Krankheitsbilder verglichen, die im Jahr 2002
  noch Kosten von über 218,8 Milliarden Euro verursacht hatten. Im
  Jahr 2008 fielen für diese Krankheitsbilder bereits über 254,3
  Milliarden Euro als Ausgaben an. Dies entspricht einer Steigerung
  von rund 16 Prozent.
</p>
<h2>
  Kosten für Demenz und Depressionen stiegen um 32 Prozent
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Krankheitskosten durch psychische Störungen und
  Verhaltensstörungen machten im Jahr 2008 knapp 28,7 Milliarden
  Euro aus. Für gut die Hälfte des Beitrages waren nur zwei
  Diagnosen verantwortlich: 9,4 Milliarden Euro wurden für
  Demenzerkrankungen und 5,2 Milliarden Euro für Depressionen
  ausgegeben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im Zeitvergleich zeigt sich, dass die Kosten durch psychische
  Erkrankungen von 2002 bis 2008 besonders stark gestiegen sind.
  Mit 5,3 Milliarden Euro war das Plus hier höher als bei allen
  anderen Krankheitsarten. Allein bei Demenz und Depressionen
  erhöhten sich die Ausgaben in diesem Zeitraum um zusammen 3,5
  Milliarden Euro beziehungsweise 32 Prozent.
</p>
<h2>
  Kreislauf- und Verdauungskrankheiten als größter Kostenblock
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die höchsten Kosten verursachen Krankheiten des Kreislaufsystems.
  Mit knapp 37 Milliarden Euro machte ihr Anteil 2008 an den
  Gesamtkosten 14,5 Prozent aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die zweitgrößten Ausgaben ist den Erkrankungen der
  Verdauungssysteme mit einem Anteil von 13,7 Prozent
  zuzuschreiben. Der Aufwand lag im Berichtsjahr bei 34,8 (2002:
  31,4) Milliarden Euro.
</p>
<h2>
  Auf Frauen entfallen deutlich höhere Krankheitskosten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem schlüsselten die Statistiker die Kosten nach Geschlecht und
  Altersgruppen auf, wobei im Jahr 2008 die Gruppe der 65- bis
  85-Jährigen mit 96,8 Milliarden Euro den größten Ausgabenblock
  stellte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Kostenaufteilung nach Geschlechtern ist zu beachten, dass
  Frauen zum einen eine höhere Lebenserwartung haben und zum
  anderen Ausgaben durch Geburten entstehen. Insgesamt machten die
  Krankheitskosten der Frauen im Jahr 2008 knapp 144 Milliarden
  Euro aus und die der Männer 110,3 Milliarden Euro.
</p>
<h2>
  Kosten für Geburten schlagen durch
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In der weiblichen Altersgruppe von 15 bis 30 Jahren lag der
  Aufwand im Jahr 2008 bei rund 11,6 Milliarden Euro. Bei der
  entsprechenden männlichen Altersgruppe wurden Krankheitskosten
  von rund 7,4 Milliarden Euro ausgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein ähnliches Bild zeigt sich in der weiblichen Altersgruppe von
  30 bis unter 45 Jahren (17,1 Milliarden Euro) im Vergleich zu
  entsprechenden männlichen Altersgruppe (knapp 13 Milliarden
  Euro).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit zunehmendem Alter steigen dann die Krankheitskosten. Fasst
  man beide Geschlechtergruppen ab 65 Jahre bis unter 85 Jahre
  sowie über 85 Jahre zusammen, entstanden 2008 Kosten über gut 123
  Milliarden Euro. Dies entspricht in etwa einem Anteil von gut 48
  (2002: gut 43) Prozent.
</p></long_text>]]>
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    </item>
    <item>
      <title>Auf ausreichende Absicherung für Mietsachschäden achten</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2729502/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2729502/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Mon, 30 Aug 2010 18:00:04 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Wenn die Deckungssumme nicht hoch genug gewählt wird, können selbst verursachte Schäden in der Mietwohnung teuer werden.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wer seine Mietwohnung versehentlich beschädigt, ist in
  der Regel über seine Privat-Haftpflichtversicherung geschützt.
  Häufig ist jedoch die Versicherungssumme dafür zu niedrig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Schäden an gemieteten Wohnungen oder Häusern, die der Versicherte
  für eigene Wohnzwecke nutzt, sind standardmäßig in der
  Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Meistens gilt für diesen Mietsachschaden-Schutz eine kleinere
  Deckungssumme als für die übrigen versicherten Risiken, manchmal
  weniger als 100.000 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Erstattet werden in der Regel nur Schäden an der Bausubstanz oder
  an fest mit der Wohnung verbundenen Gegenständen wie
  Einbauschränke, Waschbecken und Parkettfußboden, die der
  Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nicht
  vorsätzlich verursacht hat.
</p>
<h2>
  Abnutzung ist nicht versichert
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Beschädigung des gemieteten Inventars ist oftmals ausgeschlossen.
  Auch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige
  Beanspruchung und Glasschäden werden nicht ersetzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Einige Versicherer bieten gegen Aufpreis zusätzlichen Schutz zum
  Beispiel für den Verlust von Schlüsseln einer zentralen
  Schließanlage.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Deckungssumme für Mietsachschäden sollte so hoch sein, dass
  auch ein Totalschaden durch Feuer beglichen werden kann.
  Faustregel: 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche reichen in
  aller Regel aus.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wenn die Deckungssumme nicht hoch genug gewählt wird, können selbst verursachte Schäden in der Mietwohnung teuer werden.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wer seine Mietwohnung versehentlich beschädigt, ist in
  der Regel über seine Privat-Haftpflichtversicherung geschützt.
  Häufig ist jedoch die Versicherungssumme dafür zu niedrig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Schäden an gemieteten Wohnungen oder Häusern, die der Versicherte
  für eigene Wohnzwecke nutzt, sind standardmäßig in der
  Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Meistens gilt für diesen Mietsachschaden-Schutz eine kleinere
  Deckungssumme als für die übrigen versicherten Risiken, manchmal
  weniger als 100.000 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Erstattet werden in der Regel nur Schäden an der Bausubstanz oder
  an fest mit der Wohnung verbundenen Gegenständen wie
  Einbauschränke, Waschbecken und Parkettfußboden, die der
  Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nicht
  vorsätzlich verursacht hat.
</p>
<h2>
  Abnutzung ist nicht versichert
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Beschädigung des gemieteten Inventars ist oftmals ausgeschlossen.
  Auch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige
  Beanspruchung und Glasschäden werden nicht ersetzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Einige Versicherer bieten gegen Aufpreis zusätzlichen Schutz zum
  Beispiel für den Verlust von Schlüsseln einer zentralen
  Schließanlage.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Deckungssumme für Mietsachschäden sollte so hoch sein, dass
  auch ein Totalschaden durch Feuer beglichen werden kann.
  Faustregel: 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche reichen in
  aller Regel aus.
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    </item>
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