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    <title>News von Invedaweb.de</title>
    <description>Beispiel Maklerhomepage</description>
    <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/news.customer.index.html</link>
    <lastBuildDate>Fri, 10 Sep 2010 00:09:46 +0200</lastBuildDate>
    <language>de-de</language>
    <item>
      <title>Letzte Rettung für Unfallgeschädigte</title>
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      <pubDate>Thu, 09 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Welche Leistungen Kfz-Unfallopfer beanspruchen können, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder keinen Versicherungsschutz vorweisen kann.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Der <a target="_blank" href="http://www.verkehrsopferhilfe.de/">Verein Verkehrsopferhilfe
  e.V.</a> (VOH) hilft seit mehr als 40 Jahren, wenn ein Autofahrer
  den angerichteten Schaden nicht ersetzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Trotz gesetzlich vorgeschriebener Kfz-Haftpflichtversicherung
  kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu Unfällen, bei denen
  das Crash-Fahrzeug nicht versichert ist, der Unfallverursacher
  Fahrerflucht begeht oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt
  wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dann leistet die Verkehrsopferhilfe Ersatz. Sie zahlt, wenn ein
  Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung,
  beispielsweise durch die eigene Vollkasko-Versicherung oder
  Krankenkasse, erhalten kann.
</p>
<h2>
  Was die Verkehrsopferhilfe zahlt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die VOH stellt das Unfallopfer so, als wäre der Schädiger mit der
  gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert (Personenschäden bis
  zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis zu einer Millionen
  Euro).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Allerdings werden bei Unfällen mit Fahrerflucht reine Sachschäden
  ohne gleichzeitige Personenschäden (Verletzungen oder Todesfälle)
  nicht ersetzt. Liegen Personen- und Sachschäden vor, wird der
  Sachschaden unter Abzug eines Selbstbehalts von 500 Euro
  beglichen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Schmerzensgeld wird in diesem Fall auch nur bei besonders
  schweren Verletzungen gezahlt – oder wenn erhebliche Dauerschäden
  eintreten. Das Geld, das Verkehrsopfer bekommen, speist sich aus
  einem Fonds, in den alle in Deutschland tätigen
  Kfz-Haftpflichtversicherer einzahlen.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Welche Leistungen Kfz-Unfallopfer beanspruchen können, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder keinen Versicherungsschutz vorweisen kann.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Der <a target="_blank" href="http://www.verkehrsopferhilfe.de/">Verein Verkehrsopferhilfe
  e.V.</a> (VOH) hilft seit mehr als 40 Jahren, wenn ein Autofahrer
  den angerichteten Schaden nicht ersetzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Trotz gesetzlich vorgeschriebener Kfz-Haftpflichtversicherung
  kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu Unfällen, bei denen
  das Crash-Fahrzeug nicht versichert ist, der Unfallverursacher
  Fahrerflucht begeht oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt
  wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dann leistet die Verkehrsopferhilfe Ersatz. Sie zahlt, wenn ein
  Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung,
  beispielsweise durch die eigene Vollkasko-Versicherung oder
  Krankenkasse, erhalten kann.
</p>
<h2>
  Was die Verkehrsopferhilfe zahlt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die VOH stellt das Unfallopfer so, als wäre der Schädiger mit der
  gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert (Personenschäden bis
  zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis zu einer Millionen
  Euro).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Allerdings werden bei Unfällen mit Fahrerflucht reine Sachschäden
  ohne gleichzeitige Personenschäden (Verletzungen oder Todesfälle)
  nicht ersetzt. Liegen Personen- und Sachschäden vor, wird der
  Sachschaden unter Abzug eines Selbstbehalts von 500 Euro
  beglichen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Schmerzensgeld wird in diesem Fall auch nur bei besonders
  schweren Verletzungen gezahlt – oder wenn erhebliche Dauerschäden
  eintreten. Das Geld, das Verkehrsopfer bekommen, speist sich aus
  einem Fonds, in den alle in Deutschland tätigen
  Kfz-Haftpflichtversicherer einzahlen.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Schutz gegen die Wintergrippe</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2758470/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Thu, 09 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Jahr für Jahr sterben in Deutschland einige Tausend an der üblicherweise in der kalten Jahreszeit auftretenden Influenza-Erkrankung. Wie man dieses Risiko für sich selbst vermeiden kann.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Auch in diesem Jahr sollten die Bundesbürger nicht die
  Gefahren der saisonalen Grippe, an der jährlich mehrere tausend
  Deutsche versterben, aus dem Blickfeld verlieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insbesondere Menschen im höheren Alter, chronisch Kranke sowie
  medizinisches Personal sind einem erhöhtem Erkrankungsrisiko an
  der Grippe ausgesetzt, die hierzulande typischerweise in den
  Herbst- und Wintermonaten auftritt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, macht
  darauf aufmerksam, dass die Wochen im September und Oktober die
  beste Zeit zu Impfung seien, auch wenn die Impfstoffe für die
  saisonale Grippe bereits seit Mitte August zur Verfügung ständen.
</p>
<h2>
  Gefahr von Lungenentzündungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Gegensatz zur Erkältung handelt es sich bei der echten Grippe
  um eine ernsthafte Erkrankung, erklärt Töbing weiter. „Die
  Krankheitsanzeichen wie Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen treten
  meist plötzlich auf“, so Töbing zu den Symptomen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Oft seien die betroffenen Personen sehr geschwächt und neigten zu
  Schweißausbrüchen. Bei Personen mit einem geschwächten
  Immunsystem könne es darüber hinaus zu gefährlichen
  Komplikationen wie beispielsweise Lungenentzündungen kommen.
</p>
<h2>
  Experten raten zu rechtzeitiger Impfung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Gesundheitsexperten empfehlen deshalb als beste vorbeugende
  Maßnahme gegen die saisonale Grippe eine Schutzimpfung. Diese
  sollte jedes Jahr erneuert werden, weil sich die Erreger der
  saisonalen Virusgrippe von Jahr zu Jahr ändern können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hiernach richtet sich auch die Zusammensetzung des Impfstoffs,
  der in der Regel Antigene von drei verschiedenen Virusstämmen
  enthält, die die Weltgesundheits-Organisation WHO zuvor
  ermittelt.
</p></long_text>]]>
      </description>
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        <![CDATA[Jahr für Jahr sterben in Deutschland einige Tausend an der üblicherweise in der kalten Jahreszeit auftretenden Influenza-Erkrankung. Wie man dieses Risiko für sich selbst vermeiden kann.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Auch in diesem Jahr sollten die Bundesbürger nicht die
  Gefahren der saisonalen Grippe, an der jährlich mehrere tausend
  Deutsche versterben, aus dem Blickfeld verlieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insbesondere Menschen im höheren Alter, chronisch Kranke sowie
  medizinisches Personal sind einem erhöhtem Erkrankungsrisiko an
  der Grippe ausgesetzt, die hierzulande typischerweise in den
  Herbst- und Wintermonaten auftritt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, macht
  darauf aufmerksam, dass die Wochen im September und Oktober die
  beste Zeit zu Impfung seien, auch wenn die Impfstoffe für die
  saisonale Grippe bereits seit Mitte August zur Verfügung ständen.
</p>
<h2>
  Gefahr von Lungenentzündungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Gegensatz zur Erkältung handelt es sich bei der echten Grippe
  um eine ernsthafte Erkrankung, erklärt Töbing weiter. „Die
  Krankheitsanzeichen wie Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen treten
  meist plötzlich auf“, so Töbing zu den Symptomen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Oft seien die betroffenen Personen sehr geschwächt und neigten zu
  Schweißausbrüchen. Bei Personen mit einem geschwächten
  Immunsystem könne es darüber hinaus zu gefährlichen
  Komplikationen wie beispielsweise Lungenentzündungen kommen.
</p>
<h2>
  Experten raten zu rechtzeitiger Impfung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Gesundheitsexperten empfehlen deshalb als beste vorbeugende
  Maßnahme gegen die saisonale Grippe eine Schutzimpfung. Diese
  sollte jedes Jahr erneuert werden, weil sich die Erreger der
  saisonalen Virusgrippe von Jahr zu Jahr ändern können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hiernach richtet sich auch die Zusammensetzung des Impfstoffs,
  der in der Regel Antigene von drei verschiedenen Virusstämmen
  enthält, die die Weltgesundheits-Organisation WHO zuvor
  ermittelt.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Klima kühl kalkuliert</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2755218/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2755218/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Wed, 08 Sep 2010 18:00:04 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Klimaanlagen sind in Bürogebäuden heute meist selbstverständlich, aber auch ein oft unterschätzter Kostenfaktor. Regelmäßige Inspektionen auch nach der heißen Jahreszeit helfen beim Sparen.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Für Unternehmen, die in ihren Betriebsgebäuden
  Klimaanlagen haben, zahlen sich regelmäßige Inspektionen aus. Die
  Betreiber können dadurch nämlich beträchtliche Kosten sparen,
  zeigt ein Projekt der Europäischen Union.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Immerhin entfallen mehr als 40 Prozent des gesamten
  Energieverbrauchs in der EU auf den Gebäudebereich. Neben dem
  Heizen macht auch die Klimatisierung von Häusern, die nicht
  Wohnzwecken dienen, einen beachtlichen Teil aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Damit die Anlagen optimal funktionieren, sollten sie regelmäßig
  überprüft und gewartet werden. Das hilft nicht nur beim
  Energiesparen, sondern bedeutet auch mehr Komfort, Sicherheit und
  Behaglichkeit für die Nutzer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  So können auch mögliche Defekte an den Zu- und Ableitungen, an
  der Pumpe oder an sonstigen Anlageteilen schneller festgestellt
  und behoben werden. Dies kann möglicherweise noch kostspieligere
  Schäden verhindern.
</p>
<h2>
  Bei Kontrollen sinnvoll sparen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Allerdings sind auch die Inspektionen ein Faktor, den ein
  kostenbewusstes Unternehmen beachten wird. Hier zahlen sich
  Planung und Vorbereitung im wahrsten Sinne des Wortes aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Dauer einer solchen Untersuchung hängt naturgemäß von der
  Größe des Gebäudes und der Komplexität des Klimasystems ab. Dabei
  ergeben sich enorme Unterschiede: Im Rahmen einer Studie hat die
  EU festgestellt, dass die Dauer einer Inspektion inklusive der
  Vorinspektion zwischen 4,5 Stunden und 4,5 Tagen liegt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dieser Zeitaufwand, der sich natürlich auch gravierend auf die
  Kosten auswirkt, kann aber bei regelmäßiger Wiederholung der
  Inspektionen deutlich reduziert werden. Zum Beispiel dann, wenn
  die benötigten Daten dazu schon aufbereitet sind, etwa in einem
  standardisierten Berichtsformat.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wenn die Inspektionsberichte für weitere Inspektionen zugänglich
  gemacht werden, können für die Vorinspektion 80 Prozent und für
  die Inspektion selbst 20 Prozent der Zeit eingespart werden.
</p>
<h2>
  Bis zu 60 Prozent weniger Energie
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Durch die professionelle Wartung lässt sich sehr viel Energie
  einsparen. Dadurch sinken die Kosten für die Klimatisierung
  des Gebäudes dann beträchtlich. Durch die Methode der
  Temperaturregelung verbraucht man zum Beispiel bis zu 60 Prozent
  weniger Energie, durch die Regelung der Betriebszeit sowie
  den Einsatz der richtigen Pumpen und Ventilatoren sinkt
  der Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Es ist übrigens nie zu spät, mit den Einsparungen zu beginnen.
  Gerade bei Anlagen, die schlecht gewartet und dokumentiert sind,
  lässt sich anfangs meist mehr Energie einsparen als bei Anlagen,
  die durch regelmäßigen Service auf dem neuesten Stand gehalten
  werden.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Klimaanlagen sind in Bürogebäuden heute meist selbstverständlich, aber auch ein oft unterschätzter Kostenfaktor. Regelmäßige Inspektionen auch nach der heißen Jahreszeit helfen beim Sparen.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Für Unternehmen, die in ihren Betriebsgebäuden
  Klimaanlagen haben, zahlen sich regelmäßige Inspektionen aus. Die
  Betreiber können dadurch nämlich beträchtliche Kosten sparen,
  zeigt ein Projekt der Europäischen Union.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Immerhin entfallen mehr als 40 Prozent des gesamten
  Energieverbrauchs in der EU auf den Gebäudebereich. Neben dem
  Heizen macht auch die Klimatisierung von Häusern, die nicht
  Wohnzwecken dienen, einen beachtlichen Teil aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Damit die Anlagen optimal funktionieren, sollten sie regelmäßig
  überprüft und gewartet werden. Das hilft nicht nur beim
  Energiesparen, sondern bedeutet auch mehr Komfort, Sicherheit und
  Behaglichkeit für die Nutzer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  So können auch mögliche Defekte an den Zu- und Ableitungen, an
  der Pumpe oder an sonstigen Anlageteilen schneller festgestellt
  und behoben werden. Dies kann möglicherweise noch kostspieligere
  Schäden verhindern.
</p>
<h2>
  Bei Kontrollen sinnvoll sparen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Allerdings sind auch die Inspektionen ein Faktor, den ein
  kostenbewusstes Unternehmen beachten wird. Hier zahlen sich
  Planung und Vorbereitung im wahrsten Sinne des Wortes aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Dauer einer solchen Untersuchung hängt naturgemäß von der
  Größe des Gebäudes und der Komplexität des Klimasystems ab. Dabei
  ergeben sich enorme Unterschiede: Im Rahmen einer Studie hat die
  EU festgestellt, dass die Dauer einer Inspektion inklusive der
  Vorinspektion zwischen 4,5 Stunden und 4,5 Tagen liegt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dieser Zeitaufwand, der sich natürlich auch gravierend auf die
  Kosten auswirkt, kann aber bei regelmäßiger Wiederholung der
  Inspektionen deutlich reduziert werden. Zum Beispiel dann, wenn
  die benötigten Daten dazu schon aufbereitet sind, etwa in einem
  standardisierten Berichtsformat.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wenn die Inspektionsberichte für weitere Inspektionen zugänglich
  gemacht werden, können für die Vorinspektion 80 Prozent und für
  die Inspektion selbst 20 Prozent der Zeit eingespart werden.
</p>
<h2>
  Bis zu 60 Prozent weniger Energie
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Durch die professionelle Wartung lässt sich sehr viel Energie
  einsparen. Dadurch sinken die Kosten für die Klimatisierung
  des Gebäudes dann beträchtlich. Durch die Methode der
  Temperaturregelung verbraucht man zum Beispiel bis zu 60 Prozent
  weniger Energie, durch die Regelung der Betriebszeit sowie
  den Einsatz der richtigen Pumpen und Ventilatoren sinkt
  der Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Es ist übrigens nie zu spät, mit den Einsparungen zu beginnen.
  Gerade bei Anlagen, die schlecht gewartet und dokumentiert sind,
  lässt sich anfangs meist mehr Energie einsparen als bei Anlagen,
  die durch regelmäßigen Service auf dem neuesten Stand gehalten
  werden.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Je länger - je teurer?</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2755219/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2755219/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Wed, 08 Sep 2010 18:00:04 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Nicht immer ist der Bußgeldbescheid und ein verhängtes Fahrverbot endgültig. Dies zeigt ein aktueller Gerichtsfall, bei dem sich ein Autofahrer gegen eine über das normale Maß hinausgehende Strafe gewehrt hat, nachdem er eine rote Ampel missachtet hatte.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Verkehrsteilnehmer, welche die Haltelinie einer Ampel bei
  rot überqueren, dürfen nicht deswegen mit einem höheren Bußgeld
  bestraft werden, weil die Rotphase bereits einige Sekunden
  angedauert hat. Auch die Verhängung eines längeren Fahrverbots
  ist nicht möglich, so das Kammergericht Berlin in einer kürzlich
  bekannt gewordenen Entscheidung (Az.: 2 Ss 267/09).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger war vom Amtsgericht Tiergarten zur Zahlung einer
  Geldbuße von 230 Euro verurteilt worden. Gegen ihn wurde außerdem
  ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt.
</p>
<h2>
  Sieben Sekunden zu spät
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Vorausgegangen war ein sogenannter qualifizierter
  Rotlichtverstoß. Denn der Kläger hatte mit seinem Pkw im Frühjahr
  2009 eine Kreuzung sieben Sekunden, nachdem die für seine
  Fahrtrichtung geltende Ampel auf rot umgesprungen war, überquert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zum Kummer des Klägers fuhr genau in diesem Augenblick ein
  Polizeifahrzeug in den Kreuzungsbereich ein. Dessen Fahrerin
  konnte zwar problemlos einen Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des
  Klägers vermeiden. Die Sache war jedoch trotzdem eindeutig.
</p>
<h2>
  Erfolg in zweiter Instanz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Weil bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß nach den damaligen
  Bestimmungen des Bußgeldkataloges lediglich eine Geldbuße in Höhe
  von 125 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig geworden
  wäre, zog der Kläger gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vor
  das Berliner Kammergericht. Dort errang der Autofahrer einen
  Erfolg.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Gericht konnte das Argument des Amtsrichters nicht
  überzeugen, der den Kläger deswegen mit einem höheren Bußgeld und
  einem längeren Fahrverbot bestraft hatte, weil er besonders lange
  nach Beginn der Rotphase die Kreuzung überquert hatte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn das Bußgeld für qualifizierte Rotlichtverstöße, bei denen
  die Ampel bereits für mindestens eine Sekunde auf rot gestanden
  haben muss, ist bereits gegenüber sogenannten einfachen
  Rotlichtverstößen erhöht.
</p>
<h2>
  Fehlende Rechtsgrundlage
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für eine weitere Erhöhung sowie für eine Verlängerung des
  Fahrverbots wegen einer besonders langen Dauer der Rotlichtphase
  fehlt es hingegen an einer entsprechenden Rechtsgrundlage, so das
  Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das höhere Bußgeld für qualifizierte Verstöße berücksichtigt
  nämlich schon die erhöhte Gefahr, die von Verkehrsteilnehmern
  ausgeht, die erst nach einer Sekunde bei Rotlicht in eine
  Kreuzung einfahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Weitere Tatsachen, die eine Erhöhung von Bußgeld und Fahrverbot
  rechtfertigen könnten, liegen in dem entschiedenen Fall nicht
  vor. Denn der Kläger hat sich weder einer Sachbeschädigung noch
  einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer schuldig
  gemacht.
</p>
<h2>
  Keine konkrete Gefährdung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Von einer konkreten Gefährdung hätte nämlich nur dann ausgegangen
  werden können, wenn der Kläger andere Verkehrsteilnehmer in eine
  Lage gebracht hätte, die auf einen unmittelbar bevorstehenden
  Unfall hindeuteten. Da die Fahrerin des Polizeifahrzeuges jedoch
  problemlos anhalten konnte, kann nach Überzeugung des Berliner
  Kammergerichts von einer solchen Gefährdung nicht ausgegangen
  werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger wurde daher zu Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 125
  Euro verurteilt. Er muss außerdem einen Monat lang zu Fuß gehen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach der Neufassung des <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php?extlink=&amp;kanzleiid=&amp;beschreibung=&amp;punkte=&amp;fahrverbot=">
  Bußgeldkataloges</a> hätte der Kläger mit einem Bußgeld in Höhe
  von 200 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot bestraft werden
  können.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Nicht immer ist der Bußgeldbescheid und ein verhängtes Fahrverbot endgültig. Dies zeigt ein aktueller Gerichtsfall, bei dem sich ein Autofahrer gegen eine über das normale Maß hinausgehende Strafe gewehrt hat, nachdem er eine rote Ampel missachtet hatte.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Verkehrsteilnehmer, welche die Haltelinie einer Ampel bei
  rot überqueren, dürfen nicht deswegen mit einem höheren Bußgeld
  bestraft werden, weil die Rotphase bereits einige Sekunden
  angedauert hat. Auch die Verhängung eines längeren Fahrverbots
  ist nicht möglich, so das Kammergericht Berlin in einer kürzlich
  bekannt gewordenen Entscheidung (Az.: 2 Ss 267/09).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger war vom Amtsgericht Tiergarten zur Zahlung einer
  Geldbuße von 230 Euro verurteilt worden. Gegen ihn wurde außerdem
  ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt.
</p>
<h2>
  Sieben Sekunden zu spät
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Vorausgegangen war ein sogenannter qualifizierter
  Rotlichtverstoß. Denn der Kläger hatte mit seinem Pkw im Frühjahr
  2009 eine Kreuzung sieben Sekunden, nachdem die für seine
  Fahrtrichtung geltende Ampel auf rot umgesprungen war, überquert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zum Kummer des Klägers fuhr genau in diesem Augenblick ein
  Polizeifahrzeug in den Kreuzungsbereich ein. Dessen Fahrerin
  konnte zwar problemlos einen Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des
  Klägers vermeiden. Die Sache war jedoch trotzdem eindeutig.
</p>
<h2>
  Erfolg in zweiter Instanz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Weil bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß nach den damaligen
  Bestimmungen des Bußgeldkataloges lediglich eine Geldbuße in Höhe
  von 125 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig geworden
  wäre, zog der Kläger gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vor
  das Berliner Kammergericht. Dort errang der Autofahrer einen
  Erfolg.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Gericht konnte das Argument des Amtsrichters nicht
  überzeugen, der den Kläger deswegen mit einem höheren Bußgeld und
  einem längeren Fahrverbot bestraft hatte, weil er besonders lange
  nach Beginn der Rotphase die Kreuzung überquert hatte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn das Bußgeld für qualifizierte Rotlichtverstöße, bei denen
  die Ampel bereits für mindestens eine Sekunde auf rot gestanden
  haben muss, ist bereits gegenüber sogenannten einfachen
  Rotlichtverstößen erhöht.
</p>
<h2>
  Fehlende Rechtsgrundlage
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für eine weitere Erhöhung sowie für eine Verlängerung des
  Fahrverbots wegen einer besonders langen Dauer der Rotlichtphase
  fehlt es hingegen an einer entsprechenden Rechtsgrundlage, so das
  Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das höhere Bußgeld für qualifizierte Verstöße berücksichtigt
  nämlich schon die erhöhte Gefahr, die von Verkehrsteilnehmern
  ausgeht, die erst nach einer Sekunde bei Rotlicht in eine
  Kreuzung einfahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Weitere Tatsachen, die eine Erhöhung von Bußgeld und Fahrverbot
  rechtfertigen könnten, liegen in dem entschiedenen Fall nicht
  vor. Denn der Kläger hat sich weder einer Sachbeschädigung noch
  einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer schuldig
  gemacht.
</p>
<h2>
  Keine konkrete Gefährdung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Von einer konkreten Gefährdung hätte nämlich nur dann ausgegangen
  werden können, wenn der Kläger andere Verkehrsteilnehmer in eine
  Lage gebracht hätte, die auf einen unmittelbar bevorstehenden
  Unfall hindeuteten. Da die Fahrerin des Polizeifahrzeuges jedoch
  problemlos anhalten konnte, kann nach Überzeugung des Berliner
  Kammergerichts von einer solchen Gefährdung nicht ausgegangen
  werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger wurde daher zu Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 125
  Euro verurteilt. Er muss außerdem einen Monat lang zu Fuß gehen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach der Neufassung des <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php?extlink=&amp;kanzleiid=&amp;beschreibung=&amp;punkte=&amp;fahrverbot=">
  Bußgeldkataloges</a> hätte der Kläger mit einem Bußgeld in Höhe
  von 200 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot bestraft werden
  können.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Die häufigsten Diagnosen für stationäre Behandlungen</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2752006/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2752006/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 18:00:04 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Gut jeder fünfte Deutsche hatte im Jahr 2009 statistisch gesehen einen Krankenhausaufenthalt. Welche Krankheitsbilder dafür besonders gehäuft ursächlich waren.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> 2009 wurden auf der einen Seite mehr
  Menschen im Krankenhaus behandelt. Auf der anderen Seite ging die
  durchschnittliche Behandlungsdauer leicht zurück, wie das
  <a href="http://www.destatis.de/">Statistische Bundesamt</a>
  (Destatis) auf der Grundlage vorläufiger Ergebnisse der
  Krankenhausstatistik ermittelt hat. Die häufigsten Hauptdiagnosen
  sind Geburten, Herzinsuffizienz sowie psychische und
  Verhaltensstörungen durch Alkohol.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im vergangenen Jahr wurden laut Destatis nach vorläufigen Zahlen
  17,8 Millionen Patienten stationär im Krankenhaus behandelt.
  Gemessen an einer Bevölkerungszahl von rund 82 Millionen
  entspricht dies einem rechnerischen Anteil von 21,7 Prozent. Die
  Zahl der Behandelten stieg gegenüber dem Vorjahr um 290.000 oder
  1,6 Prozent.
</p>
<h2>
  Die häufigsten Diagnosen für Krankenhausaufenthalte
</h2>
<p class="MsoNormal">
  An erster Stelle der Hauptdiagnosen bei vollstationär behandelten
  Patienten steht die Geburt von lebendgeborenen Kindern mit knapp
  500.000 Fällen, gefolgt von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Herzinsuffizienz">Herzinsuffizienz</a>
  (über 350.000) und alkoholbedingten psychischen und
  Verhaltensstörungen (gut 333.000).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Angina_pectoris">Angina
  pectoris</a>, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vorhofflattern">Vorhofflattern</a>
  und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vorhofflimmern">Vorhofflimmern</a>
  sowie akuten <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Myokardinfarkt">Myokardinfarkten</a>
  finden sich weitere Herzerkrankungen mit mehr als 200.000
  Hauptdiagnosen weit oben in der Rangliste.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Die 20 häufigsten Hauptdiagnosen der vollstationär
        behandelten Patienten im Jahr 2009 nach der ICD-10* 2008
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        ICD-10 Pos.Nr.
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Diagnose/Behandlungsanlass
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Anzahl
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Z38
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Lebendgeborene
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        482.162
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I50
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Herzinsuffizienz
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        350.711
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        F10
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        333.804
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I20
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Angina pectoris
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        268.850
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        S06
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Intrakranielle Verletzung (Kopfverletzungen)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        227.469
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I63
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Hirninfarkt
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        219.815
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I48
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Vorhofflattern und Vorhofflimmern
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        218.841
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I21
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Akuter Myokardinfarkt
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        210.705
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        K80
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gallenstein">Cholelithiasis</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        209.839
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        M17
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Gonarthorse (Arthrose des Kniegelenkes)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        203.986
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        J18
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lungenentz%C3%BCndung">Pneumonie</a>,
        Erreger nicht näher bezeichnet
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        200.563
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I25
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://flexikon.doccheck.com/Chronische_isch%C3%A4mische_Herzkrankheit">
        Chronische ischämische Herzkrankheit</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        199.556
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I10
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Essentielle_Hypertonie">Essentielle
        (primäre) Hypertonie</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        198.309
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        C34
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        189.561
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        E11
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Nicht primär insulinabhängiger <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Diabetes_mellitus">Diabetes
        mellitus</a> (Typ-II-Diabetes)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        176.622
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        K40
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Leistenbruch">Hernia
        inguinalis</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        171.381
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I70
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Arteriosklerose">Atherosklerose</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        166.232
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        J44
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        165.737
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        M16
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Koxarthrose (Arthrose des Hüftgelenkes)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        161.025
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        S72
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Fraktur des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Femur">Femurs</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        159.004
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Insgesamt (alle Positionsnummern)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        17.937.101
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        * International Statistical Classification of Diseases and
        Related Health Problems (einschl. Sterbe- und
        Stundenfälle); Quelle: Destatis 2010
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<p class="StandardAbsatz">
  Der Aufenthalt in einem Krankenhaus dauerte für die Patienten im
  Jahr 2009 durchschnittlich 8,0 (2008: 8,1) Tage, was einer
  Verbesserung um 1,2 Prozent entspricht.
</p>
<h2>
  Stabiles Bettenangebot in den Krankenhäusern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In den 2.080 Krankenhäusern standen wie schon im Vorjahr
  insgesamt 503.000 Betten zur Verfügung. Die meisten Betten
  befanden sich in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers
  (48,7 Prozent). Der Anteil der Betten in privaten Häusern nehme
  jedoch stetig zu und betrage aktuell 16,6 Prozent, erklärte
  Destatis.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Bettenauslastung lag 2009 mit 77,5 Prozent geringfügig über
  dem Vorjahresniveau (77,4 Prozent). Die höchste Bettenauslastung
  hatten öffentliche Krankenhäuser mit 79,1 Prozent aufzuweisen;
  die geringste Auslastung mit 75,6 Prozent freigemeinnützige
  Krankenhäuser.
</p>
<h2>
  Beschäftigtenzahl in Krankenhäuser weiter angestiegen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Um die Patienten kümmerte sich 817.000 Vollkräfte (Teilzeitkräfte
  umgerechnet), davon 130.000 im ärztlichen Dienst und 687.000 im
  nichtärztlichen Dienst. Alleine im Pflegedienst waren 302.000
  Vollkräfte im Einsatz.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Zahl der im Krankenhaus beschäftigten Vollkräfte stieg im
  Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent im ärztlichen Dienst
  beziehungsweise 2,7 Prozent im nichtärztlichen Dienst. Alleine im
  Pflegedienst waren 302.000 Vollkräfte (2008: 300.000) im Einsatz.
</p>
<h2>
  Rund zwei Millionen Patienten in Vorsorge- oder Reha-Kliniken
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der stationäre Aufenthalt in einer der 1.240 Vorsorge- oder
  Rehabilitations-Einrichtungen Deutschlands dauerte wie im Vorjahr
  im Durchschnitt 25,3 Tage. Hier standen 172.000 Betten für die
  Versorgung von rund zwei Millionen Patienten zur Verfügung. Mit
  81,7 Prozent lag die Bettenauslastung um 0,4 Prozentpunkte über
  der des Vorjahres.
</p>
<p class="MsoNormal">
  8.000 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 86.000 Vollkräfte im
  nichtärztlichen Dienst (darunter 21.000 Pflege-Vollkräfte)
  versorgten 2009 die vollstationären Patienten in den Vorsorge‑
  oder Rehabilitations-Einrichtungen.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Gut jeder fünfte Deutsche hatte im Jahr 2009 statistisch gesehen einen Krankenhausaufenthalt. Welche Krankheitsbilder dafür besonders gehäuft ursächlich waren.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> 2009 wurden auf der einen Seite mehr
  Menschen im Krankenhaus behandelt. Auf der anderen Seite ging die
  durchschnittliche Behandlungsdauer leicht zurück, wie das
  <a href="http://www.destatis.de/">Statistische Bundesamt</a>
  (Destatis) auf der Grundlage vorläufiger Ergebnisse der
  Krankenhausstatistik ermittelt hat. Die häufigsten Hauptdiagnosen
  sind Geburten, Herzinsuffizienz sowie psychische und
  Verhaltensstörungen durch Alkohol.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im vergangenen Jahr wurden laut Destatis nach vorläufigen Zahlen
  17,8 Millionen Patienten stationär im Krankenhaus behandelt.
  Gemessen an einer Bevölkerungszahl von rund 82 Millionen
  entspricht dies einem rechnerischen Anteil von 21,7 Prozent. Die
  Zahl der Behandelten stieg gegenüber dem Vorjahr um 290.000 oder
  1,6 Prozent.
</p>
<h2>
  Die häufigsten Diagnosen für Krankenhausaufenthalte
</h2>
<p class="MsoNormal">
  An erster Stelle der Hauptdiagnosen bei vollstationär behandelten
  Patienten steht die Geburt von lebendgeborenen Kindern mit knapp
  500.000 Fällen, gefolgt von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Herzinsuffizienz">Herzinsuffizienz</a>
  (über 350.000) und alkoholbedingten psychischen und
  Verhaltensstörungen (gut 333.000).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Angina_pectoris">Angina
  pectoris</a>, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vorhofflattern">Vorhofflattern</a>
  und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vorhofflimmern">Vorhofflimmern</a>
  sowie akuten <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Myokardinfarkt">Myokardinfarkten</a>
  finden sich weitere Herzerkrankungen mit mehr als 200.000
  Hauptdiagnosen weit oben in der Rangliste.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Die 20 häufigsten Hauptdiagnosen der vollstationär
        behandelten Patienten im Jahr 2009 nach der ICD-10* 2008
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        ICD-10 Pos.Nr.
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Diagnose/Behandlungsanlass
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Anzahl
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Z38
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Lebendgeborene
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        482.162
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I50
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Herzinsuffizienz
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        350.711
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        F10
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        333.804
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I20
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Angina pectoris
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        268.850
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        S06
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Intrakranielle Verletzung (Kopfverletzungen)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        227.469
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I63
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Hirninfarkt
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        219.815
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I48
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Vorhofflattern und Vorhofflimmern
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        218.841
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I21
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Akuter Myokardinfarkt
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        210.705
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        K80
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gallenstein">Cholelithiasis</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        209.839
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        M17
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Gonarthorse (Arthrose des Kniegelenkes)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        203.986
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        J18
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lungenentz%C3%BCndung">Pneumonie</a>,
        Erreger nicht näher bezeichnet
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        200.563
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I25
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://flexikon.doccheck.com/Chronische_isch%C3%A4mische_Herzkrankheit">
        Chronische ischämische Herzkrankheit</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        199.556
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I10
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Essentielle_Hypertonie">Essentielle
        (primäre) Hypertonie</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        198.309
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        C34
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        189.561
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        E11
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Nicht primär insulinabhängiger <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Diabetes_mellitus">Diabetes
        mellitus</a> (Typ-II-Diabetes)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        176.622
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        K40
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Leistenbruch">Hernia
        inguinalis</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        171.381
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        I70
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Arteriosklerose">Atherosklerose</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        166.232
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        J44
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        165.737
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        M16
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Koxarthrose (Arthrose des Hüftgelenkes)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        161.025
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        S72
      </p>
    </td>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Fraktur des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Femur">Femurs</a>
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        159.004
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Insgesamt (alle Positionsnummern)
      </p>
    </td>
    <td>
      <p align="right" class="MsoNormal" style="text-align: right;">
        17.937.101
      </p>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        * International Statistical Classification of Diseases and
        Related Health Problems (einschl. Sterbe- und
        Stundenfälle); Quelle: Destatis 2010
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<p class="StandardAbsatz">
  Der Aufenthalt in einem Krankenhaus dauerte für die Patienten im
  Jahr 2009 durchschnittlich 8,0 (2008: 8,1) Tage, was einer
  Verbesserung um 1,2 Prozent entspricht.
</p>
<h2>
  Stabiles Bettenangebot in den Krankenhäusern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In den 2.080 Krankenhäusern standen wie schon im Vorjahr
  insgesamt 503.000 Betten zur Verfügung. Die meisten Betten
  befanden sich in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers
  (48,7 Prozent). Der Anteil der Betten in privaten Häusern nehme
  jedoch stetig zu und betrage aktuell 16,6 Prozent, erklärte
  Destatis.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Bettenauslastung lag 2009 mit 77,5 Prozent geringfügig über
  dem Vorjahresniveau (77,4 Prozent). Die höchste Bettenauslastung
  hatten öffentliche Krankenhäuser mit 79,1 Prozent aufzuweisen;
  die geringste Auslastung mit 75,6 Prozent freigemeinnützige
  Krankenhäuser.
</p>
<h2>
  Beschäftigtenzahl in Krankenhäuser weiter angestiegen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Um die Patienten kümmerte sich 817.000 Vollkräfte (Teilzeitkräfte
  umgerechnet), davon 130.000 im ärztlichen Dienst und 687.000 im
  nichtärztlichen Dienst. Alleine im Pflegedienst waren 302.000
  Vollkräfte im Einsatz.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Zahl der im Krankenhaus beschäftigten Vollkräfte stieg im
  Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent im ärztlichen Dienst
  beziehungsweise 2,7 Prozent im nichtärztlichen Dienst. Alleine im
  Pflegedienst waren 302.000 Vollkräfte (2008: 300.000) im Einsatz.
</p>
<h2>
  Rund zwei Millionen Patienten in Vorsorge- oder Reha-Kliniken
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der stationäre Aufenthalt in einer der 1.240 Vorsorge- oder
  Rehabilitations-Einrichtungen Deutschlands dauerte wie im Vorjahr
  im Durchschnitt 25,3 Tage. Hier standen 172.000 Betten für die
  Versorgung von rund zwei Millionen Patienten zur Verfügung. Mit
  81,7 Prozent lag die Bettenauslastung um 0,4 Prozentpunkte über
  der des Vorjahres.
</p>
<p class="MsoNormal">
  8.000 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 86.000 Vollkräfte im
  nichtärztlichen Dienst (darunter 21.000 Pflege-Vollkräfte)
  versorgten 2009 die vollstationären Patienten in den Vorsorge‑
  oder Rehabilitations-Einrichtungen.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gut abgesichert bei Überschwemmung</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2752007/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2752007/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Tue, 07 Sep 2010 18:00:04 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Gegen Schäden durch Überschwemmung und andere Elementargefahren sind nur die wenigsten Bürger versichert. Wie man sich gegen die finanziellen Folgen schützen kann.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Ein Überschwemmungsschaden ist nicht nur mit Kosten und
  Mühen verbunden, sondern kann schnell auch die eigene Existenz
  bedrohen. Denn für die Beseitigung von Schäden am Eigenheim oder
  an der Wohnungseinrichtung werden oftmals fünf- oder
  sechsstellige Beträge fällig. Schutz bietet hier die
  Elementarschaden-Deckung, die gegen einen geringen Aufpreis
  zusätzlich zur Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung
  abgeschlossen werden kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wasser hat gewaltige und unvorstellbare Kräfte. Das wird
  besonders deutlich, wenn man sich die Bilder vom überfluteten New
  Orleans oder von Ostdeutschland vor einigen Jahren noch
  einmal vor Augen führt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch es muss nicht immer die ganz große Katastrophe sein. Schon
  ein kräftiger Platzregen kann Keller oder Erdgeschoss überfluten,
  von über die Ufer tretenden Flüssen ganz zu schweigen.
</p>
<h2>
  Nur jeder zehnte Haushalt abgesichert
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Umso alarmierender ist die Tatsache, dass die große Mehrheit
  nicht gegen sogenannte Elementarschäden versichert ist, also
  gegen Schäden, die durch Naturgewalten wie Überschwemmungen,
  Lawinen, Schneedruck, Erdsenkung, Erdbeben oder Erdrutsch
  verursacht werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Experten gehen davon aus, dass nicht einmal jeder zehnte Haushalt
  gegen solche Gefahren abgesichert ist. Das liegt vor allem daran,
  dass Elementarschäden in der Regel weder in der Gebäude- noch in
  der Hausratversicherung automatisch mitversichert sind.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch gegen einen Aufpreis lässt sich eine erweiterte Deckung
  vereinbaren. Der Prämienzuschlag hängt von der gewählten
  Versicherungssumme und der Risikosituation des Gebäudes ab, wie
  hoch also die Gefahr einer Überschwemmungen in der Wohngegend
  ist.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Gegen Schäden durch Überschwemmung und andere Elementargefahren sind nur die wenigsten Bürger versichert. Wie man sich gegen die finanziellen Folgen schützen kann.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  (verpd) Ein Überschwemmungsschaden ist nicht nur mit Kosten und
  Mühen verbunden, sondern kann schnell auch die eigene Existenz
  bedrohen. Denn für die Beseitigung von Schäden am Eigenheim oder
  an der Wohnungseinrichtung werden oftmals fünf- oder
  sechsstellige Beträge fällig. Schutz bietet hier die
  Elementarschaden-Deckung, die gegen einen geringen Aufpreis
  zusätzlich zur Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung
  abgeschlossen werden kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wasser hat gewaltige und unvorstellbare Kräfte. Das wird
  besonders deutlich, wenn man sich die Bilder vom überfluteten New
  Orleans oder von Ostdeutschland vor einigen Jahren noch
  einmal vor Augen führt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch es muss nicht immer die ganz große Katastrophe sein. Schon
  ein kräftiger Platzregen kann Keller oder Erdgeschoss überfluten,
  von über die Ufer tretenden Flüssen ganz zu schweigen.
</p>
<h2>
  Nur jeder zehnte Haushalt abgesichert
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Umso alarmierender ist die Tatsache, dass die große Mehrheit
  nicht gegen sogenannte Elementarschäden versichert ist, also
  gegen Schäden, die durch Naturgewalten wie Überschwemmungen,
  Lawinen, Schneedruck, Erdsenkung, Erdbeben oder Erdrutsch
  verursacht werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Experten gehen davon aus, dass nicht einmal jeder zehnte Haushalt
  gegen solche Gefahren abgesichert ist. Das liegt vor allem daran,
  dass Elementarschäden in der Regel weder in der Gebäude- noch in
  der Hausratversicherung automatisch mitversichert sind.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch gegen einen Aufpreis lässt sich eine erweiterte Deckung
  vereinbaren. Der Prämienzuschlag hängt von der gewählten
  Versicherungssumme und der Risikosituation des Gebäudes ab, wie
  hoch also die Gefahr einer Überschwemmungen in der Wohngegend
  ist.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Armut als reale Bedrohung</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2748958/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2748958/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 18:00:02 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Das Statistische Bundesamt hat die Armutsgefährdung auf Ebene der Bundesländer untersucht. In welchen Ländern das Risiko besonders hoch ist.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Die Rentnergeneration in Deutschland
  hatte im Jahr 2009 ein geringeres Armutsrisiko als die
  Gesamtbevölkerung. Dabei schneiden Ostrentner noch besser ab als
  die im Westen, wie das <a href="http://www.destatis.de/">Statistische Bundesamt</a> (Destatis)
  ermittelt hat. Besonders gefährdet sind Erwerbslose und
  Alleinerziehende sowie deren Kinder.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Destatis hat die Gefährdung der Menschen durch Altersarmut nach
  Bundesländern aufgeschlüsselt. Dabei lagen die Gefährdungsquoten
  im Jahr 2009 in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin)
  deutlich höher als in den alten Bundesländern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern
  (zehn Prozent) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren
  Bundesgebiet (13 Prozent), wie Destatis weiter mitteilte. Beide
  Gruppe liegen unter dem Bundesdurchschnitt von 14,6 Prozent. Die
  Statistiker hatten bereits gesondert auf die Armutsproblematik in
  großen Städten hingewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als
  armutsgefährdet, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren
  Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen
  in Deutschland, auskommen müssen. Die Messlatte lag 2009 bei 801
  Euro.
</p>
<h2>
  Süddeutschland hat mit Altersarmut die geringsten Probleme
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Am besten haben die wirtschaftsstarken Bundesländer
  Baden-Württemberg, Bayern und Hessen abgeschnitten. Hier ist nur
  rund jeder neunte Bürger von Altersarmut gefährdet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ganz anders sieht die Situation in Mecklenburg-Vorpommern aus
  (Quote: 23,1 Prozent). Gut jeder fünfte ist auch in
  Sachsen-Anhalt (21,8 Prozent) sowie in Bremen (20,1 Prozent)
  armutsgefährdet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für die neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) weist das
  Statistikamt eine Gefährdungsquote von 19,5 Prozent aus. In den
  alten Bundesländern lag dieser Wert mit 13,3 Prozent deutlich
  niedriger.
</p>
<h2>
  Das höchste Armutsrisiko haben Erwerbslose
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ein besonders hohes Armutsrisiko haben Erwerbslose. Mehr als die
  Hälfte der Erwerbslosen (54 Prozent) in Deutschland war 2009
  armutsgefährdet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch hier zeigen sich große regionale Unterschiede. Während 2009
  in Bayern und Baden-Württemberg 41,2 Prozent beziehungsweise 41,5
  Prozent der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, waren es in
  Sachsen-Anhalt 70,4 Prozent.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Aber auch in Sachsen (65,0 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern
  (65,2 Prozent) droht nahezu zwei Dritteln der Erwerbslosen die
  Armut im Alter.
</p>
<h2>
  Hohe Gefährdung für Alleinerziehende
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch Alleinerziehende und ihre Kinder waren bundesweit mit einer
  Quote von 40,1 Prozent besonders armutsgefährdet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Während aber in Hessen (30,9 Prozent) und Baden-Württemberg (32,7
  Prozent) rund ein Drittel der Mitglieder von
  Alleinerziehenden-Haushalten von Armut bedroht waren, traf dies
  in Sachsen-Anhalt (58,9 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (56,1
  Prozent), Sachsen (51,8 Prozent) und Thüringen (51,3 Prozent) auf
  mehr als die Hälfte der entsprechenden Haushaltsmitglieder zu.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Versicherungswirtschaft bietet eine Vielzahl von Produkten
  an, um sich mit privater Vorsorge einen finanziell auskömmlichen
  Lebensabend zu sichern. In einem Gespräch mit einem
  Versicherungsfachmann können Verbraucher die zu den eigenen
  Lebensumständen passende Vorsorgestrategie finden.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Das Statistische Bundesamt hat die Armutsgefährdung auf Ebene der Bundesländer untersucht. In welchen Ländern das Risiko besonders hoch ist.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Die Rentnergeneration in Deutschland
  hatte im Jahr 2009 ein geringeres Armutsrisiko als die
  Gesamtbevölkerung. Dabei schneiden Ostrentner noch besser ab als
  die im Westen, wie das <a href="http://www.destatis.de/">Statistische Bundesamt</a> (Destatis)
  ermittelt hat. Besonders gefährdet sind Erwerbslose und
  Alleinerziehende sowie deren Kinder.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Destatis hat die Gefährdung der Menschen durch Altersarmut nach
  Bundesländern aufgeschlüsselt. Dabei lagen die Gefährdungsquoten
  im Jahr 2009 in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin)
  deutlich höher als in den alten Bundesländern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Lediglich die 65-Jährigen und Älteren hatten in den neuen Ländern
  (zehn Prozent) ein geringeres Armutsrisiko als im früheren
  Bundesgebiet (13 Prozent), wie Destatis weiter mitteilte. Beide
  Gruppe liegen unter dem Bundesdurchschnitt von 14,6 Prozent. Die
  Statistiker hatten bereits gesondert auf die Armutsproblematik in
  großen Städten hingewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als
  armutsgefährdet, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren
  Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen
  in Deutschland, auskommen müssen. Die Messlatte lag 2009 bei 801
  Euro.
</p>
<h2>
  Süddeutschland hat mit Altersarmut die geringsten Probleme
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Am besten haben die wirtschaftsstarken Bundesländer
  Baden-Württemberg, Bayern und Hessen abgeschnitten. Hier ist nur
  rund jeder neunte Bürger von Altersarmut gefährdet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ganz anders sieht die Situation in Mecklenburg-Vorpommern aus
  (Quote: 23,1 Prozent). Gut jeder fünfte ist auch in
  Sachsen-Anhalt (21,8 Prozent) sowie in Bremen (20,1 Prozent)
  armutsgefährdet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für die neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) weist das
  Statistikamt eine Gefährdungsquote von 19,5 Prozent aus. In den
  alten Bundesländern lag dieser Wert mit 13,3 Prozent deutlich
  niedriger.
</p>
<h2>
  Das höchste Armutsrisiko haben Erwerbslose
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ein besonders hohes Armutsrisiko haben Erwerbslose. Mehr als die
  Hälfte der Erwerbslosen (54 Prozent) in Deutschland war 2009
  armutsgefährdet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch hier zeigen sich große regionale Unterschiede. Während 2009
  in Bayern und Baden-Württemberg 41,2 Prozent beziehungsweise 41,5
  Prozent der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, waren es in
  Sachsen-Anhalt 70,4 Prozent.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Aber auch in Sachsen (65,0 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern
  (65,2 Prozent) droht nahezu zwei Dritteln der Erwerbslosen die
  Armut im Alter.
</p>
<h2>
  Hohe Gefährdung für Alleinerziehende
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch Alleinerziehende und ihre Kinder waren bundesweit mit einer
  Quote von 40,1 Prozent besonders armutsgefährdet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Während aber in Hessen (30,9 Prozent) und Baden-Württemberg (32,7
  Prozent) rund ein Drittel der Mitglieder von
  Alleinerziehenden-Haushalten von Armut bedroht waren, traf dies
  in Sachsen-Anhalt (58,9 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (56,1
  Prozent), Sachsen (51,8 Prozent) und Thüringen (51,3 Prozent) auf
  mehr als die Hälfte der entsprechenden Haushaltsmitglieder zu.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Versicherungswirtschaft bietet eine Vielzahl von Produkten
  an, um sich mit privater Vorsorge einen finanziell auskömmlichen
  Lebensabend zu sichern. In einem Gespräch mit einem
  Versicherungsfachmann können Verbraucher die zu den eigenen
  Lebensumständen passende Vorsorgestrategie finden.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abnehmende Rentenlücke</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2748959/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2748959/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 18:00:02 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Frauen haben noch deutliche Defizite bei der Altersvorsorge. Aber eine neue Studie macht Hoffnung auf Besserung.  <br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Die Rentenanwartschaften von Frauen
  liegen hochgerechnet über die Geburtenjahrgänge von 1937 bis 1971
  nach Berechnungen eines Beratungsinstitutes um über eine Billion
  Euro unter denen der Männer, die zusammen über Rentenbezüge von
  3,8 Billionen Euro verfügen können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach einer im Auftrag des <a href="http://www.dia-vorsorge.de/">Deutschen Instituts für
  Altersvorsorge</a> (DIA) von FrischCo erstellten Studie beträgt
  die durchschnittliche Rentenlücke zwischen den Geschlechtern in
  den neuen Bundesländern 16 Prozent und in den alten Bundesländern
  sogar 35 Prozent (ohne Berücksichtigung von
  Hinterbliebenen-Renten).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Diese Rentenlücke werde aber in der Zukunft abnehmen, erläuterte
  die Geschäftsführende Gesellschafterin des Berautngsinstitutes
  Eva Kreienkamp. Sie begründete dies mit einer mittlerweile
  gegenüber Männern besseren Schulbildung von Frauen, kürzer
  werdenden Kindererziehungszeiten und dem Langlebigkeitsvorsprung
  von Frauen von durchschnittlich fünf Jahren.
</p>
<h2>
  West-Frauen benachteiligt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die unterschiedlichen Erwerbsbiografien schlagen insbesondere bei
  Frauen durch, die in den alten Bundesländern aufgewachsen sind.
  In der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten hier Frauen über
  die gesamte Rentenbezugsdauer gesehen gut 77.000 Euro weniger als
  Männer (Zahlenbasis: 2006).
</p>
<div align="center" style="padding: 5px 0px; margin: 0px;">
  <img height="173" width="468" src="http://www.versicherungsjournal.de/daten/artikelbilder/dia-tabelle-rentenunterschiede-2010.jpg" alt="" class=""/>
</div>
<p class="StandardAbsatz">
  In den neuen Bundesländern, in denen schon traditionell deutlich
  mehr Frauen einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen, beträgt diese
  Differenz lediglich gut 6.000 Euro. Frauen seien heute besser für
  das Erwerbleben gerüstet, sagte Kreienkamp. „Die
  Bildungsabschlüsse bei jungen Frauen sind inzwischen besser und
  höher als bei jungen Männern.“ Und DIA-Sprecher Bernd Katzenstein
  ist sich sicher, dass „70 bis 80 Prozent der Frauen der nächsten
  Generation materiell im Wesentlichen genauso gut gestellt sein
  werden wie Männer“.
</p>
<h2>
  Bessere Rahmenbedingungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Politik und Wirtschaft müssten aber die rechtlichen und
  steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die sozialen
  Sicherungssysteme auf die jüngere Generation von erwerbstätigen
  Frauen ausrichten, um diese wichtige Ressource für den
  Arbeitsmarkt nachhaltig nutzen zu können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Online-Umfragte unter 1.035 Frauen im Alter zwischen 18 bis
  über 70 Jahren zeigt, dass 80 Prozent selber oder im Rahmen der
  Familie Verantwortung für die Alterssicherung übernehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  60 Prozent der befragten Frauen setzen einen  Teil ihres
  Einkommens für private Altersvorsorge ein. Nachholbedarf bestehe
  allerdings bei der betrieblichen Altersvorsorge, sagte
  Kreienkamp. Nur jede vierte Frau habe hier Ansprüche. Um die zu
  den eigenen Lebensumständen passende Vorsorgestrategie zu finden,
  empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Versicherungsfachmann.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Frauen haben noch deutliche Defizite bei der Altersvorsorge. Aber eine neue Studie macht Hoffnung auf Besserung.  <long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Die Rentenanwartschaften von Frauen
  liegen hochgerechnet über die Geburtenjahrgänge von 1937 bis 1971
  nach Berechnungen eines Beratungsinstitutes um über eine Billion
  Euro unter denen der Männer, die zusammen über Rentenbezüge von
  3,8 Billionen Euro verfügen können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach einer im Auftrag des <a href="http://www.dia-vorsorge.de/">Deutschen Instituts für
  Altersvorsorge</a> (DIA) von FrischCo erstellten Studie beträgt
  die durchschnittliche Rentenlücke zwischen den Geschlechtern in
  den neuen Bundesländern 16 Prozent und in den alten Bundesländern
  sogar 35 Prozent (ohne Berücksichtigung von
  Hinterbliebenen-Renten).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Diese Rentenlücke werde aber in der Zukunft abnehmen, erläuterte
  die Geschäftsführende Gesellschafterin des Berautngsinstitutes
  Eva Kreienkamp. Sie begründete dies mit einer mittlerweile
  gegenüber Männern besseren Schulbildung von Frauen, kürzer
  werdenden Kindererziehungszeiten und dem Langlebigkeitsvorsprung
  von Frauen von durchschnittlich fünf Jahren.
</p>
<h2>
  West-Frauen benachteiligt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die unterschiedlichen Erwerbsbiografien schlagen insbesondere bei
  Frauen durch, die in den alten Bundesländern aufgewachsen sind.
  In der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten hier Frauen über
  die gesamte Rentenbezugsdauer gesehen gut 77.000 Euro weniger als
  Männer (Zahlenbasis: 2006).
</p>
<div align="center" style="padding: 5px 0px; margin: 0px;">
  <img height="173" width="468" src="http://www.versicherungsjournal.de/daten/artikelbilder/dia-tabelle-rentenunterschiede-2010.jpg" alt="" class=""/>
</div>
<p class="StandardAbsatz">
  In den neuen Bundesländern, in denen schon traditionell deutlich
  mehr Frauen einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen, beträgt diese
  Differenz lediglich gut 6.000 Euro. Frauen seien heute besser für
  das Erwerbleben gerüstet, sagte Kreienkamp. „Die
  Bildungsabschlüsse bei jungen Frauen sind inzwischen besser und
  höher als bei jungen Männern.“ Und DIA-Sprecher Bernd Katzenstein
  ist sich sicher, dass „70 bis 80 Prozent der Frauen der nächsten
  Generation materiell im Wesentlichen genauso gut gestellt sein
  werden wie Männer“.
</p>
<h2>
  Bessere Rahmenbedingungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Politik und Wirtschaft müssten aber die rechtlichen und
  steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die sozialen
  Sicherungssysteme auf die jüngere Generation von erwerbstätigen
  Frauen ausrichten, um diese wichtige Ressource für den
  Arbeitsmarkt nachhaltig nutzen zu können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Online-Umfragte unter 1.035 Frauen im Alter zwischen 18 bis
  über 70 Jahren zeigt, dass 80 Prozent selber oder im Rahmen der
  Familie Verantwortung für die Alterssicherung übernehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  60 Prozent der befragten Frauen setzen einen  Teil ihres
  Einkommens für private Altersvorsorge ein. Nachholbedarf bestehe
  allerdings bei der betrieblichen Altersvorsorge, sagte
  Kreienkamp. Nur jede vierte Frau habe hier Ansprüche. Um die zu
  den eigenen Lebensumständen passende Vorsorgestrategie zu finden,
  empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Versicherungsfachmann.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wenn eine Rechnung gar keine Rechnung ist</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2741188/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2741188/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[Bei der Schadenregulierung sollte man nicht die Wahrheit zu seinen Gunsten auslegen. Denn sonst riskiert man seinen Versicherungsschutz, wie ein aktuelles Urteil zeigt.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Reicht ein Versicherter seinem
  Hausratversicherer einen als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg
  ein, bei dem es sich in Wahrheit lediglich um eine Aufstellung
  angeblich erworbener Teile handelt, kann der Versicherer wegen
  arglistig falscher Angaben den Versicherungsschutz versagen. Das
  hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 3. August 2010
  entschieden (Az.: 12 U 86/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Einem Fahrradfahrer war nach eigenen Angaben ein drei Monate
  zuvor erworbenes Mountainbike im Wert von 5.700 Euro gestohlen
  worden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Schadenmeldung an seinen Hausratversicherer fügte er einen
  als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg eines Fahrradhändlers bei,
  in welchem zahlreiche Einzelteile mit einem Warenwert von
  5.757,55 Euro aufgeführt waren. Abzüglich eines Rabattes ergab
  sich die runde Summe von 5.700 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dem Beleg war die Mehrwertsteuer und der Name des Verkäufers zu
  entnehmen.
</p>
<h2>
  Wertermittlung statt Rechnung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass der Kläger
  zahlreiche der in dem Beleg aufgeführten Teile bei anderen Firmen
  erworben beziehungsweise im Internet ersteigert hatte. Bei dem
  Fahrradhändler hatte der Kläger die Teile lediglich zu seinem
  individuellen Wunschfahrrad zusammenbauen lassen, dort aber nur
  Teile im Wert von rund 2.000 Euro erworben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Hausratversicherer des Klägers fühlte sich arglistig
  getäuscht. Er lehnte es daher ab, den Schaden zu regulieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In seiner gegen den Versicherer eingereichten Klage trug der
  Versicherte vor, den Beleg des Fahrradhändlers lediglich als
  Wertermittlung eingereicht zu haben, um dem Hausratversicherer so
  die Arbeit mit zahlreichen Einzelbelegen zu ersparen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Bezeichnung „Rechnung“ erkläre sich daraus, dass das
  Computerprogramm des Radhauses keine „Wertermittlung“ ermögliche.
  Die in dem Beleg aufgelisteten Werte seien aber richtig. Denn es
  habe sich ausschließlich um Neuteile gehandelt.
</p>
<h2>
  Unterbliebener Hinweis
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Doch das konnte die Richter nicht überzeugen. Sie wiesen die
  Klage auf Ersatz des gestohlenen Fahrrades durch den
  Hausratversicherer als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Überzeugung des Gerichts hat der Kläger versucht, mit
  irreführenden Angaben Einfluss auf die Regulierungs-Entscheidung
  des Versicherers hinsichtlich der Entschädigungshöhe zu nehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn er hat zum Nachweis des Schadens auf einen als „Rechnung“
  bezeichneten Beleg des Fahrradhändlers Bezug genommen, ohne
  klarzustellen, dass er die dort aufgeführten Teile überwiegend
  gar nicht dort erworben hat.
</p>
<h2>
  Arglistige Täuschung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Begriff „Rechnung“ beinhalte nach gewöhnlichem Verständnis
  die Aussage, dass die dort aufgeführten Gegenstände die Leistung
  des Rechnungsstellers darstellten und von ihm stammten. Das gilt
  umso mehr, wenn der Beleg zusätzlich die Mehrwertsteuer und noch
  einen Nachlass ausweist, so das Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger hat nach Meinung der Richter mit dem Beleg offenkundig
  suggerieren wollen, dass alle dort aufgeführten Teile beim
  Fahrradhändler neu erworben worden sind. Dahinter habe die
  Absicht gestanden, den Versicherer von weiteren lästigen
  Rückfragen nach der Herkunft und dem Zustand der zugekauften
  Teile abzuhalten und mögliche Zweifel an der Werthaltigkeit des
  montierten Fahrrades gar nicht erst aufkommen zu lassen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Damit aber hat er arglistig gehandelt. Denn Arglist setzt das
  bewusste Einwirken auf die Entscheidung eines Versicherers durch
  unrichtige oder unvollständige Angaben voraus. Eine
  Bereicherungs- und Schädigungsabsicht ist zur Erfüllung des
  Arglist-Tatbestandes hingegen nicht erforderlich. Nach all dem
  ist der Versicherer daher leistungsfrei.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Bei der Schadenregulierung sollte man nicht die Wahrheit zu seinen Gunsten auslegen. Denn sonst riskiert man seinen Versicherungsschutz, wie ein aktuelles Urteil zeigt.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Reicht ein Versicherter seinem
  Hausratversicherer einen als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg
  ein, bei dem es sich in Wahrheit lediglich um eine Aufstellung
  angeblich erworbener Teile handelt, kann der Versicherer wegen
  arglistig falscher Angaben den Versicherungsschutz versagen. Das
  hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 3. August 2010
  entschieden (Az.: 12 U 86/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Einem Fahrradfahrer war nach eigenen Angaben ein drei Monate
  zuvor erworbenes Mountainbike im Wert von 5.700 Euro gestohlen
  worden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Schadenmeldung an seinen Hausratversicherer fügte er einen
  als „Rechnung“ gekennzeichneten Beleg eines Fahrradhändlers bei,
  in welchem zahlreiche Einzelteile mit einem Warenwert von
  5.757,55 Euro aufgeführt waren. Abzüglich eines Rabattes ergab
  sich die runde Summe von 5.700 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dem Beleg war die Mehrwertsteuer und der Name des Verkäufers zu
  entnehmen.
</p>
<h2>
  Wertermittlung statt Rechnung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass der Kläger
  zahlreiche der in dem Beleg aufgeführten Teile bei anderen Firmen
  erworben beziehungsweise im Internet ersteigert hatte. Bei dem
  Fahrradhändler hatte der Kläger die Teile lediglich zu seinem
  individuellen Wunschfahrrad zusammenbauen lassen, dort aber nur
  Teile im Wert von rund 2.000 Euro erworben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Hausratversicherer des Klägers fühlte sich arglistig
  getäuscht. Er lehnte es daher ab, den Schaden zu regulieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In seiner gegen den Versicherer eingereichten Klage trug der
  Versicherte vor, den Beleg des Fahrradhändlers lediglich als
  Wertermittlung eingereicht zu haben, um dem Hausratversicherer so
  die Arbeit mit zahlreichen Einzelbelegen zu ersparen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Bezeichnung „Rechnung“ erkläre sich daraus, dass das
  Computerprogramm des Radhauses keine „Wertermittlung“ ermögliche.
  Die in dem Beleg aufgelisteten Werte seien aber richtig. Denn es
  habe sich ausschließlich um Neuteile gehandelt.
</p>
<h2>
  Unterbliebener Hinweis
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Doch das konnte die Richter nicht überzeugen. Sie wiesen die
  Klage auf Ersatz des gestohlenen Fahrrades durch den
  Hausratversicherer als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Überzeugung des Gerichts hat der Kläger versucht, mit
  irreführenden Angaben Einfluss auf die Regulierungs-Entscheidung
  des Versicherers hinsichtlich der Entschädigungshöhe zu nehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn er hat zum Nachweis des Schadens auf einen als „Rechnung“
  bezeichneten Beleg des Fahrradhändlers Bezug genommen, ohne
  klarzustellen, dass er die dort aufgeführten Teile überwiegend
  gar nicht dort erworben hat.
</p>
<h2>
  Arglistige Täuschung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Begriff „Rechnung“ beinhalte nach gewöhnlichem Verständnis
  die Aussage, dass die dort aufgeführten Gegenstände die Leistung
  des Rechnungsstellers darstellten und von ihm stammten. Das gilt
  umso mehr, wenn der Beleg zusätzlich die Mehrwertsteuer und noch
  einen Nachlass ausweist, so das Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger hat nach Meinung der Richter mit dem Beleg offenkundig
  suggerieren wollen, dass alle dort aufgeführten Teile beim
  Fahrradhändler neu erworben worden sind. Dahinter habe die
  Absicht gestanden, den Versicherer von weiteren lästigen
  Rückfragen nach der Herkunft und dem Zustand der zugekauften
  Teile abzuhalten und mögliche Zweifel an der Werthaltigkeit des
  montierten Fahrrades gar nicht erst aufkommen zu lassen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Damit aber hat er arglistig gehandelt. Denn Arglist setzt das
  bewusste Einwirken auf die Entscheidung eines Versicherers durch
  unrichtige oder unvollständige Angaben voraus. Eine
  Bereicherungs- und Schädigungsabsicht ist zur Erfüllung des
  Arglist-Tatbestandes hingegen nicht erforderlich. Nach all dem
  ist der Versicherer daher leistungsfrei.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Teurer Frühstart</title>
      <link>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2741189/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.versicherung-abschliessen.de/id=2741189/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Fri, 03 Sep 2010 18:00:03 +0200</pubDate>
      <description>
        <![CDATA[In der Vergangenheit erhielt ein Vollkaskoversicherter bei einem Unfall nach einem Rotlichtverstoß oft keine Entschädigung. In einem aktuellen Gerichtsstreit wurde nach neuem Versicherungsrecht geurteilt.<br/><long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Das Nichtbeachten eines Rotlichtzeichens
  ist nur dann keine grobe Fahrlässigkeit, wenn dafür besondere
  Umstände vorliegen. Ansonsten kann man von einem Autofahrer
  erwarten, dass er den grünen Pfeil für Rechtsabbieger nicht für
  die Erlaubnis zum Geradeausfahren hält. Ein Kaskoversicherer darf
  deshalb die Leistung um 50 Prozent quoteln, so das Amtsgericht
  Essen in einem Urteil (Az.: 135 C 209/09), das auf Basis des
  neuen Versicherungsvertrags-Rechts getroffen wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Klage eines
  Autofahrers gegen seinen Kaskoversicherer, der ihm die Leistungen
  nach einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/VVG/81.html">Paragraf 81 Absatz 2
  VVG</a> (Versicherungsvertrags-Gesetz) gekürzt hatte.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Neue Regelung bei „grober Fahrlässigkeit“
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Das Urteil betrifft einen Fall, der sich nach der Reform
        des Versicherungsvertrags-Gesetzes (VVG) ereignet hat, die
        zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Vor 2008 musste die Versicherung keine Leistung zahlen,
        wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig
        verursacht hat. Egal wie weit das Fehlverhalten die Höhe
        und das Entstehen des Schadens beeinflusst hat.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Seit 2008 kann der Versicherer die Leistung nur noch
        anteilig kürzen. Und zwar nur um die Schadenhöhe, die
        direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Zu früh losgefahren
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger hatte an einer Kreuzung auf dem rechten von zwei
  Geradeausstreifen angehalten. Daneben gab es eine separate Spur
  für Rechtsabbieger mit einem eigenen Lichtzeichen, einem grünen
  Pfeil.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als dieses Lichtzeichen auf grün sprang, glaubte er, dies gelte
  auch für ihn und fuhr an. Dabei kam es zu einer Kollision mit
  einem Fahrzeug, das von rechts über die Kreuzung wollte.
</p>
<h2>
  Um die Hälfte gekürzt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Versicherungs-Gesellschaft stufte den Irrtum des
  Unfallfahrers als grob fahrlässiges Verhalten ein und kürzte die
  Leistung um die Hälfte. Dies wollte der Kläger nicht hinnehmen
  und zog vor Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch das Amtsgericht Essen schloss sich der Auffassung des
  Versicherers an. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen könne
  ein solcher Irrtum entschuldbar und damit nicht grob fahrlässig
  sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hierfür führte das Gericht beispielsweise eine unübersichtliche
  Kreuzung mit einer verwirrenden Anordnung der Ampeln an sowie
  dichtes Auffahren und Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder eine
  völlige Ortsunkenntnis des Fahrers.
</p>
<h2>
  Grundlose Übertretung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dies alles war nach Ansicht des Amtsgerichts im vorliegenden Fall
  nicht gegeben – die Kreuzung sei klar und übersichtlich gewesen.
  Deshalb habe es für den Kläger keinen Grund gegeben, das grüne
  Licht mit dem Pfeil auf seine Fahrspur zu beziehen. Die Klage auf
  vollständige Erstattung des Schadens wurde deshalb abgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wäre der Autofahrer nach altem Versicherungsrecht verurteilt
  worden, hätte ihm sogar der komplette Leistungsentzug des
  Kaskoversicherers gedroht.
</p></long_text>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[In der Vergangenheit erhielt ein Vollkaskoversicherter bei einem Unfall nach einem Rotlichtverstoß oft keine Entschädigung. In einem aktuellen Gerichtsstreit wurde nach neuem Versicherungsrecht geurteilt.<long_text xmlns:php="http://www.inveda.de" xmlns:data="http://www.inveda.de" xmlns:exslt2="http://exslt.org/sets" xmlns:ibs="http://www.inveda.de"><p class="Beschreibung">
  <strong>(verpd)</strong> Das Nichtbeachten eines Rotlichtzeichens
  ist nur dann keine grobe Fahrlässigkeit, wenn dafür besondere
  Umstände vorliegen. Ansonsten kann man von einem Autofahrer
  erwarten, dass er den grünen Pfeil für Rechtsabbieger nicht für
  die Erlaubnis zum Geradeausfahren hält. Ein Kaskoversicherer darf
  deshalb die Leistung um 50 Prozent quoteln, so das Amtsgericht
  Essen in einem Urteil (Az.: 135 C 209/09), das auf Basis des
  neuen Versicherungsvertrags-Rechts getroffen wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Klage eines
  Autofahrers gegen seinen Kaskoversicherer, der ihm die Leistungen
  nach einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/VVG/81.html">Paragraf 81 Absatz 2
  VVG</a> (Versicherungsvertrags-Gesetz) gekürzt hatte.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="0" class="MsoNormalTable" style="border-collapse: collapse;">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Neue Regelung bei „grober Fahrlässigkeit“
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        Das Urteil betrifft einen Fall, der sich nach der Reform
        des Versicherungsvertrags-Gesetzes (VVG) ereignet hat, die
        zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Vor 2008 musste die Versicherung keine Leistung zahlen,
        wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig
        verursacht hat. Egal wie weit das Fehlverhalten die Höhe
        und das Entstehen des Schadens beeinflusst hat.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        Seit 2008 kann der Versicherer die Leistung nur noch
        anteilig kürzen. Und zwar nur um die Schadenhöhe, die
        direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Zu früh losgefahren
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Kläger hatte an einer Kreuzung auf dem rechten von zwei
  Geradeausstreifen angehalten. Daneben gab es eine separate Spur
  für Rechtsabbieger mit einem eigenen Lichtzeichen, einem grünen
  Pfeil.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als dieses Lichtzeichen auf grün sprang, glaubte er, dies gelte
  auch für ihn und fuhr an. Dabei kam es zu einer Kollision mit
  einem Fahrzeug, das von rechts über die Kreuzung wollte.
</p>
<h2>
  Um die Hälfte gekürzt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Versicherungs-Gesellschaft stufte den Irrtum des
  Unfallfahrers als grob fahrlässiges Verhalten ein und kürzte die
  Leistung um die Hälfte. Dies wollte der Kläger nicht hinnehmen
  und zog vor Gericht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch das Amtsgericht Essen schloss sich der Auffassung des
  Versicherers an. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen könne
  ein solcher Irrtum entschuldbar und damit nicht grob fahrlässig
  sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hierfür führte das Gericht beispielsweise eine unübersichtliche
  Kreuzung mit einer verwirrenden Anordnung der Ampeln an sowie
  dichtes Auffahren und Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder eine
  völlige Ortsunkenntnis des Fahrers.
</p>
<h2>
  Grundlose Übertretung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dies alles war nach Ansicht des Amtsgerichts im vorliegenden Fall
  nicht gegeben – die Kreuzung sei klar und übersichtlich gewesen.
  Deshalb habe es für den Kläger keinen Grund gegeben, das grüne
  Licht mit dem Pfeil auf seine Fahrspur zu beziehen. Die Klage auf
  vollständige Erstattung des Schadens wurde deshalb abgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wäre der Autofahrer nach altem Versicherungsrecht verurteilt
  worden, hätte ihm sogar der komplette Leistungsentzug des
  Kaskoversicherers gedroht.
</p></long_text>]]>
      </content:encoded>
    </item>
  </channel>
</rss>


