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    <title>News von Invedaweb.de</title>
    <description>Beispiel Maklerhomepage</description>
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    <lastBuildDate>Sun, 05 Feb 2012 08:36:30 +0100</lastBuildDate>
    <language>de-de</language>
    <item>
      <title>Vorsicht Glatteis</title>
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      <ibs:title>Vorsicht Glatteis</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 03 Feb 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 05 Mar 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Nicht immer schaffen es Gemeinde und Städte im Winter, die Straßen eisfrei zu halten. In welcher Zeit sie verpflichtet sind, glatte Straßen von Schnee und Eis zu räumen beziehungsweise zu streuen wurde vor Kurzem vor Gericht geklärt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Nach dem Auftreten einer konkreten Glättegefahr muss Gemeinden nach den Umständen des Einzelfalls ein gewisser Zeitraum für organisatorische Maßnahmen zugebilligt werden, um ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Dieser Zeitraum kann durchaus auch mehrere Stunden betragen, so das Oberlandesgericht Hamm in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Az.: I-9 U 113/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Fußgänger war im Dezember des Jahres 2005 gegen 11:30 Uhr auf einem durch vorausgegangenen Schneefall glatten Fußgängerüberweg gestürzt. Dabei hatte er sich schwere Schulter- und Armverletzungen zugezogen.
</p>
<h2>
  Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Weil am Unfalltag zwischen acht und neun Uhr Schneefall eingesetzt hatte, war der Verunglückte der Meinung, dass die Gemeinde den Überweg zum Unfallzeitpunkt längst hätte streuen beziehungsweise räumen müssen. Er verklagte sie daher wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungs-Pflicht auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 240.000 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In dem sich anschließenden Rechtsstreit verteidigte sich die Gemeinde damit, ihren Winterdienstpflichten genügt zu haben. Denn sie verfüge bereits seit Jahren über einen ausgeklügelten Streuplan, der gewährleiste, dass bei Bedarf sämtliche verkehrswichtigen Straßen und Wege innerhalb von rund fünf Stunden abgestreut werden könnten. Dem sei sie auch am Unfalltag nachgekommen. Mehr könne nicht von ihr verlangt werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Am Unfalltag habe man sich abweichend vom Streuplan im Übrigen zuerst den stärker von dem Schneefall betroffenen Stadtteilen widmen müssen. Zu denen habe der Stadtteil, in welchem der Kläger zu Schaden kam, nicht gehört.
</p>
<h2>
  Mit Beginn des Tagesverkehrs
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Diese Argumente fanden sowohl die Richter des in der Vorinstanz angerufenen Essener Landgerichts als auch ihre Kollegen vom Oberlandesgericht Hamm überzeugend. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht der Richter beginnt die Streupflicht von Gemeinden in der Regel frühestens mit Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs um sieben Uhr morgens. Dabei ist den Gemeinden ein gewisser Zeitraum zur Durchführung organisatorischer Maßnahmen zuzubilligen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Zeitspanne zwischen dem Auftreten der Glättegefahr und dem Abstreuen ist auf jeden Fall dann nicht zu beanstanden, wenn eine Gemeinde ihren Verpflichtungen aus dem Streuplan nachkommt und dieser eine sichere Erfüllung des Winterdienstes gewährleistet.
</p>
<h2>
  Zeitplan eingehalten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Gemessen an diesen Maßstäben ist die beklagte Gemeinde nach Überzeugung der Richter ihrer Streupflicht auch am Unfalltag in ausreichender Weise nachgekommen. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass sich der Winterdienst zuerst den stärker durch den Schneefall betroffenen Stadtgebieten widmete, ehe er die Wege und Straßen in dem Stadtteil streute, in welchem der Kläger verunglückte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn die Mitarbeiter des Dienstes befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls unstreitig deutlich innerhalb der im Streuplan festgelegten Zeiten. Die Gemeinde hat folglich nicht ihre Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt, sodass die Klage abzuweisen war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Unter den gegebenen Umständen sahen die Richter keine Veranlassung zur Klärung der Frage, ob den Kläger nicht ohnehin ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall traf, weil er sich nicht ausreichend auf die winterliche Glätte eingestellt hat. Gründe für die Zulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof bestehen nach Ansicht des Gerichts nicht.
</p>
<h2>
  Private Absicherung schützt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie der Fall zeigt, haftet nicht immer ein anderer für einen erlittenen Schaden. Daher ist eine individuelle Absicherung empfehlenswert, die auch für solche und andere Fälle zumindest die finanziellen Folgen einer möglichen Gesundheitsschädigung abdeckt. Eine private Unfallversicherung bietet beispielsweise nicht nur einen weltweiten Schutz, sondern auch rund um die Uhr. Versichert sind also Unfälle im Beruf als auch in der Freizeit. Zudem kann eine für die persönliche Situation angemessene Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall frei vereinbart werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Einkommenseinbußen, die trotz einer eventuellen Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich sind, lassen sich durch eine private Krankentagegeld-Versicherung ausgleichen. Sollte ein Verunglückter oder Erkrankter aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme den bisherigen Beruf zukünftig nicht mehr ausüben könne, kann eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung helfen, den bisherigen Lebensstandard abzusichern. Denn in diesem Fall reichen auch hier die gesetzlichen Absicherungen in der Regel nicht aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei einem Beratungsgespräch kann ein Versicherungsfachmann klären, welche privaten Absicherungslösungen entsprechend dem individuellen Bedarf und den persönlichen Präferenzen sinnvoll sind.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Nicht immer schaffen es Gemeinde und Städte im Winter, die Straßen eisfrei zu halten. In welcher Zeit sie verpflichtet sind, glatte Straßen von Schnee und Eis zu räumen beziehungsweise zu streuen wurde vor Kurzem vor Gericht geklärt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Nach dem Auftreten einer konkreten Glättegefahr muss Gemeinden nach den Umständen des Einzelfalls ein gewisser Zeitraum für organisatorische Maßnahmen zugebilligt werden, um ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Dieser Zeitraum kann durchaus auch mehrere Stunden betragen, so das Oberlandesgericht Hamm in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Az.: I-9 U 113/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Fußgänger war im Dezember des Jahres 2005 gegen 11:30 Uhr auf einem durch vorausgegangenen Schneefall glatten Fußgängerüberweg gestürzt. Dabei hatte er sich schwere Schulter- und Armverletzungen zugezogen.
</p>
<h2>
  Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Weil am Unfalltag zwischen acht und neun Uhr Schneefall eingesetzt hatte, war der Verunglückte der Meinung, dass die Gemeinde den Überweg zum Unfallzeitpunkt längst hätte streuen beziehungsweise räumen müssen. Er verklagte sie daher wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungs-Pflicht auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 240.000 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In dem sich anschließenden Rechtsstreit verteidigte sich die Gemeinde damit, ihren Winterdienstpflichten genügt zu haben. Denn sie verfüge bereits seit Jahren über einen ausgeklügelten Streuplan, der gewährleiste, dass bei Bedarf sämtliche verkehrswichtigen Straßen und Wege innerhalb von rund fünf Stunden abgestreut werden könnten. Dem sei sie auch am Unfalltag nachgekommen. Mehr könne nicht von ihr verlangt werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Am Unfalltag habe man sich abweichend vom Streuplan im Übrigen zuerst den stärker von dem Schneefall betroffenen Stadtteilen widmen müssen. Zu denen habe der Stadtteil, in welchem der Kläger zu Schaden kam, nicht gehört.
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<h2>
  Mit Beginn des Tagesverkehrs
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Diese Argumente fanden sowohl die Richter des in der Vorinstanz angerufenen Essener Landgerichts als auch ihre Kollegen vom Oberlandesgericht Hamm überzeugend. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht der Richter beginnt die Streupflicht von Gemeinden in der Regel frühestens mit Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs um sieben Uhr morgens. Dabei ist den Gemeinden ein gewisser Zeitraum zur Durchführung organisatorischer Maßnahmen zuzubilligen.
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<p class="MsoNormal">
  Die Zeitspanne zwischen dem Auftreten der Glättegefahr und dem Abstreuen ist auf jeden Fall dann nicht zu beanstanden, wenn eine Gemeinde ihren Verpflichtungen aus dem Streuplan nachkommt und dieser eine sichere Erfüllung des Winterdienstes gewährleistet.
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<h2>
  Zeitplan eingehalten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Gemessen an diesen Maßstäben ist die beklagte Gemeinde nach Überzeugung der Richter ihrer Streupflicht auch am Unfalltag in ausreichender Weise nachgekommen. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass sich der Winterdienst zuerst den stärker durch den Schneefall betroffenen Stadtgebieten widmete, ehe er die Wege und Straßen in dem Stadtteil streute, in welchem der Kläger verunglückte.
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<p class="MsoNormal">
  Denn die Mitarbeiter des Dienstes befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls unstreitig deutlich innerhalb der im Streuplan festgelegten Zeiten. Die Gemeinde hat folglich nicht ihre Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt, sodass die Klage abzuweisen war.
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<p class="MsoNormal">
  Unter den gegebenen Umständen sahen die Richter keine Veranlassung zur Klärung der Frage, ob den Kläger nicht ohnehin ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall traf, weil er sich nicht ausreichend auf die winterliche Glätte eingestellt hat. Gründe für die Zulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof bestehen nach Ansicht des Gerichts nicht.
</p>
<h2>
  Private Absicherung schützt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie der Fall zeigt, haftet nicht immer ein anderer für einen erlittenen Schaden. Daher ist eine individuelle Absicherung empfehlenswert, die auch für solche und andere Fälle zumindest die finanziellen Folgen einer möglichen Gesundheitsschädigung abdeckt. Eine private Unfallversicherung bietet beispielsweise nicht nur einen weltweiten Schutz, sondern auch rund um die Uhr. Versichert sind also Unfälle im Beruf als auch in der Freizeit. Zudem kann eine für die persönliche Situation angemessene Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall frei vereinbart werden.
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<p class="MsoNormal">
  Einkommenseinbußen, die trotz einer eventuellen Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich sind, lassen sich durch eine private Krankentagegeld-Versicherung ausgleichen. Sollte ein Verunglückter oder Erkrankter aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme den bisherigen Beruf zukünftig nicht mehr ausüben könne, kann eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung helfen, den bisherigen Lebensstandard abzusichern. Denn in diesem Fall reichen auch hier die gesetzlichen Absicherungen in der Regel nicht aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei einem Beratungsgespräch kann ein Versicherungsfachmann klären, welche privaten Absicherungslösungen entsprechend dem individuellen Bedarf und den persönlichen Präferenzen sinnvoll sind.
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        <![CDATA[Nicht immer schaffen es Gemeinde und Städte im Winter, die Straßen eisfrei zu halten. In welcher Zeit sie verpflichtet sind, glatte Straßen von Schnee und Eis zu räumen beziehungsweise zu streuen wurde vor Kurzem vor Gericht geklärt.]]>
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      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Nach dem Auftreten einer konkreten Glättegefahr muss Gemeinden nach den Umständen des Einzelfalls ein gewisser Zeitraum für organisatorische Maßnahmen zugebilligt werden, um ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Dieser Zeitraum kann durchaus auch mehrere Stunden betragen, so das Oberlandesgericht Hamm in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Az.: I-9 U 113/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Fußgänger war im Dezember des Jahres 2005 gegen 11:30 Uhr auf einem durch vorausgegangenen Schneefall glatten Fußgängerüberweg gestürzt. Dabei hatte er sich schwere Schulter- und Armverletzungen zugezogen.
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  Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Weil am Unfalltag zwischen acht und neun Uhr Schneefall eingesetzt hatte, war der Verunglückte der Meinung, dass die Gemeinde den Überweg zum Unfallzeitpunkt längst hätte streuen beziehungsweise räumen müssen. Er verklagte sie daher wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungs-Pflicht auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 240.000 Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In dem sich anschließenden Rechtsstreit verteidigte sich die Gemeinde damit, ihren Winterdienstpflichten genügt zu haben. Denn sie verfüge bereits seit Jahren über einen ausgeklügelten Streuplan, der gewährleiste, dass bei Bedarf sämtliche verkehrswichtigen Straßen und Wege innerhalb von rund fünf Stunden abgestreut werden könnten. Dem sei sie auch am Unfalltag nachgekommen. Mehr könne nicht von ihr verlangt werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Am Unfalltag habe man sich abweichend vom Streuplan im Übrigen zuerst den stärker von dem Schneefall betroffenen Stadtteilen widmen müssen. Zu denen habe der Stadtteil, in welchem der Kläger zu Schaden kam, nicht gehört.
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<h2>
  Mit Beginn des Tagesverkehrs
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Diese Argumente fanden sowohl die Richter des in der Vorinstanz angerufenen Essener Landgerichts als auch ihre Kollegen vom Oberlandesgericht Hamm überzeugend. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht der Richter beginnt die Streupflicht von Gemeinden in der Regel frühestens mit Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs um sieben Uhr morgens. Dabei ist den Gemeinden ein gewisser Zeitraum zur Durchführung organisatorischer Maßnahmen zuzubilligen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Zeitspanne zwischen dem Auftreten der Glättegefahr und dem Abstreuen ist auf jeden Fall dann nicht zu beanstanden, wenn eine Gemeinde ihren Verpflichtungen aus dem Streuplan nachkommt und dieser eine sichere Erfüllung des Winterdienstes gewährleistet.
</p>
<h2>
  Zeitplan eingehalten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Gemessen an diesen Maßstäben ist die beklagte Gemeinde nach Überzeugung der Richter ihrer Streupflicht auch am Unfalltag in ausreichender Weise nachgekommen. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass sich der Winterdienst zuerst den stärker durch den Schneefall betroffenen Stadtgebieten widmete, ehe er die Wege und Straßen in dem Stadtteil streute, in welchem der Kläger verunglückte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn die Mitarbeiter des Dienstes befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls unstreitig deutlich innerhalb der im Streuplan festgelegten Zeiten. Die Gemeinde hat folglich nicht ihre Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt, sodass die Klage abzuweisen war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Unter den gegebenen Umständen sahen die Richter keine Veranlassung zur Klärung der Frage, ob den Kläger nicht ohnehin ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall traf, weil er sich nicht ausreichend auf die winterliche Glätte eingestellt hat. Gründe für die Zulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof bestehen nach Ansicht des Gerichts nicht.
</p>
<h2>
  Private Absicherung schützt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie der Fall zeigt, haftet nicht immer ein anderer für einen erlittenen Schaden. Daher ist eine individuelle Absicherung empfehlenswert, die auch für solche und andere Fälle zumindest die finanziellen Folgen einer möglichen Gesundheitsschädigung abdeckt. Eine private Unfallversicherung bietet beispielsweise nicht nur einen weltweiten Schutz, sondern auch rund um die Uhr. Versichert sind also Unfälle im Beruf als auch in der Freizeit. Zudem kann eine für die persönliche Situation angemessene Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall frei vereinbart werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Einkommenseinbußen, die trotz einer eventuellen Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich sind, lassen sich durch eine private Krankentagegeld-Versicherung ausgleichen. Sollte ein Verunglückter oder Erkrankter aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme den bisherigen Beruf zukünftig nicht mehr ausüben könne, kann eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung helfen, den bisherigen Lebensstandard abzusichern. Denn in diesem Fall reichen auch hier die gesetzlichen Absicherungen in der Regel nicht aus.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei einem Beratungsgespräch kann ein Versicherungsfachmann klären, welche privaten Absicherungslösungen entsprechend dem individuellen Bedarf und den persönlichen Präferenzen sinnvoll sind.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Wintereinbruch</category>
    </item>
    <item>
      <title>Wenn die Rente später kommt als erwartet</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Wenn die Rente später kommt als erwartet</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3673793/Wenn+die+Rente+sp%C3%A4ter+kommt+als+erwartet/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Fri, 03 Feb 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 05 Mar 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Viele gehören aufgrund ihres Berufes einer berufsständischen Versorgung an. Ein Gericht hatte in einem aktuellen Fall zu klären, ob ein Versorgungswerk dazu berechtigt ist, die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auch auf bereits versicherte Mitglieder anzuwenden.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Versicherte eines Versorgungswerks können sich in der Regel nicht mit Erfolg gegen eine Satzungsänderung wehren, durch welche die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben wird – so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einer jüngst getroffenen Entscheidung (Az.: 6 C 11098/11.OVG).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für einige Berufe besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsst%C3%A4ndische_Versorgung">berufsständischen Versorgung</a> oder man kann sich freiwillig dort versichern. Insbesondere Mitglieder einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufskammer">Berufskammer</a>, wie es sie für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie zum Teil auch für Psychotherapeuten und Ingenieure gibt, unterliegen der Pflichtmitgliedschaft. Die berufsständische Versorgung bietet den Mitgliedern eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-Versorgung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Durch die höhere Lebenserwartung sahen und sehen sich einige berufsständische Versorgungswerke gezwungen, ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung das Renteneintrittsalter anzuheben. So war es auch im Falle eines 50-jährigen angestellten Rechtsanwalts. Dieser wehrte sich jedoch gegen eine entsprechende Satzungsänderung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammer, bei der er Mitglied ist.
</p>
<h2>
  13 Monate später
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Danach sollte für die ab dem Jahr 1949 geborenen Versicherten das Renteneintrittsalter, also das Alter, ab dem ein Versicherter Rentenleistungen in Anspruch nehmen kann, pro Jahr um jeweils einen Monat angehoben werden. Das hatte zur Folge, dass die im Jahr 1972 Geborenen erst im Alter von 67 Jahren einen Anspruch auf Zahlung einer Altersrente durch das Versorgungswerk hatten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für den Antragsteller bedeutete dies, dass er entgegen seinen Erwartungen nicht schon im Alter von 65 Jahren, sondern erst mit Erreichen des 66. Lebensjahres plus einen Monat einen Rentenanspruch hat. Die Richter des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts sahen darin keinen Verstoß gegen geltendes Recht. Sie wiesen den Normenkontrollantrag als unbegründet zurück.
</p>
<h2>
  Keine Verletzung des Vertrauensschutzes
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts ist es zwar unbestritten, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters die bisher erworbenen Rentenanwartschaften des Antragstellers mindert. Die Anpassung der Regelaltersgrenze diene jedoch angesichts der demografischen Entwicklung dem Gemeinwohl aller Versicherten. Sie sei daher zulässig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Richter zeigten sich überzeugt davon, dass durch die Satzungsänderung die wirtschaftliche Stabilität des Rechtsanwalts-Versorgungswerks gesichert wird. Denn ohne die Maßnahme droht die Einrichtung in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Anders als der Antragsteller sah das Gericht den Vertrauensschutz der älteren Mitglieder nicht verletzt. Denn der werde durch die stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze für die vor 1972 geborenen Mitglieder in ausreichender Weise gewahrt.
</p>
<h2>
  Klare Vorgaben
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wer sichergehen will, dass er zu einem bestimmten Alter eine Altersrente beziehen kann, sollte sich nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung und/oder pflichtmäßige berufsständische Versorgung verlassen, sondern auch entsprechend privat vorsorgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Infrage kommt hier unter anderem eine private Rentenversicherung. Aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgemaßnahmen sind nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler möglich. Welche Altersvorsorgeformen für den Einzelnen sinnvoll sind und mit wie viel gesetzlicher Rente zu rechnen ist, kann bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Viele gehören aufgrund ihres Berufes einer berufsständischen Versorgung an. Ein Gericht hatte in einem aktuellen Fall zu klären, ob ein Versorgungswerk dazu berechtigt ist, die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auch auf bereits versicherte Mitglieder anzuwenden.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Versicherte eines Versorgungswerks können sich in der Regel nicht mit Erfolg gegen eine Satzungsänderung wehren, durch welche die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben wird – so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einer jüngst getroffenen Entscheidung (Az.: 6 C 11098/11.OVG).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für einige Berufe besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsst%C3%A4ndische_Versorgung">berufsständischen Versorgung</a> oder man kann sich freiwillig dort versichern. Insbesondere Mitglieder einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufskammer">Berufskammer</a>, wie es sie für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie zum Teil auch für Psychotherapeuten und Ingenieure gibt, unterliegen der Pflichtmitgliedschaft. Die berufsständische Versorgung bietet den Mitgliedern eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-Versorgung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Durch die höhere Lebenserwartung sahen und sehen sich einige berufsständische Versorgungswerke gezwungen, ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung das Renteneintrittsalter anzuheben. So war es auch im Falle eines 50-jährigen angestellten Rechtsanwalts. Dieser wehrte sich jedoch gegen eine entsprechende Satzungsänderung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammer, bei der er Mitglied ist.
</p>
<h2>
  13 Monate später
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Danach sollte für die ab dem Jahr 1949 geborenen Versicherten das Renteneintrittsalter, also das Alter, ab dem ein Versicherter Rentenleistungen in Anspruch nehmen kann, pro Jahr um jeweils einen Monat angehoben werden. Das hatte zur Folge, dass die im Jahr 1972 Geborenen erst im Alter von 67 Jahren einen Anspruch auf Zahlung einer Altersrente durch das Versorgungswerk hatten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für den Antragsteller bedeutete dies, dass er entgegen seinen Erwartungen nicht schon im Alter von 65 Jahren, sondern erst mit Erreichen des 66. Lebensjahres plus einen Monat einen Rentenanspruch hat. Die Richter des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts sahen darin keinen Verstoß gegen geltendes Recht. Sie wiesen den Normenkontrollantrag als unbegründet zurück.
</p>
<h2>
  Keine Verletzung des Vertrauensschutzes
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts ist es zwar unbestritten, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters die bisher erworbenen Rentenanwartschaften des Antragstellers mindert. Die Anpassung der Regelaltersgrenze diene jedoch angesichts der demografischen Entwicklung dem Gemeinwohl aller Versicherten. Sie sei daher zulässig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Richter zeigten sich überzeugt davon, dass durch die Satzungsänderung die wirtschaftliche Stabilität des Rechtsanwalts-Versorgungswerks gesichert wird. Denn ohne die Maßnahme droht die Einrichtung in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Anders als der Antragsteller sah das Gericht den Vertrauensschutz der älteren Mitglieder nicht verletzt. Denn der werde durch die stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze für die vor 1972 geborenen Mitglieder in ausreichender Weise gewahrt.
</p>
<h2>
  Klare Vorgaben
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wer sichergehen will, dass er zu einem bestimmten Alter eine Altersrente beziehen kann, sollte sich nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung und/oder pflichtmäßige berufsständische Versorgung verlassen, sondern auch entsprechend privat vorsorgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Infrage kommt hier unter anderem eine private Rentenversicherung. Aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgemaßnahmen sind nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler möglich. Welche Altersvorsorgeformen für den Einzelnen sinnvoll sind und mit wie viel gesetzlicher Rente zu rechnen ist, kann bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden.
</p></div>]]>
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        <![CDATA[Viele gehören aufgrund ihres Berufes einer berufsständischen Versorgung an. Ein Gericht hatte in einem aktuellen Fall zu klären, ob ein Versorgungswerk dazu berechtigt ist, die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auch auf bereits versicherte Mitglieder anzuwenden.]]>
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  30.1.2012 (verpd) 
 Versicherte eines Versorgungswerks können sich in der Regel nicht mit Erfolg gegen eine Satzungsänderung wehren, durch welche die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben wird – so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einer jüngst getroffenen Entscheidung (Az.: 6 C 11098/11.OVG).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für einige Berufe besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsst%C3%A4ndische_Versorgung">berufsständischen Versorgung</a> oder man kann sich freiwillig dort versichern. Insbesondere Mitglieder einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufskammer">Berufskammer</a>, wie es sie für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie zum Teil auch für Psychotherapeuten und Ingenieure gibt, unterliegen der Pflichtmitgliedschaft. Die berufsständische Versorgung bietet den Mitgliedern eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-Versorgung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Durch die höhere Lebenserwartung sahen und sehen sich einige berufsständische Versorgungswerke gezwungen, ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung das Renteneintrittsalter anzuheben. So war es auch im Falle eines 50-jährigen angestellten Rechtsanwalts. Dieser wehrte sich jedoch gegen eine entsprechende Satzungsänderung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammer, bei der er Mitglied ist.
</p>
<h2>
  13 Monate später
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Danach sollte für die ab dem Jahr 1949 geborenen Versicherten das Renteneintrittsalter, also das Alter, ab dem ein Versicherter Rentenleistungen in Anspruch nehmen kann, pro Jahr um jeweils einen Monat angehoben werden. Das hatte zur Folge, dass die im Jahr 1972 Geborenen erst im Alter von 67 Jahren einen Anspruch auf Zahlung einer Altersrente durch das Versorgungswerk hatten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für den Antragsteller bedeutete dies, dass er entgegen seinen Erwartungen nicht schon im Alter von 65 Jahren, sondern erst mit Erreichen des 66. Lebensjahres plus einen Monat einen Rentenanspruch hat. Die Richter des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts sahen darin keinen Verstoß gegen geltendes Recht. Sie wiesen den Normenkontrollantrag als unbegründet zurück.
</p>
<h2>
  Keine Verletzung des Vertrauensschutzes
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts ist es zwar unbestritten, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters die bisher erworbenen Rentenanwartschaften des Antragstellers mindert. Die Anpassung der Regelaltersgrenze diene jedoch angesichts der demografischen Entwicklung dem Gemeinwohl aller Versicherten. Sie sei daher zulässig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Richter zeigten sich überzeugt davon, dass durch die Satzungsänderung die wirtschaftliche Stabilität des Rechtsanwalts-Versorgungswerks gesichert wird. Denn ohne die Maßnahme droht die Einrichtung in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Anders als der Antragsteller sah das Gericht den Vertrauensschutz der älteren Mitglieder nicht verletzt. Denn der werde durch die stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze für die vor 1972 geborenen Mitglieder in ausreichender Weise gewahrt.
</p>
<h2>
  Klare Vorgaben
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wer sichergehen will, dass er zu einem bestimmten Alter eine Altersrente beziehen kann, sollte sich nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung und/oder pflichtmäßige berufsständische Versorgung verlassen, sondern auch entsprechend privat vorsorgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Infrage kommt hier unter anderem eine private Rentenversicherung. Aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgemaßnahmen sind nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler möglich. Welche Altersvorsorgeformen für den Einzelnen sinnvoll sind und mit wie viel gesetzlicher Rente zu rechnen ist, kann bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Berufsständische Versorgung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Mit 17 Jahren ans Steuer</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Mit 17 Jahren ans Steuer</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3671841/Mit+17+Jahren+ans+Steuer/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3671841/Mit+17+Jahren+ans+Steuer/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Thu, 02 Feb 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 04 Mar 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Seit über einem Jahr dürfen 17-Jährige Auto fahren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für den notwendigen Kfz-Versicherungsschutz.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren“ ab 17 Jahren nicht nur ein Modellversuch von einigen Bundesländern sondern deutschlandweit gesetzlich erlaubt. Doch die Jugendlichen sollten nur ein Auto fahren, das auch entsprechend versichert ist, damit es keine unangenehmen Folgen gibt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wer bereits vor seinem 18. Geburtstag selbst einen Pkw steuern will, muss dazu den sogenannten Führerschein BF 17 – das steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ –erwerben. Dabei handelt es sich um einen Führerschein, der es bereits 17-Jährigen erlaubt, in Begleitung eines Erwachsenen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, selbst Auto zu fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wie Statistiken zeigen, gibt es seit der Einführung des BF 17 nur wenige Unfälle von Jugendlichen. Selbst nach der Begleitphase, also wenn die Jugendlichen dann ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung fahren dürfen, zahlt sich die neue Regelung aus. So verursachen Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, die vorher begleitet gefahren sind, etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.
</p>
<h2>
  Wie kommt man zum Führerschein für 17-Jährige
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Jugendliche, die den BF17 erwerben wollen, können sich schon im Alter von 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden. Sie müssen dann, wie volljährige Fahrschüler auch, die gleiche Fahrausbildung und Fahrschulprüfung absolvieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wenn der Jugendliche die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, bekommt er frühestens ab seinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Diese gilt zusammen mit einem Ausweis als Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren. Der BF-17-Besitzer darf dann in Begleitung der Person, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, Auto fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder, der 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hat, in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Es können beliebig viele Begleiter eingetragen werden.
</p>
<h2>
  Probezeit und Fahren anderer Fahrzeugarten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch für die BF-17-Inhaber gilt, wie bei allen anderen Fahranfängern, eine Probezeit von zwei Jahren nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Verstößt der jugendliche Fahrer gegen Vorschriften im Straßenverkehr, muss er mit den gleichen Maßnahmen und Strafen rechnen wie volljährige Fahranfänger in der Probezeit mit einem herkömmlichen Führerschein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit der Prüfungsbescheinigung BF 17 darf der Jugendliche auch Fahrzeuge, für die normalerweise ein Führerschein der <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fahrerlaubnisklassen.html">Klassen M, L oder S</a> benötigt wird, auch ohne Begleiter fahren. Dies sind zum Beispiel zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der BF-17-Inhaber volljährig geworden ist, darf er auch ohne Begleitung Auto fahren. Allerdings ist die Prüfungsbescheinigung nur bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Um den endgültigen Kartenführerschein zu erhalten, muss der BF-17-Inhaber diesen jedoch nicht eigens beantragen, sondern kann ihn, sobald er volljährig ist, bei der Führerscheinstelle abholen. Dazu muss er nur die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.
</p>
<h2>
  Keine Begleitung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Übrigens: BF-17-Inhaber, die ohne Begleitung fahren, begehen einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für alle Fahranfänger, egal ob volljährig oder BF-17- Fahrer, gilt ein absolutes Alkoholverbot, bis sie 21 Jahre alt sind. Der Begleiter eines BF-17-Fahranfängers darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol aufweisen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Missachtet der Begleiter diese Vorschriften, begeht er nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Fahrerlaubnis des Fahranfängers wird zudem widerrufen. Wird die Fahrerlaubnis widerrufen, kann sie der Jugendliche frühestens nach sechs Monaten wieder erwerben, nachdem er eine kostenpflichtige Nachschulung absolviert hat. Mehr Informationen zum „Begleiteten Fahren“ gibt es online unter <a href="http://www.bf17.de/">www.bf17.de</a>, einer Webseite der <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht e.V.</a> (DVW).
</p>
<h2>
  Mindestalter klären
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In den meisten Fällen nutzen die BF-17-Inhaber ein Fahrzeug der Familie mit. In dem Fall ist es wichtig, bei der entsprechenden Kfz-Versicherung abzuklären, ob der jugendliche Fahrer vertragsgemäß das Fahrzeug nutzen darf oder ob ein höheres Mindestalter vereinbart war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei manchen Verträgen ist nämlich ein Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren vereinbart, da durch diesen Ausschluss von Fahranfängern und dem damit niedrigeren Unfallrisiko auch die Prämien geringer sind. In vielen Fällen lässt sich aber auch in solchen Verträgen mit einem Prämienaufschlag, die Altersbeschränkung ausschließen, damit auch ein BF-17-Fahrer das Fahrzeug steuern kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ändert man solche Verträge nicht entsprechend und verursacht ein 17-Jähriger einen Schadensfall, kann dies zu erheblichen Problemen mit der Versicherung führen.
</p>
<h2>
  Zweitwagenregelung und Sondertarife
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Als BF-17-Inhaber muss man nicht unbedingt die hohen Beiträge, die ein Fahranfänger aufgrund der üblichen Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (circa 240 bis 260 Prozent) erhält, hinnehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die meisten Versicherer bieten den Eltern als Kunden die Möglichkeiten an, den Wagen des Kindes als Zweitwagen zu einem günstigeren Rabatt zu versichern. Damit wäre die Versicherung, die über die Eltern läuft, deutlich günstiger.
</p>
<p class="MsoNormal">
  B-17-Fahranfänger, die mit 18 Jahren unfallfrei zum normalen Führerschein der Klasse B gewechselt haben, erhalten von einigen Kfz-Versicherern oftmals auch günstigere Einstufungen, als normale 18-Jährige, die nicht am „Begleiteten Fahren“ teilgenommen haben. Wie sich noch bei den Prämien sparen lässt, kann beim Versicherungsexperten erfragt werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Seit über einem Jahr dürfen 17-Jährige Auto fahren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für den notwendigen Kfz-Versicherungsschutz.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren“ ab 17 Jahren nicht nur ein Modellversuch von einigen Bundesländern sondern deutschlandweit gesetzlich erlaubt. Doch die Jugendlichen sollten nur ein Auto fahren, das auch entsprechend versichert ist, damit es keine unangenehmen Folgen gibt.
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<p class="MsoNormal">
  Wer bereits vor seinem 18. Geburtstag selbst einen Pkw steuern will, muss dazu den sogenannten Führerschein BF 17 – das steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ –erwerben. Dabei handelt es sich um einen Führerschein, der es bereits 17-Jährigen erlaubt, in Begleitung eines Erwachsenen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, selbst Auto zu fahren.
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<p class="MsoNormal">
  Wie Statistiken zeigen, gibt es seit der Einführung des BF 17 nur wenige Unfälle von Jugendlichen. Selbst nach der Begleitphase, also wenn die Jugendlichen dann ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung fahren dürfen, zahlt sich die neue Regelung aus. So verursachen Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, die vorher begleitet gefahren sind, etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.
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<h2>
  Wie kommt man zum Führerschein für 17-Jährige
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Jugendliche, die den BF17 erwerben wollen, können sich schon im Alter von 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden. Sie müssen dann, wie volljährige Fahrschüler auch, die gleiche Fahrausbildung und Fahrschulprüfung absolvieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wenn der Jugendliche die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, bekommt er frühestens ab seinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Diese gilt zusammen mit einem Ausweis als Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren. Der BF-17-Besitzer darf dann in Begleitung der Person, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, Auto fahren.
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<p class="MsoNormal">
  Als Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder, der 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hat, in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Es können beliebig viele Begleiter eingetragen werden.
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<h2>
  Probezeit und Fahren anderer Fahrzeugarten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch für die BF-17-Inhaber gilt, wie bei allen anderen Fahranfängern, eine Probezeit von zwei Jahren nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Verstößt der jugendliche Fahrer gegen Vorschriften im Straßenverkehr, muss er mit den gleichen Maßnahmen und Strafen rechnen wie volljährige Fahranfänger in der Probezeit mit einem herkömmlichen Führerschein.
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<p class="MsoNormal">
  Mit der Prüfungsbescheinigung BF 17 darf der Jugendliche auch Fahrzeuge, für die normalerweise ein Führerschein der <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fahrerlaubnisklassen.html">Klassen M, L oder S</a> benötigt wird, auch ohne Begleiter fahren. Dies sind zum Beispiel zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der BF-17-Inhaber volljährig geworden ist, darf er auch ohne Begleitung Auto fahren. Allerdings ist die Prüfungsbescheinigung nur bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Um den endgültigen Kartenführerschein zu erhalten, muss der BF-17-Inhaber diesen jedoch nicht eigens beantragen, sondern kann ihn, sobald er volljährig ist, bei der Führerscheinstelle abholen. Dazu muss er nur die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.
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  Keine Begleitung
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<p class="MsoNormal">
  Übrigens: BF-17-Inhaber, die ohne Begleitung fahren, begehen einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht.
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<p class="MsoNormal">
  Für alle Fahranfänger, egal ob volljährig oder BF-17- Fahrer, gilt ein absolutes Alkoholverbot, bis sie 21 Jahre alt sind. Der Begleiter eines BF-17-Fahranfängers darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol aufweisen.
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<p class="MsoNormal">
  Missachtet der Begleiter diese Vorschriften, begeht er nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Fahrerlaubnis des Fahranfängers wird zudem widerrufen. Wird die Fahrerlaubnis widerrufen, kann sie der Jugendliche frühestens nach sechs Monaten wieder erwerben, nachdem er eine kostenpflichtige Nachschulung absolviert hat. Mehr Informationen zum „Begleiteten Fahren“ gibt es online unter <a href="http://www.bf17.de/">www.bf17.de</a>, einer Webseite der <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht e.V.</a> (DVW).
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<h2>
  Mindestalter klären
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In den meisten Fällen nutzen die BF-17-Inhaber ein Fahrzeug der Familie mit. In dem Fall ist es wichtig, bei der entsprechenden Kfz-Versicherung abzuklären, ob der jugendliche Fahrer vertragsgemäß das Fahrzeug nutzen darf oder ob ein höheres Mindestalter vereinbart war.
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<p class="MsoNormal">
  Bei manchen Verträgen ist nämlich ein Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren vereinbart, da durch diesen Ausschluss von Fahranfängern und dem damit niedrigeren Unfallrisiko auch die Prämien geringer sind. In vielen Fällen lässt sich aber auch in solchen Verträgen mit einem Prämienaufschlag, die Altersbeschränkung ausschließen, damit auch ein BF-17-Fahrer das Fahrzeug steuern kann.
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<p class="MsoNormal">
  Ändert man solche Verträge nicht entsprechend und verursacht ein 17-Jähriger einen Schadensfall, kann dies zu erheblichen Problemen mit der Versicherung führen.
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  Zweitwagenregelung und Sondertarife
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Als BF-17-Inhaber muss man nicht unbedingt die hohen Beiträge, die ein Fahranfänger aufgrund der üblichen Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (circa 240 bis 260 Prozent) erhält, hinnehmen.
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<p class="MsoNormal">
  Die meisten Versicherer bieten den Eltern als Kunden die Möglichkeiten an, den Wagen des Kindes als Zweitwagen zu einem günstigeren Rabatt zu versichern. Damit wäre die Versicherung, die über die Eltern läuft, deutlich günstiger.
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<p class="MsoNormal">
  B-17-Fahranfänger, die mit 18 Jahren unfallfrei zum normalen Führerschein der Klasse B gewechselt haben, erhalten von einigen Kfz-Versicherern oftmals auch günstigere Einstufungen, als normale 18-Jährige, die nicht am „Begleiteten Fahren“ teilgenommen haben. Wie sich noch bei den Prämien sparen lässt, kann beim Versicherungsexperten erfragt werden.
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      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Seit über einem Jahr dürfen 17-Jährige Auto fahren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für den notwendigen Kfz-Versicherungsschutz.]]>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren“ ab 17 Jahren nicht nur ein Modellversuch von einigen Bundesländern sondern deutschlandweit gesetzlich erlaubt. Doch die Jugendlichen sollten nur ein Auto fahren, das auch entsprechend versichert ist, damit es keine unangenehmen Folgen gibt.
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<p class="MsoNormal">
  Wer bereits vor seinem 18. Geburtstag selbst einen Pkw steuern will, muss dazu den sogenannten Führerschein BF 17 – das steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ –erwerben. Dabei handelt es sich um einen Führerschein, der es bereits 17-Jährigen erlaubt, in Begleitung eines Erwachsenen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, selbst Auto zu fahren.
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<p class="MsoNormal">
  Wie Statistiken zeigen, gibt es seit der Einführung des BF 17 nur wenige Unfälle von Jugendlichen. Selbst nach der Begleitphase, also wenn die Jugendlichen dann ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung fahren dürfen, zahlt sich die neue Regelung aus. So verursachen Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, die vorher begleitet gefahren sind, etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.
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  Wie kommt man zum Führerschein für 17-Jährige
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Jugendliche, die den BF17 erwerben wollen, können sich schon im Alter von 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden. Sie müssen dann, wie volljährige Fahrschüler auch, die gleiche Fahrausbildung und Fahrschulprüfung absolvieren.
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<p class="MsoNormal">
  Wenn der Jugendliche die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, bekommt er frühestens ab seinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Diese gilt zusammen mit einem Ausweis als Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren. Der BF-17-Besitzer darf dann in Begleitung der Person, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, Auto fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder, der 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hat, in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Es können beliebig viele Begleiter eingetragen werden.
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<h2>
  Probezeit und Fahren anderer Fahrzeugarten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch für die BF-17-Inhaber gilt, wie bei allen anderen Fahranfängern, eine Probezeit von zwei Jahren nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Verstößt der jugendliche Fahrer gegen Vorschriften im Straßenverkehr, muss er mit den gleichen Maßnahmen und Strafen rechnen wie volljährige Fahranfänger in der Probezeit mit einem herkömmlichen Führerschein.
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<p class="MsoNormal">
  Mit der Prüfungsbescheinigung BF 17 darf der Jugendliche auch Fahrzeuge, für die normalerweise ein Führerschein der <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fahrerlaubnisklassen.html">Klassen M, L oder S</a> benötigt wird, auch ohne Begleiter fahren. Dies sind zum Beispiel zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der BF-17-Inhaber volljährig geworden ist, darf er auch ohne Begleitung Auto fahren. Allerdings ist die Prüfungsbescheinigung nur bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Um den endgültigen Kartenführerschein zu erhalten, muss der BF-17-Inhaber diesen jedoch nicht eigens beantragen, sondern kann ihn, sobald er volljährig ist, bei der Führerscheinstelle abholen. Dazu muss er nur die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.
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<h2>
  Keine Begleitung
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<p class="MsoNormal">
  Übrigens: BF-17-Inhaber, die ohne Begleitung fahren, begehen einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für alle Fahranfänger, egal ob volljährig oder BF-17- Fahrer, gilt ein absolutes Alkoholverbot, bis sie 21 Jahre alt sind. Der Begleiter eines BF-17-Fahranfängers darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol aufweisen.
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<p class="MsoNormal">
  Missachtet der Begleiter diese Vorschriften, begeht er nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Fahrerlaubnis des Fahranfängers wird zudem widerrufen. Wird die Fahrerlaubnis widerrufen, kann sie der Jugendliche frühestens nach sechs Monaten wieder erwerben, nachdem er eine kostenpflichtige Nachschulung absolviert hat. Mehr Informationen zum „Begleiteten Fahren“ gibt es online unter <a href="http://www.bf17.de/">www.bf17.de</a>, einer Webseite der <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht e.V.</a> (DVW).
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<h2>
  Mindestalter klären
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In den meisten Fällen nutzen die BF-17-Inhaber ein Fahrzeug der Familie mit. In dem Fall ist es wichtig, bei der entsprechenden Kfz-Versicherung abzuklären, ob der jugendliche Fahrer vertragsgemäß das Fahrzeug nutzen darf oder ob ein höheres Mindestalter vereinbart war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei manchen Verträgen ist nämlich ein Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren vereinbart, da durch diesen Ausschluss von Fahranfängern und dem damit niedrigeren Unfallrisiko auch die Prämien geringer sind. In vielen Fällen lässt sich aber auch in solchen Verträgen mit einem Prämienaufschlag, die Altersbeschränkung ausschließen, damit auch ein BF-17-Fahrer das Fahrzeug steuern kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ändert man solche Verträge nicht entsprechend und verursacht ein 17-Jähriger einen Schadensfall, kann dies zu erheblichen Problemen mit der Versicherung führen.
</p>
<h2>
  Zweitwagenregelung und Sondertarife
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Als BF-17-Inhaber muss man nicht unbedingt die hohen Beiträge, die ein Fahranfänger aufgrund der üblichen Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (circa 240 bis 260 Prozent) erhält, hinnehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die meisten Versicherer bieten den Eltern als Kunden die Möglichkeiten an, den Wagen des Kindes als Zweitwagen zu einem günstigeren Rabatt zu versichern. Damit wäre die Versicherung, die über die Eltern läuft, deutlich günstiger.
</p>
<p class="MsoNormal">
  B-17-Fahranfänger, die mit 18 Jahren unfallfrei zum normalen Führerschein der Klasse B gewechselt haben, erhalten von einigen Kfz-Versicherern oftmals auch günstigere Einstufungen, als normale 18-Jährige, die nicht am „Begleiteten Fahren“ teilgenommen haben. Wie sich noch bei den Prämien sparen lässt, kann beim Versicherungsexperten erfragt werden.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Verkehr</category>
    </item>
    <item>
      <title>Schnelle Hilfe bei Sorgen unterschiedlichster Art</title>
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      <ibs:title>Schnelle Hilfe bei Sorgen unterschiedlichster Art</ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 02 Feb 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 04 Mar 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Über 800.000 Kinder und Jugendliche sowie mehr als 120.000 Eltern riefen 2010 bei der bundesweiten Kummerhotline an. Und auch die E-Mail-Beratung wird stark nachgefragt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit nunmehr über 30 Jahren bietet der Verein <a href="http://www.nummergegenkummer.de/">Nummer gegen Kummer e.V.</a>, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, ein telefonisches Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit Problemen. Mittlerweile gibt es die Hilfe auch für Eltern und über andere Medien.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Nummer gegen Kummer e. V. ist die Dachorganisation des nach eigenen Angaben größten, kostenfreien, telefonischen Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland. Speziell geschulte, ehrenamtliche Berater bieten seit 1980 telefonisch den Anrufern kostenlos die Möglichkeit, sich anonym auszusprechen und Probleme zu bewältigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seit einigen Jahren können Hilfesuchende sich auch <a href="https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php?id=/de/index/kinder_und_jugendtelefon/anonym_und_kostenlos.htm">online</a> Rat und Unterstützung holen. Die lokalen Träger der Beratungstelefone sind örtliche Verbände des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
</p>
<h2>
  Die häufigsten Problemkreise
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Probleme der Hilfesuchenden sind vielfältig. Insbesondere Liebeskummer und Sexualität, Fragen zur Gesundheit, aber auch Probleme in der Familie, mit Freunden und in der Schule oder Ausbildung waren 2010 das Hauptanliegen der Kinder und Jugendlichen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Schwerpunktthemen der anrufenden Eltern waren Erziehungsprobleme, Schwierigkeiten innerhalb der Familie oder mit Behörden, gesundheitliche Fragen, aber auch Ärger mit dem Kindergarten, der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb des Kindes.
</p>
<h2>
  Die Nummern im Einzelnen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Kummerhotline ist bundesweit montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der einheitlichen Rufnummer 0800/1110333 und seit 2008 zusätzlich unter der EU-weiten Rufnummer 116111 erreichbar. Mehr als 831.700 Anrufe gab es 2010 von den Beratern der Kummerhotline zu bewältigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seit zehn Jahren gibt es zudem unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 0800/1110550 ein ebenfalls kostenloses Elterntelefon. Knapp 122.300 Beratungsgespräche wurden 2010 hier geführt. Die Berater sind montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Heranwachsenden können auch online unter <a href="http://www.nummergegenkummer.de/de/Kinder--und-Jugendtelefon__2/?itid=189">www.nummergegenkummer.de</a> Hilfe holen. Die E-Mail-Hilfe wurde 2010 über 11.600-mal nachgefragt, das waren über 4.000 Anfragen mehr als noch im Jahr zuvor. Es gibt aber auch andere Beratungsstellen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Darunter zählt beispielsweise die Telefonseelsorge, die unter den Telefonnummern 0800/1110111 und 0800/1110222 erreichbar ist. Träger der Telefonseelsorge sind die beiden christlichen Kirchen in Deutschland, die <a href="http://www.ekd.de/">Evangelische Kirche</a> und die <a href="http://www.dbk.de/">Katholische Kirche</a>.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Über 800.000 Kinder und Jugendliche sowie mehr als 120.000 Eltern riefen 2010 bei der bundesweiten Kummerhotline an. Und auch die E-Mail-Beratung wird stark nachgefragt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit nunmehr über 30 Jahren bietet der Verein <a href="http://www.nummergegenkummer.de/">Nummer gegen Kummer e.V.</a>, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, ein telefonisches Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit Problemen. Mittlerweile gibt es die Hilfe auch für Eltern und über andere Medien.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Nummer gegen Kummer e. V. ist die Dachorganisation des nach eigenen Angaben größten, kostenfreien, telefonischen Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland. Speziell geschulte, ehrenamtliche Berater bieten seit 1980 telefonisch den Anrufern kostenlos die Möglichkeit, sich anonym auszusprechen und Probleme zu bewältigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seit einigen Jahren können Hilfesuchende sich auch <a href="https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php?id=/de/index/kinder_und_jugendtelefon/anonym_und_kostenlos.htm">online</a> Rat und Unterstützung holen. Die lokalen Träger der Beratungstelefone sind örtliche Verbände des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
</p>
<h2>
  Die häufigsten Problemkreise
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Probleme der Hilfesuchenden sind vielfältig. Insbesondere Liebeskummer und Sexualität, Fragen zur Gesundheit, aber auch Probleme in der Familie, mit Freunden und in der Schule oder Ausbildung waren 2010 das Hauptanliegen der Kinder und Jugendlichen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Schwerpunktthemen der anrufenden Eltern waren Erziehungsprobleme, Schwierigkeiten innerhalb der Familie oder mit Behörden, gesundheitliche Fragen, aber auch Ärger mit dem Kindergarten, der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb des Kindes.
</p>
<h2>
  Die Nummern im Einzelnen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Kummerhotline ist bundesweit montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der einheitlichen Rufnummer 0800/1110333 und seit 2008 zusätzlich unter der EU-weiten Rufnummer 116111 erreichbar. Mehr als 831.700 Anrufe gab es 2010 von den Beratern der Kummerhotline zu bewältigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seit zehn Jahren gibt es zudem unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 0800/1110550 ein ebenfalls kostenloses Elterntelefon. Knapp 122.300 Beratungsgespräche wurden 2010 hier geführt. Die Berater sind montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Heranwachsenden können auch online unter <a href="http://www.nummergegenkummer.de/de/Kinder--und-Jugendtelefon__2/?itid=189">www.nummergegenkummer.de</a> Hilfe holen. Die E-Mail-Hilfe wurde 2010 über 11.600-mal nachgefragt, das waren über 4.000 Anfragen mehr als noch im Jahr zuvor. Es gibt aber auch andere Beratungsstellen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Darunter zählt beispielsweise die Telefonseelsorge, die unter den Telefonnummern 0800/1110111 und 0800/1110222 erreichbar ist. Träger der Telefonseelsorge sind die beiden christlichen Kirchen in Deutschland, die <a href="http://www.ekd.de/">Evangelische Kirche</a> und die <a href="http://www.dbk.de/">Katholische Kirche</a>.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Über 800.000 Kinder und Jugendliche sowie mehr als 120.000 Eltern riefen 2010 bei der bundesweiten Kummerhotline an. Und auch die E-Mail-Beratung wird stark nachgefragt.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit nunmehr über 30 Jahren bietet der Verein <a href="http://www.nummergegenkummer.de/">Nummer gegen Kummer e.V.</a>, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, ein telefonisches Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit Problemen. Mittlerweile gibt es die Hilfe auch für Eltern und über andere Medien.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Nummer gegen Kummer e. V. ist die Dachorganisation des nach eigenen Angaben größten, kostenfreien, telefonischen Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland. Speziell geschulte, ehrenamtliche Berater bieten seit 1980 telefonisch den Anrufern kostenlos die Möglichkeit, sich anonym auszusprechen und Probleme zu bewältigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seit einigen Jahren können Hilfesuchende sich auch <a href="https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php?id=/de/index/kinder_und_jugendtelefon/anonym_und_kostenlos.htm">online</a> Rat und Unterstützung holen. Die lokalen Träger der Beratungstelefone sind örtliche Verbände des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
</p>
<h2>
  Die häufigsten Problemkreise
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Probleme der Hilfesuchenden sind vielfältig. Insbesondere Liebeskummer und Sexualität, Fragen zur Gesundheit, aber auch Probleme in der Familie, mit Freunden und in der Schule oder Ausbildung waren 2010 das Hauptanliegen der Kinder und Jugendlichen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Schwerpunktthemen der anrufenden Eltern waren Erziehungsprobleme, Schwierigkeiten innerhalb der Familie oder mit Behörden, gesundheitliche Fragen, aber auch Ärger mit dem Kindergarten, der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb des Kindes.
</p>
<h2>
  Die Nummern im Einzelnen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Kummerhotline ist bundesweit montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der einheitlichen Rufnummer 0800/1110333 und seit 2008 zusätzlich unter der EU-weiten Rufnummer 116111 erreichbar. Mehr als 831.700 Anrufe gab es 2010 von den Beratern der Kummerhotline zu bewältigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seit zehn Jahren gibt es zudem unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 0800/1110550 ein ebenfalls kostenloses Elterntelefon. Knapp 122.300 Beratungsgespräche wurden 2010 hier geführt. Die Berater sind montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Heranwachsenden können auch online unter <a href="http://www.nummergegenkummer.de/de/Kinder--und-Jugendtelefon__2/?itid=189">www.nummergegenkummer.de</a> Hilfe holen. Die E-Mail-Hilfe wurde 2010 über 11.600-mal nachgefragt, das waren über 4.000 Anfragen mehr als noch im Jahr zuvor. Es gibt aber auch andere Beratungsstellen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Darunter zählt beispielsweise die Telefonseelsorge, die unter den Telefonnummern 0800/1110111 und 0800/1110222 erreichbar ist. Träger der Telefonseelsorge sind die beiden christlichen Kirchen in Deutschland, die <a href="http://www.ekd.de/">Evangelische Kirche</a> und die <a href="http://www.dbk.de/">Katholische Kirche</a>.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Familie</category>
    </item>
    <item>
      <title>Gegen nasskalte Gefahren </title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Gegen nasskalte Gefahren </ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3669883/Gegen+nasskalte+Gefahren+/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3669883/Gegen+nasskalte+Gefahren+/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Wed, 01 Feb 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sat, 03 Mar 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Jedes Jahr verursachen Schnee und Hochwasser erhebliche Schäden an und in zahlreichen Gebäuden. Einige Maßnahmen helfen, die Schäden zu mindern. Und sollte doch etwas passieren, hilft zumindest ein finanzieller Schutz.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Gerade im Winter und im Frühjahr hinterlassen Schnee und Hochwasser an und in vielen Häusern eine Spur der Zerstörung. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich davor, dass solche Naturereignisse nicht auch noch zum finanziellen Desaster werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Immer noch kann es bis April zu heftigen Schneefällen kommen. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten in diesem Fall regelmäßig einen Blick auf das Dach werfen. Denn der Schnee kann zu Verformungen, Rissen oder schlimmstenfalls zum Einsturz des Daches führen, wenn die Schneelast zu hoch ist.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hochwasser und Starkregen kann es zu jeder Jahreszeit geben. Wer wissen möchte, ob akut eine Überschwemmung droht, kann sich online unter <a href="http://www.hochwasserzentralen.de/">www.hochwasserzentralen.de</a> eine Übersicht der stets aktualisierten, länderübergreifenden Hochwasserlage aufrufen. Schäden, die durch Schnee oder Hochwasser verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden.
</p>
<h2>
  Absicherung gegen Naturgewalten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In einer Gebäudeversicherung sind diese Schadensarten in der Regel nur abgedeckt, wenn Elementarschäden mitversichert wurden. Das Gleiche gilt auch bei der Hausratpolice.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Mitversicherung von Elementarschäden, die durch die Risiken Schneelast, Hochwasser und Starkregen, aber auch durch Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch entstehen, ist meist gegen einen kleinen Aufschlag möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Alternativ kann auch eine gesonderte Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden.
</p>
<h2>
  Eigeninitiative hilft Schäden verhindern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Darüber hinaus kann jeder Einzelne Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser und Schneelast treffen. So informiert beispielsweise die Broschüre „<a href="http://www.elementar-versichern.bayern.de/flyer_gdv.pdf">Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser</a>“ des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.</a> (GDV) über Maßnahmen vor und nach einem Hochwasser.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das <a href="http://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html">Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe</a> bietet <a href="http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Verhalten_im_Notfall/bei_Hochwasser/beihochwasser_node.html">Onlineinformationen</a> und auch ein herunterladbares, ausführliches <a href="http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Merkblaetter_Download/Information_Hochwasser_Mb14.pdf?__blob=publicationFile">Merkblatt</a> über die Maßnahmen, die Betroffene bei einem drohenden Hochwasser ergreifen sollten. Welche baulichen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser sinnvoll sind, ist in der „<a href="http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/65178/publicationFile/36646/hochwasserschutzfibel.pdf">Hochwasserschutzfibel</a>“ des <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/hochwasserschutzfibel.html">Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung</a> zu finden. Sinnvolle Schutzmaßnahmen für Industrie- und Gewerbeunternehmen werden in einem kostenlos herunterladbaren <a href="http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3521_web.pdf">Leitfaden</a> des GDV beschrieben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Vom <a href="http://www.innenministerium.bayern.de/sicherheit/katastrophenschutz/katastrophenschutz/detail/14272/">Bayerischen Staatsministeriums des Innern</a> gibt es im Internet Hilfen und Merkblätter wie die „<a href="http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/katastrophen_zivilschutz/checkliste_hochwasser.pdf">Checkliste Hochwasser</a>“ und „<a href="http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_aktuelles/aktuelles_merkbl_schnee.pdf">Schnee auf Dächern – Tipps für Hausbesitzer</a>“. Bei Schneefall ist laut GDV grundsätzlich das Gewicht der weißen Pracht nicht zu unterschätzen. Eine zehn Zentimeter dicke Schneeschicht kann, je nach Grad der Vereisung und des Wassergehaltes, mehr als 100 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen.
</p>
<h2>
  Nicht unüberlegt handeln
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ist man sich nicht sicher, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte ein örtlicher Dachdeckerinnungs-Betrieb oder die Feuerwehr gefragt werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf keinen Fall sollten Haus- und Wohnungsbesitzer versuchen, selbst auf das Dach zu klettern, um in Eigenregie die Schneeschichten vom Giebel zu schaufeln.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei Fragen, wie man das eigene Hab und Gut umfassend gegen mögliche Naturgefahren absichern kann, sollte ein Versicherungsfachmann zurate gezogen werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Jedes Jahr verursachen Schnee und Hochwasser erhebliche Schäden an und in zahlreichen Gebäuden. Einige Maßnahmen helfen, die Schäden zu mindern. Und sollte doch etwas passieren, hilft zumindest ein finanzieller Schutz.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Gerade im Winter und im Frühjahr hinterlassen Schnee und Hochwasser an und in vielen Häusern eine Spur der Zerstörung. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich davor, dass solche Naturereignisse nicht auch noch zum finanziellen Desaster werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Immer noch kann es bis April zu heftigen Schneefällen kommen. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten in diesem Fall regelmäßig einen Blick auf das Dach werfen. Denn der Schnee kann zu Verformungen, Rissen oder schlimmstenfalls zum Einsturz des Daches führen, wenn die Schneelast zu hoch ist.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hochwasser und Starkregen kann es zu jeder Jahreszeit geben. Wer wissen möchte, ob akut eine Überschwemmung droht, kann sich online unter <a href="http://www.hochwasserzentralen.de/">www.hochwasserzentralen.de</a> eine Übersicht der stets aktualisierten, länderübergreifenden Hochwasserlage aufrufen. Schäden, die durch Schnee oder Hochwasser verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden.
</p>
<h2>
  Absicherung gegen Naturgewalten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In einer Gebäudeversicherung sind diese Schadensarten in der Regel nur abgedeckt, wenn Elementarschäden mitversichert wurden. Das Gleiche gilt auch bei der Hausratpolice.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Mitversicherung von Elementarschäden, die durch die Risiken Schneelast, Hochwasser und Starkregen, aber auch durch Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch entstehen, ist meist gegen einen kleinen Aufschlag möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Alternativ kann auch eine gesonderte Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden.
</p>
<h2>
  Eigeninitiative hilft Schäden verhindern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Darüber hinaus kann jeder Einzelne Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser und Schneelast treffen. So informiert beispielsweise die Broschüre „<a href="http://www.elementar-versichern.bayern.de/flyer_gdv.pdf">Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser</a>“ des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.</a> (GDV) über Maßnahmen vor und nach einem Hochwasser.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das <a href="http://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html">Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe</a> bietet <a href="http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Verhalten_im_Notfall/bei_Hochwasser/beihochwasser_node.html">Onlineinformationen</a> und auch ein herunterladbares, ausführliches <a href="http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Merkblaetter_Download/Information_Hochwasser_Mb14.pdf?__blob=publicationFile">Merkblatt</a> über die Maßnahmen, die Betroffene bei einem drohenden Hochwasser ergreifen sollten. Welche baulichen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser sinnvoll sind, ist in der „<a href="http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/65178/publicationFile/36646/hochwasserschutzfibel.pdf">Hochwasserschutzfibel</a>“ des <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/hochwasserschutzfibel.html">Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung</a> zu finden. Sinnvolle Schutzmaßnahmen für Industrie- und Gewerbeunternehmen werden in einem kostenlos herunterladbaren <a href="http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3521_web.pdf">Leitfaden</a> des GDV beschrieben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Vom <a href="http://www.innenministerium.bayern.de/sicherheit/katastrophenschutz/katastrophenschutz/detail/14272/">Bayerischen Staatsministeriums des Innern</a> gibt es im Internet Hilfen und Merkblätter wie die „<a href="http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/katastrophen_zivilschutz/checkliste_hochwasser.pdf">Checkliste Hochwasser</a>“ und „<a href="http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_aktuelles/aktuelles_merkbl_schnee.pdf">Schnee auf Dächern – Tipps für Hausbesitzer</a>“. Bei Schneefall ist laut GDV grundsätzlich das Gewicht der weißen Pracht nicht zu unterschätzen. Eine zehn Zentimeter dicke Schneeschicht kann, je nach Grad der Vereisung und des Wassergehaltes, mehr als 100 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen.
</p>
<h2>
  Nicht unüberlegt handeln
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ist man sich nicht sicher, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte ein örtlicher Dachdeckerinnungs-Betrieb oder die Feuerwehr gefragt werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf keinen Fall sollten Haus- und Wohnungsbesitzer versuchen, selbst auf das Dach zu klettern, um in Eigenregie die Schneeschichten vom Giebel zu schaufeln.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei Fragen, wie man das eigene Hab und Gut umfassend gegen mögliche Naturgefahren absichern kann, sollte ein Versicherungsfachmann zurate gezogen werden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Jedes Jahr verursachen Schnee und Hochwasser erhebliche Schäden an und in zahlreichen Gebäuden. Einige Maßnahmen helfen, die Schäden zu mindern. Und sollte doch etwas passieren, hilft zumindest ein finanzieller Schutz.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Gerade im Winter und im Frühjahr hinterlassen Schnee und Hochwasser an und in vielen Häusern eine Spur der Zerstörung. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich davor, dass solche Naturereignisse nicht auch noch zum finanziellen Desaster werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Immer noch kann es bis April zu heftigen Schneefällen kommen. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten in diesem Fall regelmäßig einen Blick auf das Dach werfen. Denn der Schnee kann zu Verformungen, Rissen oder schlimmstenfalls zum Einsturz des Daches führen, wenn die Schneelast zu hoch ist.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hochwasser und Starkregen kann es zu jeder Jahreszeit geben. Wer wissen möchte, ob akut eine Überschwemmung droht, kann sich online unter <a href="http://www.hochwasserzentralen.de/">www.hochwasserzentralen.de</a> eine Übersicht der stets aktualisierten, länderübergreifenden Hochwasserlage aufrufen. Schäden, die durch Schnee oder Hochwasser verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden.
</p>
<h2>
  Absicherung gegen Naturgewalten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In einer Gebäudeversicherung sind diese Schadensarten in der Regel nur abgedeckt, wenn Elementarschäden mitversichert wurden. Das Gleiche gilt auch bei der Hausratpolice.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Mitversicherung von Elementarschäden, die durch die Risiken Schneelast, Hochwasser und Starkregen, aber auch durch Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch entstehen, ist meist gegen einen kleinen Aufschlag möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Alternativ kann auch eine gesonderte Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden.
</p>
<h2>
  Eigeninitiative hilft Schäden verhindern
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Darüber hinaus kann jeder Einzelne Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser und Schneelast treffen. So informiert beispielsweise die Broschüre „<a href="http://www.elementar-versichern.bayern.de/flyer_gdv.pdf">Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser</a>“ des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.</a> (GDV) über Maßnahmen vor und nach einem Hochwasser.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das <a href="http://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html">Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe</a> bietet <a href="http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Verhalten_im_Notfall/bei_Hochwasser/beihochwasser_node.html">Onlineinformationen</a> und auch ein herunterladbares, ausführliches <a href="http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Merkblaetter_Download/Information_Hochwasser_Mb14.pdf?__blob=publicationFile">Merkblatt</a> über die Maßnahmen, die Betroffene bei einem drohenden Hochwasser ergreifen sollten. Welche baulichen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser sinnvoll sind, ist in der „<a href="http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/65178/publicationFile/36646/hochwasserschutzfibel.pdf">Hochwasserschutzfibel</a>“ des <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/hochwasserschutzfibel.html">Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung</a> zu finden. Sinnvolle Schutzmaßnahmen für Industrie- und Gewerbeunternehmen werden in einem kostenlos herunterladbaren <a href="http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3521_web.pdf">Leitfaden</a> des GDV beschrieben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Vom <a href="http://www.innenministerium.bayern.de/sicherheit/katastrophenschutz/katastrophenschutz/detail/14272/">Bayerischen Staatsministeriums des Innern</a> gibt es im Internet Hilfen und Merkblätter wie die „<a href="http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/katastrophen_zivilschutz/checkliste_hochwasser.pdf">Checkliste Hochwasser</a>“ und „<a href="http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_aktuelles/aktuelles_merkbl_schnee.pdf">Schnee auf Dächern – Tipps für Hausbesitzer</a>“. Bei Schneefall ist laut GDV grundsätzlich das Gewicht der weißen Pracht nicht zu unterschätzen. Eine zehn Zentimeter dicke Schneeschicht kann, je nach Grad der Vereisung und des Wassergehaltes, mehr als 100 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen.
</p>
<h2>
  Nicht unüberlegt handeln
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ist man sich nicht sicher, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte ein örtlicher Dachdeckerinnungs-Betrieb oder die Feuerwehr gefragt werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf keinen Fall sollten Haus- und Wohnungsbesitzer versuchen, selbst auf das Dach zu klettern, um in Eigenregie die Schneeschichten vom Giebel zu schaufeln.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei Fragen, wie man das eigene Hab und Gut umfassend gegen mögliche Naturgefahren absichern kann, sollte ein Versicherungsfachmann zurate gezogen werden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Gebäudeversicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Gerechtfertigte Kündigung wegen Krankheit?</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Gerechtfertigte Kündigung wegen Krankheit?</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3669884/Gerechtfertigte+K%C3%BCndigung+wegen+Krankheit%3F/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Wed, 01 Feb 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sat, 03 Mar 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Ob ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen kann, weil er über Jahre hinweg erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweist, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Jährliche krankheitsbedingte Fehlzeiten von bis zu sechs Wochen rechtfertigen keine Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 5 Sa 152/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine 52-jährige Frau war seit Juli 1978 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In den Jahren 2001 bis 2008 war sie an insgesamt 317 Arbeitstagen krankgeschrieben worden. Nachdem sie im Jahr 2009 erneut an 41 Tagen gefehlt hatte, wurde sie zum 30. April 2010 krankheitsbedingt entlassen.
</p>
<h2>
  Erhebliche betriebliche Belastungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Kündigung begründete der Arbeitgeber im Wesentlichen damit, dass nicht zuletzt wegen des Übergewichts und Bluthochdrucks der Klägerin mit einer negativen Gesundheitsprognose zu rechnen sei.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Durch die regelmäßigen Fehlzeiten entstünden erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen für seinen Betrieb. Allein für die Entgeltfortzahlung hätten sich in der Vergangenheit Kosten von über 21.000 Euro ergeben.
</p>
<h2>
  Sozial ungerechtfertigt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Mitarbeiterin war nicht dazu bereit, die Kündigung hinzunehmen. In ihrer Kündigungsschutzklage trug sie vor, dass ihre Leiden inzwischen weitgehend behoben seien. Eine längere Fehlzeit von 157 Arbeitstagen sei auf eine inzwischen ausgeheilte Fußverletzung zurückzuführen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ursache für die Fehlzeiten im Jahr 2009 sei ein operativ beseitigtes Frauenleiden gewesen, das dank des Eingriffs ebenfalls ausgestanden sei. Die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses sei daher sozial ungerechtfertigt, zumal für die Zukunft nicht mit längeren Fehlzeiten zu rechnen sei. Ebenso wie ihre Kollegen der Vorinstanz schlossen sich die Richter des rheinland-pfälzischen Landesarbeitsgerichts diesem an. Sie gaben der Kündigungsschutzklage statt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts können krankheitsbedingte Fehlzeiten nur dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose zu stellen und aufgrund der zu erwartenden Fehlzeiten in Zukunft von einer unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers auszugehen ist.
</p>
<h2>
  Dreistufige Überprüfung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Soll ein Beschäftigter krankheitsbedingt entlassen werden, so ist eine dreistufige Überprüfung vorzunehmen. „Denn eine derartige Kündigung ist sozial nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund objektiver Umstände (insbesondere bisheriger Fehlzeiten) bei einer lang anhaltenden Erkrankung
</p>
<ul>
  <li class="MsoNormal">mit einer weiteren Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Dauer beziehungsweise bei häufigen Kurzerkrankungen auch weiterhin („Wiederholungsgefahr“) mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten gerechnet werden muss (negative Gesundheitsprognose),
  </li>
  <li style="list-style: none"/>
  <li class="MsoNormal">die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen (erhebliche betriebliche Auswirkungen haben)
  </li>
  <li style="list-style: none"/>
  <li class="MsoNormal">und sich im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers ergibt“,
  </li>
  <li style="list-style: none"/>
</ul>
<p class="MsoNormal">
  heißt es dazu wörtlich in der Urteilsbegründung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bestreitet ein Arbeitnehmer wie in dem zu entscheidenden Fall durch substanziiertes Vorbringen von Tatsachen, dass es zu weiteren erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten kommen wird, und entbindet er gleichzeitig die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, so ist es Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass mit weiteren erheblichen Krankschreibungen zu rechnen ist, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen, erläuterte das Gericht.
</p>
<h2>
  Fehlzeiten von sechs Wochen pro Jahr sind hinzunehmen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Übrigen hat ein Arbeitgeber krankheitsbedingte Fehlzeiten, welche die Dauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreiten, hinzunehmen. Denn derartige Krankschreibungen sind nicht als kündigungsrelevant anzusehen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen sah es das Gericht als nicht bewiesen an, dass die Klägerin künftig für über den Sechswochenzeitraum hinausgehende Zeiten krankgeschrieben werden wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Klage wurde daher stattgegeben. Einen Grund zur Zulassung einer Revision sah das Gericht nicht.
</p>
<h2>
  Wie sich Arbeitnehmer wehren können
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nicht immer handelt der Arbeitgeber gesetzeskonform. Zwar kann sich der Arbeitnehmer auch vor Gericht dagegen wehren, allerdings müssen bei einem Arbeitsrechtsstreit in der ersten Instanz der Arbeitgeber und der klagende Arbeitnehmer unabhängig vom Ergebnis die jeweiligen Kosten selbst tragen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer wie im genannten Fall vor Gericht obsiegt, muss er normalerweise seine Anwalts- und anteiligen Gerichtskosten selbst übernehmen. Dennoch ist es nicht notwendig, nur aus finanziellen Gründen grundsätzlich auf sein Recht zu verzichten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine bestehende Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt nämlich im Versicherungsfall die Kosten für derartige, aber auch für zahlreiche andere Streitfälle. Detailliertere Informationen, beispielsweise was noch alles versichert ist, kann ein Versicherungsfachmann geben.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Ob ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen kann, weil er über Jahre hinweg erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweist, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Jährliche krankheitsbedingte Fehlzeiten von bis zu sechs Wochen rechtfertigen keine Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 5 Sa 152/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine 52-jährige Frau war seit Juli 1978 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In den Jahren 2001 bis 2008 war sie an insgesamt 317 Arbeitstagen krankgeschrieben worden. Nachdem sie im Jahr 2009 erneut an 41 Tagen gefehlt hatte, wurde sie zum 30. April 2010 krankheitsbedingt entlassen.
</p>
<h2>
  Erhebliche betriebliche Belastungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Kündigung begründete der Arbeitgeber im Wesentlichen damit, dass nicht zuletzt wegen des Übergewichts und Bluthochdrucks der Klägerin mit einer negativen Gesundheitsprognose zu rechnen sei.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Durch die regelmäßigen Fehlzeiten entstünden erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen für seinen Betrieb. Allein für die Entgeltfortzahlung hätten sich in der Vergangenheit Kosten von über 21.000 Euro ergeben.
</p>
<h2>
  Sozial ungerechtfertigt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Mitarbeiterin war nicht dazu bereit, die Kündigung hinzunehmen. In ihrer Kündigungsschutzklage trug sie vor, dass ihre Leiden inzwischen weitgehend behoben seien. Eine längere Fehlzeit von 157 Arbeitstagen sei auf eine inzwischen ausgeheilte Fußverletzung zurückzuführen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ursache für die Fehlzeiten im Jahr 2009 sei ein operativ beseitigtes Frauenleiden gewesen, das dank des Eingriffs ebenfalls ausgestanden sei. Die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses sei daher sozial ungerechtfertigt, zumal für die Zukunft nicht mit längeren Fehlzeiten zu rechnen sei. Ebenso wie ihre Kollegen der Vorinstanz schlossen sich die Richter des rheinland-pfälzischen Landesarbeitsgerichts diesem an. Sie gaben der Kündigungsschutzklage statt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts können krankheitsbedingte Fehlzeiten nur dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose zu stellen und aufgrund der zu erwartenden Fehlzeiten in Zukunft von einer unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers auszugehen ist.
</p>
<h2>
  Dreistufige Überprüfung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Soll ein Beschäftigter krankheitsbedingt entlassen werden, so ist eine dreistufige Überprüfung vorzunehmen. „Denn eine derartige Kündigung ist sozial nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund objektiver Umstände (insbesondere bisheriger Fehlzeiten) bei einer lang anhaltenden Erkrankung
</p>
<ul>
  <li class="MsoNormal">mit einer weiteren Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Dauer beziehungsweise bei häufigen Kurzerkrankungen auch weiterhin („Wiederholungsgefahr“) mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten gerechnet werden muss (negative Gesundheitsprognose),
  </li>
  <li style="list-style: none"/>
  <li class="MsoNormal">die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen (erhebliche betriebliche Auswirkungen haben)
  </li>
  <li style="list-style: none"/>
  <li class="MsoNormal">und sich im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers ergibt“,
  </li>
  <li style="list-style: none"/>
</ul>
<p class="MsoNormal">
  heißt es dazu wörtlich in der Urteilsbegründung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bestreitet ein Arbeitnehmer wie in dem zu entscheidenden Fall durch substanziiertes Vorbringen von Tatsachen, dass es zu weiteren erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten kommen wird, und entbindet er gleichzeitig die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, so ist es Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass mit weiteren erheblichen Krankschreibungen zu rechnen ist, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen, erläuterte das Gericht.
</p>
<h2>
  Fehlzeiten von sechs Wochen pro Jahr sind hinzunehmen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Übrigen hat ein Arbeitgeber krankheitsbedingte Fehlzeiten, welche die Dauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreiten, hinzunehmen. Denn derartige Krankschreibungen sind nicht als kündigungsrelevant anzusehen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen sah es das Gericht als nicht bewiesen an, dass die Klägerin künftig für über den Sechswochenzeitraum hinausgehende Zeiten krankgeschrieben werden wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Klage wurde daher stattgegeben. Einen Grund zur Zulassung einer Revision sah das Gericht nicht.
</p>
<h2>
  Wie sich Arbeitnehmer wehren können
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nicht immer handelt der Arbeitgeber gesetzeskonform. Zwar kann sich der Arbeitnehmer auch vor Gericht dagegen wehren, allerdings müssen bei einem Arbeitsrechtsstreit in der ersten Instanz der Arbeitgeber und der klagende Arbeitnehmer unabhängig vom Ergebnis die jeweiligen Kosten selbst tragen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer wie im genannten Fall vor Gericht obsiegt, muss er normalerweise seine Anwalts- und anteiligen Gerichtskosten selbst übernehmen. Dennoch ist es nicht notwendig, nur aus finanziellen Gründen grundsätzlich auf sein Recht zu verzichten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine bestehende Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt nämlich im Versicherungsfall die Kosten für derartige, aber auch für zahlreiche andere Streitfälle. Detailliertere Informationen, beispielsweise was noch alles versichert ist, kann ein Versicherungsfachmann geben.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Ob ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen kann, weil er über Jahre hinweg erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweist, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Jährliche krankheitsbedingte Fehlzeiten von bis zu sechs Wochen rechtfertigen keine Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 5 Sa 152/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine 52-jährige Frau war seit Juli 1978 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In den Jahren 2001 bis 2008 war sie an insgesamt 317 Arbeitstagen krankgeschrieben worden. Nachdem sie im Jahr 2009 erneut an 41 Tagen gefehlt hatte, wurde sie zum 30. April 2010 krankheitsbedingt entlassen.
</p>
<h2>
  Erhebliche betriebliche Belastungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Kündigung begründete der Arbeitgeber im Wesentlichen damit, dass nicht zuletzt wegen des Übergewichts und Bluthochdrucks der Klägerin mit einer negativen Gesundheitsprognose zu rechnen sei.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Durch die regelmäßigen Fehlzeiten entstünden erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen für seinen Betrieb. Allein für die Entgeltfortzahlung hätten sich in der Vergangenheit Kosten von über 21.000 Euro ergeben.
</p>
<h2>
  Sozial ungerechtfertigt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Mitarbeiterin war nicht dazu bereit, die Kündigung hinzunehmen. In ihrer Kündigungsschutzklage trug sie vor, dass ihre Leiden inzwischen weitgehend behoben seien. Eine längere Fehlzeit von 157 Arbeitstagen sei auf eine inzwischen ausgeheilte Fußverletzung zurückzuführen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ursache für die Fehlzeiten im Jahr 2009 sei ein operativ beseitigtes Frauenleiden gewesen, das dank des Eingriffs ebenfalls ausgestanden sei. Die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses sei daher sozial ungerechtfertigt, zumal für die Zukunft nicht mit längeren Fehlzeiten zu rechnen sei. Ebenso wie ihre Kollegen der Vorinstanz schlossen sich die Richter des rheinland-pfälzischen Landesarbeitsgerichts diesem an. Sie gaben der Kündigungsschutzklage statt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts können krankheitsbedingte Fehlzeiten nur dann eine Kündigung rechtfertigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose zu stellen und aufgrund der zu erwartenden Fehlzeiten in Zukunft von einer unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers auszugehen ist.
</p>
<h2>
  Dreistufige Überprüfung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Soll ein Beschäftigter krankheitsbedingt entlassen werden, so ist eine dreistufige Überprüfung vorzunehmen. „Denn eine derartige Kündigung ist sozial nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund objektiver Umstände (insbesondere bisheriger Fehlzeiten) bei einer lang anhaltenden Erkrankung
</p>
<ul>
  <li class="MsoNormal">mit einer weiteren Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Dauer beziehungsweise bei häufigen Kurzerkrankungen auch weiterhin („Wiederholungsgefahr“) mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten gerechnet werden muss (negative Gesundheitsprognose),
  </li>
  <li style="list-style: none"/>
  <li class="MsoNormal">die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen (erhebliche betriebliche Auswirkungen haben)
  </li>
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  <li class="MsoNormal">und sich im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers ergibt“,
  </li>
  <li style="list-style: none"/>
</ul>
<p class="MsoNormal">
  heißt es dazu wörtlich in der Urteilsbegründung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bestreitet ein Arbeitnehmer wie in dem zu entscheidenden Fall durch substanziiertes Vorbringen von Tatsachen, dass es zu weiteren erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten kommen wird, und entbindet er gleichzeitig die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, so ist es Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass mit weiteren erheblichen Krankschreibungen zu rechnen ist, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen, erläuterte das Gericht.
</p>
<h2>
  Fehlzeiten von sechs Wochen pro Jahr sind hinzunehmen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Übrigen hat ein Arbeitgeber krankheitsbedingte Fehlzeiten, welche die Dauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreiten, hinzunehmen. Denn derartige Krankschreibungen sind nicht als kündigungsrelevant anzusehen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen sah es das Gericht als nicht bewiesen an, dass die Klägerin künftig für über den Sechswochenzeitraum hinausgehende Zeiten krankgeschrieben werden wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Klage wurde daher stattgegeben. Einen Grund zur Zulassung einer Revision sah das Gericht nicht.
</p>
<h2>
  Wie sich Arbeitnehmer wehren können
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nicht immer handelt der Arbeitgeber gesetzeskonform. Zwar kann sich der Arbeitnehmer auch vor Gericht dagegen wehren, allerdings müssen bei einem Arbeitsrechtsstreit in der ersten Instanz der Arbeitgeber und der klagende Arbeitnehmer unabhängig vom Ergebnis die jeweiligen Kosten selbst tragen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer wie im genannten Fall vor Gericht obsiegt, muss er normalerweise seine Anwalts- und anteiligen Gerichtskosten selbst übernehmen. Dennoch ist es nicht notwendig, nur aus finanziellen Gründen grundsätzlich auf sein Recht zu verzichten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine bestehende Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt nämlich im Versicherungsfall die Kosten für derartige, aber auch für zahlreiche andere Streitfälle. Detailliertere Informationen, beispielsweise was noch alles versichert ist, kann ein Versicherungsfachmann geben.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Arbeitsrecht</category>
    </item>
    <item>
      <title>Existenzgründer wollen gut versichert werden</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Existenzgründer wollen gut versichert werden</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3667814/Existenzgr%C3%BCnder+wollen+gut+versichert+werden/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Tue, 31 Jan 2012 18:00:12 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 02 Mar 2012 18:00:12 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Die Zahl der Selbstständigen und Freiberufler steigt. Fast allen Jungunternehmern ist ein Rundumschutz wichtig, aber nur gut die Hälfte nimmt eine Beratung auch tatsächlich in Anspruch, wie eine Studie zeigt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die meisten Unternehmer und Freiberufler legen ab Beginn ihrer Selbstständigkeit Wert auf eine gute Absicherung, aber nur 55 Prozent haben sich dazu umfassend beraten lassen, wie eine Befragung des Marktforschungs-Unternehmens Heute &amp; Morgen GmbH ergab. Doch ein fehlender Schutz gefährdet die finanzielle und berufliche Existenz.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf 400.000 schätzt das <a href="http://www.ifm-bonn.org/">Institut für Mittelstandsforschung</a> (IfM) die Zahl der Existenzgründungen 2011 in Deutschland. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen liegt insgesamt mehr als doppelt so hoch.
</p>
<h2>
  Mehr Neugründungen als Schließungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Laut der <a href="http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=612">Gründungs- und Liquidationsstatistik</a> des Instituts waren gut zwei Drittel der Existenzgründer Kleingewerbetreibende. Mit 80 Prozent Anteil ist das Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform. Die Zahl der Neugründungen übersteigt nach der Statistik des Instituts die Zahl der Schließung von Unternehmen. Im ersten Halbjahr 2011 lag der Gründungssaldo bei 14.500.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch die Zahl der Freiberufler nimmt zu. Ihre Zahl stieg laut <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oeffentlich/B3/Publikation/Jahrbuch/Arbeitsmarkt,property=file.pdf">Arbeitsmarktstatistik 2010</a> des Statistischen Bundesamtes zwischen den Jahren 2000 und 2010 von 917.000 auf 1,248 Millionen. Davon hatten 766.000 keine Angestellten, im Jahr 2000 war der Anteil der „Einzelkämpfer“ mit 490.00 noch bedeutend kleiner.
</p>
<h2>
  Der Wunsch nach Rundumschutz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für 90 Prozent der Existenzgründer ist es wichtig, ihre neue Unternehmung rundum gut abgesichert zu wissen und mehr als jeder Dritte sucht in der Gründungsphase nach externen Finanzierungswegen. Für zwei von drei Existenzgründern wird das Thema private Absicherung und Vorsorge in der Gründungsphase zudem wichtiger als je zuvor.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies zeigt die Studie „Zielgruppen-Insights: Existenzgründer“ der <a href="http://www.heuteundmorgen.de/">Heute und Morgen GmbH</a>. Die Untersuchung basiert auf einer Befragung von 200 Existenzgründern mit dem Schwerpunkt GmbH-Gründer. Sie wurden Ende 2011 telefonisch zu ihren Erwartungen und Wünschen an die Finanzdienstleister sowie zu ihrem Finanzierungs- und Versicherungsbedarf befragt. Ergänzend wurden vertiefende qualitative Interviews mit Existenzgründern geführt.
</p>
<h2>
  Beratungsdefizit besteht
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Trotz des hohen Interesses an betrieblichen Versicherungen und privater Vorsorge haben sich mit 55 Prozent nur gut die Hälfte der Befragten mehr oder weniger umfassend beraten lassen. 28 Prozent der Jungunternehmer gaben an, gar keine Beratung beansprucht zu haben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dabei ist gerade eine frühzeitige Bedarfsermittlung besonders wichtig, damit die durch die Existenzgründung neu entstandenen gewerblichen und privaten Finanzierungs- und Absicherungsdefizite abgesichert werden.
</p>
<h2>
  Finanzielle Existenzrisiken
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wenn nämlich der Unternehmer oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt, beziehungsweise einen dadurch bedingten Vermögensschaden verursacht, haftet der Firmenleiter für den entstandenen Schaden. Das Risiko ist nicht zuletzt aufgrund der nicht vorhersehbaren Schadenhöhe unkalkulierbar und kann damit die finanzielle Existenz gefährden. Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung hingegen übernimmt im Versicherungsfall den Schaden oder wehrt unberechtigte Forderungen Dritter ab.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch eine Beschädigung am Betriebsinventar, wie etwa an Maschinen oder an der EDV-Anlage zum Beispiel durch Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Gefahren, kann – abgesehen von den Reparaturkosten – schlimmstenfalls zum Stillstand des Betriebs führen. Diverse Sachversicherungen, wie eine Inhaltsversicherung, eine Elektronik- oder auch eine Maschinenversicherung sowie eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung bieten hier finanziellen Schutz.
</p>
<h2>
  Persönliche Absicherung beachten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem sollten Existenzgründer auch an die Absicherung der Familie und der eigenen Arbeitskraft denken. Beispielsweise können ohne eine ausreichende Krankenversicherung, eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeits-Versicherung Unfälle oder Krankheiten schnell zum beruflichen Existenzrisiko werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für eine umfassende und auf die persönliche Situation zugeschnittene Bedarfsermittlung empfiehlt sich für Existenzgründer ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Denn nur eine individuelle Analyse schafft einen Überblick, welche Risiken vom Unternehmer selbst getragen werden können und welche möglichen Risiken lieber durch entsprechende Versicherungsverträge abgesichert werden sollten.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die Zahl der Selbstständigen und Freiberufler steigt. Fast allen Jungunternehmern ist ein Rundumschutz wichtig, aber nur gut die Hälfte nimmt eine Beratung auch tatsächlich in Anspruch, wie eine Studie zeigt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die meisten Unternehmer und Freiberufler legen ab Beginn ihrer Selbstständigkeit Wert auf eine gute Absicherung, aber nur 55 Prozent haben sich dazu umfassend beraten lassen, wie eine Befragung des Marktforschungs-Unternehmens Heute &amp; Morgen GmbH ergab. Doch ein fehlender Schutz gefährdet die finanzielle und berufliche Existenz.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf 400.000 schätzt das <a href="http://www.ifm-bonn.org/">Institut für Mittelstandsforschung</a> (IfM) die Zahl der Existenzgründungen 2011 in Deutschland. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen liegt insgesamt mehr als doppelt so hoch.
</p>
<h2>
  Mehr Neugründungen als Schließungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Laut der <a href="http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=612">Gründungs- und Liquidationsstatistik</a> des Instituts waren gut zwei Drittel der Existenzgründer Kleingewerbetreibende. Mit 80 Prozent Anteil ist das Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform. Die Zahl der Neugründungen übersteigt nach der Statistik des Instituts die Zahl der Schließung von Unternehmen. Im ersten Halbjahr 2011 lag der Gründungssaldo bei 14.500.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch die Zahl der Freiberufler nimmt zu. Ihre Zahl stieg laut <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oeffentlich/B3/Publikation/Jahrbuch/Arbeitsmarkt,property=file.pdf">Arbeitsmarktstatistik 2010</a> des Statistischen Bundesamtes zwischen den Jahren 2000 und 2010 von 917.000 auf 1,248 Millionen. Davon hatten 766.000 keine Angestellten, im Jahr 2000 war der Anteil der „Einzelkämpfer“ mit 490.00 noch bedeutend kleiner.
</p>
<h2>
  Der Wunsch nach Rundumschutz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für 90 Prozent der Existenzgründer ist es wichtig, ihre neue Unternehmung rundum gut abgesichert zu wissen und mehr als jeder Dritte sucht in der Gründungsphase nach externen Finanzierungswegen. Für zwei von drei Existenzgründern wird das Thema private Absicherung und Vorsorge in der Gründungsphase zudem wichtiger als je zuvor.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies zeigt die Studie „Zielgruppen-Insights: Existenzgründer“ der <a href="http://www.heuteundmorgen.de/">Heute und Morgen GmbH</a>. Die Untersuchung basiert auf einer Befragung von 200 Existenzgründern mit dem Schwerpunkt GmbH-Gründer. Sie wurden Ende 2011 telefonisch zu ihren Erwartungen und Wünschen an die Finanzdienstleister sowie zu ihrem Finanzierungs- und Versicherungsbedarf befragt. Ergänzend wurden vertiefende qualitative Interviews mit Existenzgründern geführt.
</p>
<h2>
  Beratungsdefizit besteht
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Trotz des hohen Interesses an betrieblichen Versicherungen und privater Vorsorge haben sich mit 55 Prozent nur gut die Hälfte der Befragten mehr oder weniger umfassend beraten lassen. 28 Prozent der Jungunternehmer gaben an, gar keine Beratung beansprucht zu haben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dabei ist gerade eine frühzeitige Bedarfsermittlung besonders wichtig, damit die durch die Existenzgründung neu entstandenen gewerblichen und privaten Finanzierungs- und Absicherungsdefizite abgesichert werden.
</p>
<h2>
  Finanzielle Existenzrisiken
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wenn nämlich der Unternehmer oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt, beziehungsweise einen dadurch bedingten Vermögensschaden verursacht, haftet der Firmenleiter für den entstandenen Schaden. Das Risiko ist nicht zuletzt aufgrund der nicht vorhersehbaren Schadenhöhe unkalkulierbar und kann damit die finanzielle Existenz gefährden. Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung hingegen übernimmt im Versicherungsfall den Schaden oder wehrt unberechtigte Forderungen Dritter ab.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch eine Beschädigung am Betriebsinventar, wie etwa an Maschinen oder an der EDV-Anlage zum Beispiel durch Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Gefahren, kann – abgesehen von den Reparaturkosten – schlimmstenfalls zum Stillstand des Betriebs führen. Diverse Sachversicherungen, wie eine Inhaltsversicherung, eine Elektronik- oder auch eine Maschinenversicherung sowie eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung bieten hier finanziellen Schutz.
</p>
<h2>
  Persönliche Absicherung beachten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem sollten Existenzgründer auch an die Absicherung der Familie und der eigenen Arbeitskraft denken. Beispielsweise können ohne eine ausreichende Krankenversicherung, eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeits-Versicherung Unfälle oder Krankheiten schnell zum beruflichen Existenzrisiko werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für eine umfassende und auf die persönliche Situation zugeschnittene Bedarfsermittlung empfiehlt sich für Existenzgründer ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Denn nur eine individuelle Analyse schafft einen Überblick, welche Risiken vom Unternehmer selbst getragen werden können und welche möglichen Risiken lieber durch entsprechende Versicherungsverträge abgesichert werden sollten.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Die Zahl der Selbstständigen und Freiberufler steigt. Fast allen Jungunternehmern ist ein Rundumschutz wichtig, aber nur gut die Hälfte nimmt eine Beratung auch tatsächlich in Anspruch, wie eine Studie zeigt.]]>
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      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die meisten Unternehmer und Freiberufler legen ab Beginn ihrer Selbstständigkeit Wert auf eine gute Absicherung, aber nur 55 Prozent haben sich dazu umfassend beraten lassen, wie eine Befragung des Marktforschungs-Unternehmens Heute &amp; Morgen GmbH ergab. Doch ein fehlender Schutz gefährdet die finanzielle und berufliche Existenz.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf 400.000 schätzt das <a href="http://www.ifm-bonn.org/">Institut für Mittelstandsforschung</a> (IfM) die Zahl der Existenzgründungen 2011 in Deutschland. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen liegt insgesamt mehr als doppelt so hoch.
</p>
<h2>
  Mehr Neugründungen als Schließungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Laut der <a href="http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=612">Gründungs- und Liquidationsstatistik</a> des Instituts waren gut zwei Drittel der Existenzgründer Kleingewerbetreibende. Mit 80 Prozent Anteil ist das Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform. Die Zahl der Neugründungen übersteigt nach der Statistik des Instituts die Zahl der Schließung von Unternehmen. Im ersten Halbjahr 2011 lag der Gründungssaldo bei 14.500.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch die Zahl der Freiberufler nimmt zu. Ihre Zahl stieg laut <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oeffentlich/B3/Publikation/Jahrbuch/Arbeitsmarkt,property=file.pdf">Arbeitsmarktstatistik 2010</a> des Statistischen Bundesamtes zwischen den Jahren 2000 und 2010 von 917.000 auf 1,248 Millionen. Davon hatten 766.000 keine Angestellten, im Jahr 2000 war der Anteil der „Einzelkämpfer“ mit 490.00 noch bedeutend kleiner.
</p>
<h2>
  Der Wunsch nach Rundumschutz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für 90 Prozent der Existenzgründer ist es wichtig, ihre neue Unternehmung rundum gut abgesichert zu wissen und mehr als jeder Dritte sucht in der Gründungsphase nach externen Finanzierungswegen. Für zwei von drei Existenzgründern wird das Thema private Absicherung und Vorsorge in der Gründungsphase zudem wichtiger als je zuvor.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies zeigt die Studie „Zielgruppen-Insights: Existenzgründer“ der <a href="http://www.heuteundmorgen.de/">Heute und Morgen GmbH</a>. Die Untersuchung basiert auf einer Befragung von 200 Existenzgründern mit dem Schwerpunkt GmbH-Gründer. Sie wurden Ende 2011 telefonisch zu ihren Erwartungen und Wünschen an die Finanzdienstleister sowie zu ihrem Finanzierungs- und Versicherungsbedarf befragt. Ergänzend wurden vertiefende qualitative Interviews mit Existenzgründern geführt.
</p>
<h2>
  Beratungsdefizit besteht
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Trotz des hohen Interesses an betrieblichen Versicherungen und privater Vorsorge haben sich mit 55 Prozent nur gut die Hälfte der Befragten mehr oder weniger umfassend beraten lassen. 28 Prozent der Jungunternehmer gaben an, gar keine Beratung beansprucht zu haben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dabei ist gerade eine frühzeitige Bedarfsermittlung besonders wichtig, damit die durch die Existenzgründung neu entstandenen gewerblichen und privaten Finanzierungs- und Absicherungsdefizite abgesichert werden.
</p>
<h2>
  Finanzielle Existenzrisiken
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wenn nämlich der Unternehmer oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt, beziehungsweise einen dadurch bedingten Vermögensschaden verursacht, haftet der Firmenleiter für den entstandenen Schaden. Das Risiko ist nicht zuletzt aufgrund der nicht vorhersehbaren Schadenhöhe unkalkulierbar und kann damit die finanzielle Existenz gefährden. Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung hingegen übernimmt im Versicherungsfall den Schaden oder wehrt unberechtigte Forderungen Dritter ab.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch eine Beschädigung am Betriebsinventar, wie etwa an Maschinen oder an der EDV-Anlage zum Beispiel durch Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Gefahren, kann – abgesehen von den Reparaturkosten – schlimmstenfalls zum Stillstand des Betriebs führen. Diverse Sachversicherungen, wie eine Inhaltsversicherung, eine Elektronik- oder auch eine Maschinenversicherung sowie eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung bieten hier finanziellen Schutz.
</p>
<h2>
  Persönliche Absicherung beachten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem sollten Existenzgründer auch an die Absicherung der Familie und der eigenen Arbeitskraft denken. Beispielsweise können ohne eine ausreichende Krankenversicherung, eine Krankentagegeld- und eine Berufsunfähigkeits-Versicherung Unfälle oder Krankheiten schnell zum beruflichen Existenzrisiko werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für eine umfassende und auf die persönliche Situation zugeschnittene Bedarfsermittlung empfiehlt sich für Existenzgründer ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Denn nur eine individuelle Analyse schafft einen Überblick, welche Risiken vom Unternehmer selbst getragen werden können und welche möglichen Risiken lieber durch entsprechende Versicherungsverträge abgesichert werden sollten.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Studie</category>
    </item>
    <item>
      <title>Finanzielle Sicherheit im Alter</title>
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      <ibs:title>Finanzielle Sicherheit im Alter</ibs:title>
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      <pubDate>Tue, 31 Jan 2012 18:00:12 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 02 Mar 2012 18:00:12 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Experten raten zur zusätzlichen Altersvorsorge, da die gesetzliche Rente nicht reicht, um finanziell sorgenfrei den Ruhestand genießen zu können. Wie eine private Rentenversicherung den Lebensstandard schützt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die private Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die das zuvor eingezahlte Kapital in eine lebenslange Rente umwandelt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Rentenversicherung, die mit laufenden Beiträgen angespart wird, bevor die Auszahlung beginnt, bezeichnet man als aufgeschobene Rentenversicherung. Eine andere Variante dieser Vertragsform ist das Einzahlen des zu verrentenden Kapitals mehrere Jahre vor dem Rentenbeginn.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der sofort beginnenden Rente fließt das eingezahlte Vermögen ohne Wartezeit in monatlichen Raten an den Versicherten zurück.
</p>
<h2>
  Rentensteigerung inklusive
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die private Rente besteht aus einem garantierten Teil und einer zusätzlichen Gewinnbeteiligung. Aus dieser Überschussbeteiligung werden üblicherweise jährliche Rentensteigerungen finanziert. Somit ist auch ein Schutz gegen die Geldentwertung gegeben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die private Rente bietet Schutz gegen die finanzielle Lücke, welche die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zum bisherigen Einkommen hinterlässt. Sie ist deshalb gut für den Teil des Vermögens geeignet, der für den Mindestlebensstandard im Alter angespart wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Geldwerte, die vererbt werden sollen, sind unter Umständen besser in andere Anlageformen zu investieren. Wie hoch die Vorsorgelücke im Rentenalter sein wird und welche Altersvorsorge-Möglichkeiten für den Einzelnen sinnvoll sind, kann in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Experten raten zur zusätzlichen Altersvorsorge, da die gesetzliche Rente nicht reicht, um finanziell sorgenfrei den Ruhestand genießen zu können. Wie eine private Rentenversicherung den Lebensstandard schützt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die private Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die das zuvor eingezahlte Kapital in eine lebenslange Rente umwandelt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Rentenversicherung, die mit laufenden Beiträgen angespart wird, bevor die Auszahlung beginnt, bezeichnet man als aufgeschobene Rentenversicherung. Eine andere Variante dieser Vertragsform ist das Einzahlen des zu verrentenden Kapitals mehrere Jahre vor dem Rentenbeginn.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der sofort beginnenden Rente fließt das eingezahlte Vermögen ohne Wartezeit in monatlichen Raten an den Versicherten zurück.
</p>
<h2>
  Rentensteigerung inklusive
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die private Rente besteht aus einem garantierten Teil und einer zusätzlichen Gewinnbeteiligung. Aus dieser Überschussbeteiligung werden üblicherweise jährliche Rentensteigerungen finanziert. Somit ist auch ein Schutz gegen die Geldentwertung gegeben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die private Rente bietet Schutz gegen die finanzielle Lücke, welche die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zum bisherigen Einkommen hinterlässt. Sie ist deshalb gut für den Teil des Vermögens geeignet, der für den Mindestlebensstandard im Alter angespart wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Geldwerte, die vererbt werden sollen, sind unter Umständen besser in andere Anlageformen zu investieren. Wie hoch die Vorsorgelücke im Rentenalter sein wird und welche Altersvorsorge-Möglichkeiten für den Einzelnen sinnvoll sind, kann in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Experten raten zur zusätzlichen Altersvorsorge, da die gesetzliche Rente nicht reicht, um finanziell sorgenfrei den Ruhestand genießen zu können. Wie eine private Rentenversicherung den Lebensstandard schützt.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die private Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die das zuvor eingezahlte Kapital in eine lebenslange Rente umwandelt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Rentenversicherung, die mit laufenden Beiträgen angespart wird, bevor die Auszahlung beginnt, bezeichnet man als aufgeschobene Rentenversicherung. Eine andere Variante dieser Vertragsform ist das Einzahlen des zu verrentenden Kapitals mehrere Jahre vor dem Rentenbeginn.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der sofort beginnenden Rente fließt das eingezahlte Vermögen ohne Wartezeit in monatlichen Raten an den Versicherten zurück.
</p>
<h2>
  Rentensteigerung inklusive
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die private Rente besteht aus einem garantierten Teil und einer zusätzlichen Gewinnbeteiligung. Aus dieser Überschussbeteiligung werden üblicherweise jährliche Rentensteigerungen finanziert. Somit ist auch ein Schutz gegen die Geldentwertung gegeben.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die private Rente bietet Schutz gegen die finanzielle Lücke, welche die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zum bisherigen Einkommen hinterlässt. Sie ist deshalb gut für den Teil des Vermögens geeignet, der für den Mindestlebensstandard im Alter angespart wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Geldwerte, die vererbt werden sollen, sind unter Umständen besser in andere Anlageformen zu investieren. Wie hoch die Vorsorgelücke im Rentenalter sein wird und welche Altersvorsorge-Möglichkeiten für den Einzelnen sinnvoll sind, kann in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Vorsorge</category>
    </item>
    <item>
      <title>Am PC arbeiten und trotzdem gesund bleiben</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Am PC arbeiten und trotzdem gesund bleiben</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3665809/Am+PC+arbeiten+und+trotzdem+gesund+bleiben/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 30 Jan 2012 18:00:30 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 01 Mar 2012 18:00:30 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wer glaubt, dass Büroarbeiten gänzlich ungefährlich sind, der irrt. Die tägliche Arbeit am Computerbildschirm kann nämlich zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen. Wie diese zu vermeiden sind.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  Nicht selten klagen viele bei längerer Bildschirmarbeit über Müdigkeit, Nackenverspannungen, Rücken- und Kopfschmerzen sowie Augenbeschwerden. Doch es gibt einige Tricks und Maßnahmen, um das Auftreten dieser Beschwerden zu verhindern oder zu lindern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Studien zeigen, dass die häufigsten Gesundheitsprobleme bei den Computernutzern Augenbeschwerden sind. Grund ist der ständige hoch konzentrierte Blick auf den Bildschirm. Dadurch wird die normale Lidschlagfrequenz von rund 20- bis 25-mal pro Minute auf teils nur noch vier- bis neunmal verringert. Dies wiederum führt zu trockenen und damit zu brennenden sowie juckenden Augen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Um dem entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, längere Texte nicht am Bildschirm, sondern ausgedruckt auf Papier zu lesen, denn dadurch ist die Belastung der Augen wesentlich geringer. Auch ein bewusstes häufigeres Blinzeln am PC beugt trockenen Augen vor.
</p>
<h2>
  Gegen trockene Augen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Monitor sollte nicht im Gegenlicht stehen oder direkt angeleuchtet werden. Dazu sollte er weder zum Fenster gedreht werden noch mit dem Rücken zum Fenster stehen, sondern am besten parallel zur Fensterfront. Bildschirmspiegelungen sind beispielsweise mit Antireflexscheiben zu vermeiden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Am besten sitzt man so vor dem Bildschirm, dass man den Kopf nicht drehen muss, also gerade auf den Bildschirm sieht. Die Oberkante des Displays sollte sich ungefähr in Höhe der Augen befinden. Zudem sollten die angezeigten Schriftzeichen ausreichend groß sein. Bei einem Sehabstand von 50 Zentimetern sollten die Buchstaben mehr als drei Millimeter hoch sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wird noch an einem Röhrenmodell gearbeitet, ist darauf zu achten, dass die Bildwiederholungsrate so hoch wie möglich eingestellt ist, auf alle Fälle mehr als 85 Hertz, damit das Bild nicht flimmert. LCD-Bildschirme flimmern aufgrund ihrer speziellen Anzeigetechnik nicht, sodass diese für Bürotätigkeiten die bessere Lösung darstellen.
</p>
<h2>
  Die ergonomische Sitzposition
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Computernutzer klagen zudem über häufige Rückenbeschwerden und Kopfschmerzen. Bei jahrelangem Arbeiten vor dem Bildschirm kann dies auch zu Langzeitschäden führen. Wichtig ist daher insbesondere eine gute Sitzhaltung am PC. Der Bürostuhl sollte dafür so eingestellt werden, dass die Sitzfläche ungefähr in Höhe der Kniekehlenhöhle ist, sodass die Oberschenkel waagerecht aufliegen beziehungsweise leicht abfallen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Idealerweise bilden Ober- und Unterschenkel einen Winkel von 90 Grad oder mehr und die Füße stehen ganzflächig auf dem Boden. Zudem sollte die Sitzfläche komplett genutzt werden und die Lendenwirbelstütze im Idealfall in Gürtelhöhe sein. Die bewegliche Rückenlehne ist dabei so einzustellen, dass sie einerseits die Bewegungen des Oberkörpers mitmacht, man aber weder nach vorne gedrückt wird noch nach hinten fällt. Modelle mit einer starren Rückenlehne sind nicht zu empfehlen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Armauflage wird am besten auf Höhe des Ellenbogens eingestellt. Übrigens, wer häufig seine Sitzhaltung ändert und hin und wieder auch aufsteht, entlastet den Rücken, was vor schmerzhaften Verspannungen schützt. Grundsätzlich wichtig ist, dass man gerade sitzt und nicht gekrümmt.
</p>
<h2>
  Der richtige Platz für die Tastatur
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem empfiehlt es sich, die Tastatur etwa zehn bis 15 Zentimeter von der Tischkante entfernt zu positionieren. Das entlastet die Handballen in Eingabepausen, was wiederum die Schulter- und Nackenmuskulatur entspannt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Tastatur sollte außerdem auf Höhe des Ellenbogens oder leicht darunter positioniert sein, sodass die Oberarme beim Arbeiten am PC locker herabhängen, die Ellenbogen im 90-Grad-Winkel sind und die Unterarme eine waagerechte Linie zur Tastatur bilden. Der Tisch sollte dazu in der Regel zwischen 68 und 82 Zentimeter hoch sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich sinnvoll um Haltungsschäden und sonstigen Gesundheitsbeschwerden vorzubeugen, sind regelmäßige Pausen mit kurzen Lockerungen der Wirbelsäulen-, Nacken-, Schulter- und Armmuskulatur. Empfehlenswert sind jede Stunde fünf Minuten Bildschirmpause. In dieser Zeit sollte man keinesfalls lesen, sondern lieber Kopierarbeiten oder notwendige Telefonate erledigen.
</p></div>]]>
      </description>
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        <![CDATA[Wer glaubt, dass Büroarbeiten gänzlich ungefährlich sind, der irrt. Die tägliche Arbeit am Computerbildschirm kann nämlich zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen. Wie diese zu vermeiden sind.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  Nicht selten klagen viele bei längerer Bildschirmarbeit über Müdigkeit, Nackenverspannungen, Rücken- und Kopfschmerzen sowie Augenbeschwerden. Doch es gibt einige Tricks und Maßnahmen, um das Auftreten dieser Beschwerden zu verhindern oder zu lindern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Studien zeigen, dass die häufigsten Gesundheitsprobleme bei den Computernutzern Augenbeschwerden sind. Grund ist der ständige hoch konzentrierte Blick auf den Bildschirm. Dadurch wird die normale Lidschlagfrequenz von rund 20- bis 25-mal pro Minute auf teils nur noch vier- bis neunmal verringert. Dies wiederum führt zu trockenen und damit zu brennenden sowie juckenden Augen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Um dem entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, längere Texte nicht am Bildschirm, sondern ausgedruckt auf Papier zu lesen, denn dadurch ist die Belastung der Augen wesentlich geringer. Auch ein bewusstes häufigeres Blinzeln am PC beugt trockenen Augen vor.
</p>
<h2>
  Gegen trockene Augen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Monitor sollte nicht im Gegenlicht stehen oder direkt angeleuchtet werden. Dazu sollte er weder zum Fenster gedreht werden noch mit dem Rücken zum Fenster stehen, sondern am besten parallel zur Fensterfront. Bildschirmspiegelungen sind beispielsweise mit Antireflexscheiben zu vermeiden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Am besten sitzt man so vor dem Bildschirm, dass man den Kopf nicht drehen muss, also gerade auf den Bildschirm sieht. Die Oberkante des Displays sollte sich ungefähr in Höhe der Augen befinden. Zudem sollten die angezeigten Schriftzeichen ausreichend groß sein. Bei einem Sehabstand von 50 Zentimetern sollten die Buchstaben mehr als drei Millimeter hoch sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wird noch an einem Röhrenmodell gearbeitet, ist darauf zu achten, dass die Bildwiederholungsrate so hoch wie möglich eingestellt ist, auf alle Fälle mehr als 85 Hertz, damit das Bild nicht flimmert. LCD-Bildschirme flimmern aufgrund ihrer speziellen Anzeigetechnik nicht, sodass diese für Bürotätigkeiten die bessere Lösung darstellen.
</p>
<h2>
  Die ergonomische Sitzposition
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Computernutzer klagen zudem über häufige Rückenbeschwerden und Kopfschmerzen. Bei jahrelangem Arbeiten vor dem Bildschirm kann dies auch zu Langzeitschäden führen. Wichtig ist daher insbesondere eine gute Sitzhaltung am PC. Der Bürostuhl sollte dafür so eingestellt werden, dass die Sitzfläche ungefähr in Höhe der Kniekehlenhöhle ist, sodass die Oberschenkel waagerecht aufliegen beziehungsweise leicht abfallen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Idealerweise bilden Ober- und Unterschenkel einen Winkel von 90 Grad oder mehr und die Füße stehen ganzflächig auf dem Boden. Zudem sollte die Sitzfläche komplett genutzt werden und die Lendenwirbelstütze im Idealfall in Gürtelhöhe sein. Die bewegliche Rückenlehne ist dabei so einzustellen, dass sie einerseits die Bewegungen des Oberkörpers mitmacht, man aber weder nach vorne gedrückt wird noch nach hinten fällt. Modelle mit einer starren Rückenlehne sind nicht zu empfehlen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Armauflage wird am besten auf Höhe des Ellenbogens eingestellt. Übrigens, wer häufig seine Sitzhaltung ändert und hin und wieder auch aufsteht, entlastet den Rücken, was vor schmerzhaften Verspannungen schützt. Grundsätzlich wichtig ist, dass man gerade sitzt und nicht gekrümmt.
</p>
<h2>
  Der richtige Platz für die Tastatur
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem empfiehlt es sich, die Tastatur etwa zehn bis 15 Zentimeter von der Tischkante entfernt zu positionieren. Das entlastet die Handballen in Eingabepausen, was wiederum die Schulter- und Nackenmuskulatur entspannt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Tastatur sollte außerdem auf Höhe des Ellenbogens oder leicht darunter positioniert sein, sodass die Oberarme beim Arbeiten am PC locker herabhängen, die Ellenbogen im 90-Grad-Winkel sind und die Unterarme eine waagerechte Linie zur Tastatur bilden. Der Tisch sollte dazu in der Regel zwischen 68 und 82 Zentimeter hoch sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich sinnvoll um Haltungsschäden und sonstigen Gesundheitsbeschwerden vorzubeugen, sind regelmäßige Pausen mit kurzen Lockerungen der Wirbelsäulen-, Nacken-, Schulter- und Armmuskulatur. Empfehlenswert sind jede Stunde fünf Minuten Bildschirmpause. In dieser Zeit sollte man keinesfalls lesen, sondern lieber Kopierarbeiten oder notwendige Telefonate erledigen.
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      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Wer glaubt, dass Büroarbeiten gänzlich ungefährlich sind, der irrt. Die tägliche Arbeit am Computerbildschirm kann nämlich zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen. Wie diese zu vermeiden sind.]]>
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      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  Nicht selten klagen viele bei längerer Bildschirmarbeit über Müdigkeit, Nackenverspannungen, Rücken- und Kopfschmerzen sowie Augenbeschwerden. Doch es gibt einige Tricks und Maßnahmen, um das Auftreten dieser Beschwerden zu verhindern oder zu lindern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Studien zeigen, dass die häufigsten Gesundheitsprobleme bei den Computernutzern Augenbeschwerden sind. Grund ist der ständige hoch konzentrierte Blick auf den Bildschirm. Dadurch wird die normale Lidschlagfrequenz von rund 20- bis 25-mal pro Minute auf teils nur noch vier- bis neunmal verringert. Dies wiederum führt zu trockenen und damit zu brennenden sowie juckenden Augen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Um dem entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, längere Texte nicht am Bildschirm, sondern ausgedruckt auf Papier zu lesen, denn dadurch ist die Belastung der Augen wesentlich geringer. Auch ein bewusstes häufigeres Blinzeln am PC beugt trockenen Augen vor.
</p>
<h2>
  Gegen trockene Augen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Monitor sollte nicht im Gegenlicht stehen oder direkt angeleuchtet werden. Dazu sollte er weder zum Fenster gedreht werden noch mit dem Rücken zum Fenster stehen, sondern am besten parallel zur Fensterfront. Bildschirmspiegelungen sind beispielsweise mit Antireflexscheiben zu vermeiden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Am besten sitzt man so vor dem Bildschirm, dass man den Kopf nicht drehen muss, also gerade auf den Bildschirm sieht. Die Oberkante des Displays sollte sich ungefähr in Höhe der Augen befinden. Zudem sollten die angezeigten Schriftzeichen ausreichend groß sein. Bei einem Sehabstand von 50 Zentimetern sollten die Buchstaben mehr als drei Millimeter hoch sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wird noch an einem Röhrenmodell gearbeitet, ist darauf zu achten, dass die Bildwiederholungsrate so hoch wie möglich eingestellt ist, auf alle Fälle mehr als 85 Hertz, damit das Bild nicht flimmert. LCD-Bildschirme flimmern aufgrund ihrer speziellen Anzeigetechnik nicht, sodass diese für Bürotätigkeiten die bessere Lösung darstellen.
</p>
<h2>
  Die ergonomische Sitzposition
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Computernutzer klagen zudem über häufige Rückenbeschwerden und Kopfschmerzen. Bei jahrelangem Arbeiten vor dem Bildschirm kann dies auch zu Langzeitschäden führen. Wichtig ist daher insbesondere eine gute Sitzhaltung am PC. Der Bürostuhl sollte dafür so eingestellt werden, dass die Sitzfläche ungefähr in Höhe der Kniekehlenhöhle ist, sodass die Oberschenkel waagerecht aufliegen beziehungsweise leicht abfallen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Idealerweise bilden Ober- und Unterschenkel einen Winkel von 90 Grad oder mehr und die Füße stehen ganzflächig auf dem Boden. Zudem sollte die Sitzfläche komplett genutzt werden und die Lendenwirbelstütze im Idealfall in Gürtelhöhe sein. Die bewegliche Rückenlehne ist dabei so einzustellen, dass sie einerseits die Bewegungen des Oberkörpers mitmacht, man aber weder nach vorne gedrückt wird noch nach hinten fällt. Modelle mit einer starren Rückenlehne sind nicht zu empfehlen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Armauflage wird am besten auf Höhe des Ellenbogens eingestellt. Übrigens, wer häufig seine Sitzhaltung ändert und hin und wieder auch aufsteht, entlastet den Rücken, was vor schmerzhaften Verspannungen schützt. Grundsätzlich wichtig ist, dass man gerade sitzt und nicht gekrümmt.
</p>
<h2>
  Der richtige Platz für die Tastatur
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem empfiehlt es sich, die Tastatur etwa zehn bis 15 Zentimeter von der Tischkante entfernt zu positionieren. Das entlastet die Handballen in Eingabepausen, was wiederum die Schulter- und Nackenmuskulatur entspannt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Tastatur sollte außerdem auf Höhe des Ellenbogens oder leicht darunter positioniert sein, sodass die Oberarme beim Arbeiten am PC locker herabhängen, die Ellenbogen im 90-Grad-Winkel sind und die Unterarme eine waagerechte Linie zur Tastatur bilden. Der Tisch sollte dazu in der Regel zwischen 68 und 82 Zentimeter hoch sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich sinnvoll um Haltungsschäden und sonstigen Gesundheitsbeschwerden vorzubeugen, sind regelmäßige Pausen mit kurzen Lockerungen der Wirbelsäulen-, Nacken-, Schulter- und Armmuskulatur. Empfehlenswert sind jede Stunde fünf Minuten Bildschirmpause. In dieser Zeit sollte man keinesfalls lesen, sondern lieber Kopierarbeiten oder notwendige Telefonate erledigen.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Gesundheitstipp</category>
    </item>
    <item>
      <title>Ersatzkassen sehen ein Ende der Zusatzbeiträge</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Ersatzkassen sehen ein Ende der Zusatzbeiträge</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3665810/Ersatzkassen+sehen+ein+Ende+der+Zusatzbeitr%C3%A4ge/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 30 Jan 2012 18:00:30 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 01 Mar 2012 18:00:30 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Die zusätzlichen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung könnten nach ihrem Wegfall in 2012 der Geschichte angehören, wie die Ersatzkassen erklären. Zudem gaben sie Einblick in die  aktuelle Finanzlage.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die noch einige Krankenkassen erheben, dürften nach Einschätzung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (VDEK) angesichts der guten finanziellen Entwicklung im Laufe des Jahres von der Bildfläche verschwinden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Vorstandsvorsitzende des <a href="http://www.vdek.com/">Verbands der Ersatzkassen e.V.</a> (VDEK) Thomas Ballast erklärte vor Kurzem, er rechne damit, dass keine GKV-Kasse Ende des Jahres noch einen Zusatzbeitrag erheben werde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  „In der Rückschau muss man den Kopf schütteln über unnötige Wanderungsbewegungen, Verwaltungsaufwände und Beitragsausfälle, die (monatliche Zusatzbeiträge von) acht Euro auslösen können“, sagte Ballast.
</p>
<h2>
  Ersatzkassen erreichen Überschüsse von knapp 1,7 Milliarden Euro
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der sich robust entwickelnde Arbeitsmarkt habe auf der Einnahmeseite zu einer spürbaren Verbesserung der Finanzlage geführt, erklärte Ballast weiter. „Wir starten in 2012 mit ausgesprochen guten Zahlen.“
</p>
<p class="MsoNormal">
  In den ersten neun Monaten 2011 erzielten die Ersatzkassen, die mit 19 Millionen Mitgliedern (25,6 Millionen Versicherte) einen Marktanteil von 37,2 Prozent erreichten, einen Überschuss von 1,681 Milliarden Euro. In der gesamten GKV betrug das Plus 3,940 Milliarden Euro.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die zusätzlichen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung könnten nach ihrem Wegfall in 2012 der Geschichte angehören, wie die Ersatzkassen erklären. Zudem gaben sie Einblick in die  aktuelle Finanzlage.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die noch einige Krankenkassen erheben, dürften nach Einschätzung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (VDEK) angesichts der guten finanziellen Entwicklung im Laufe des Jahres von der Bildfläche verschwinden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Vorstandsvorsitzende des <a href="http://www.vdek.com/">Verbands der Ersatzkassen e.V.</a> (VDEK) Thomas Ballast erklärte vor Kurzem, er rechne damit, dass keine GKV-Kasse Ende des Jahres noch einen Zusatzbeitrag erheben werde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  „In der Rückschau muss man den Kopf schütteln über unnötige Wanderungsbewegungen, Verwaltungsaufwände und Beitragsausfälle, die (monatliche Zusatzbeiträge von) acht Euro auslösen können“, sagte Ballast.
</p>
<h2>
  Ersatzkassen erreichen Überschüsse von knapp 1,7 Milliarden Euro
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der sich robust entwickelnde Arbeitsmarkt habe auf der Einnahmeseite zu einer spürbaren Verbesserung der Finanzlage geführt, erklärte Ballast weiter. „Wir starten in 2012 mit ausgesprochen guten Zahlen.“
</p>
<p class="MsoNormal">
  In den ersten neun Monaten 2011 erzielten die Ersatzkassen, die mit 19 Millionen Mitgliedern (25,6 Millionen Versicherte) einen Marktanteil von 37,2 Prozent erreichten, einen Überschuss von 1,681 Milliarden Euro. In der gesamten GKV betrug das Plus 3,940 Milliarden Euro.
</p></div>]]>
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        <![CDATA[Die zusätzlichen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung könnten nach ihrem Wegfall in 2012 der Geschichte angehören, wie die Ersatzkassen erklären. Zudem gaben sie Einblick in die  aktuelle Finanzlage.]]>
      </ibs:text>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die noch einige Krankenkassen erheben, dürften nach Einschätzung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (VDEK) angesichts der guten finanziellen Entwicklung im Laufe des Jahres von der Bildfläche verschwinden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Vorstandsvorsitzende des <a href="http://www.vdek.com/">Verbands der Ersatzkassen e.V.</a> (VDEK) Thomas Ballast erklärte vor Kurzem, er rechne damit, dass keine GKV-Kasse Ende des Jahres noch einen Zusatzbeitrag erheben werde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  „In der Rückschau muss man den Kopf schütteln über unnötige Wanderungsbewegungen, Verwaltungsaufwände und Beitragsausfälle, die (monatliche Zusatzbeiträge von) acht Euro auslösen können“, sagte Ballast.
</p>
<h2>
  Ersatzkassen erreichen Überschüsse von knapp 1,7 Milliarden Euro
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der sich robust entwickelnde Arbeitsmarkt habe auf der Einnahmeseite zu einer spürbaren Verbesserung der Finanzlage geführt, erklärte Ballast weiter. „Wir starten in 2012 mit ausgesprochen guten Zahlen.“
</p>
<p class="MsoNormal">
  In den ersten neun Monaten 2011 erzielten die Ersatzkassen, die mit 19 Millionen Mitgliedern (25,6 Millionen Versicherte) einen Marktanteil von 37,2 Prozent erreichten, einen Überschuss von 1,681 Milliarden Euro. In der gesamten GKV betrug das Plus 3,940 Milliarden Euro.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Krankenversicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Weniger Verkehrsunfälle, mehr Verletzte</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Weniger Verkehrsunfälle, mehr Verletzte</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3662327/Weniger+Verkehrsunf%C3%A4lle%2C+mehr+Verletzte/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 18:00:03 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 27 Feb 2012 18:00:03 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Nach aktuellen Auswertungen gab es in 2011 voraussichtlich weniger Verkehrsunfälle als noch im Jahr zuvor, allerdings wird mit mehr Verletzten gerechnet. Da ein Unfall jeden treffen kann, ist es wichtig richtig vorzusorgen, um zumindest finanziell abgesichert zu sein.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Nach Aussagen des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> (Destatis) rechnet man aufgrund der vorliegenden Schadenbilanz der ersten zehn Monate letzten Jahres mit rund 2,35 Millionen Verkehrsunfällen. Das sind zwei Prozent weniger als noch 2010. Im Gegensatz dazu ist erstmals seit 20 Jahren voraussichtlich auch die Anzahl der bei einem Verkehrsunfall zu Tode gekommenen Personen gestiegen. Zudem gab es in 2011 wohl mehr Verletzte durch Verkehrsunfälle als im Vorjahr.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Basierend auf den vorliegenden Daten von Januar bis Oktober 2011 geht das Statistische Bundesamt (Destatis) davon aus, dass die Zahl der registrierten Verkehrsunfälle in 2011 voraussichtlich auf rund 2,35 Millionen gesunken ist, das wären über zwei Prozent weniger als noch in 2010.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch die Unfälle mit ausschließlichem Sachschaden werden schätzungsweise um gut drei Prozent abgenommen haben, das wären insgesamt 2,05 Millionen. Anders sieht es bei den Personenschäden aus. Hier wird erwartet, dass die Unfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden, um circa fünf Prozent auf rund 303.000 angestiegen sind.
</p>
<h2>
  Mehr Verletzte und Tote durch Verkehrsunfälle
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Detail geht Destatis anhand der vorliegenden Daten davon aus, dass sich die Zahl der Verkehrstoten letztes Jahr auf etwa 3.900 Menschen erhöht hat und damit rund sieben Prozent über dem Wert vom Vorjahr liegt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies wären durchschnittlich elf Menschen pro Tag, die in 2011 durch Verkehrsunfälle in Deutschland ums Leben gekommen sind. In 2010, dem Jahr mit der bisher niedrigsten Zahl an Todesopfern, waren es noch zehn.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt wird damit gerechnet, dass es letztes Jahr rund 389.000 Verletzte im Straßenverkehr gegeben hat, was einer Zunahme um etwa fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
</p>
<h2>
  Gesetzlicher Schutz mit Einschränkungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Da jeder von einem Unfall betroffen werden kann, ist es wichtig, privat richtig vorzusorgen, um im Falle des Falles beispielsweise bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Schlimmerem sich und seine Familie zumindest finanziell abgesichert zu wissen. Die gesetzliche Absicherung greift nämlich nicht immer und wenn, werden dadurch die finanziellen Folgen in der Regel nicht ausreichend abgedeckt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für Arbeitnehmer überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle innerhalb Deutschlands. Schüler und Kindergartenkinder sind nur auf dem Weg von und zur Schule oder zum Kindergarten und während des Besuchs dort versichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
</p>
<h2>
  Lückenhafte Absicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Bezahlt werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nach festen Vorgaben unter anderem Behandlungen und Reha-Maßnahmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Führt der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Doch selbst bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Kann man aufgrund der Unfallfolgen zwar seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, ist aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar, steht allen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keine gesetzliche Rente zu.
</p>
<h2>
  Verletztengeld und Krankengeld
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung maximal 78 Wochen lang, mindestens jedoch bis zum Ende einer stationären Behandlung, ein Verletztengeld. Dieses wird zwar über die Krankenkassen ausgezahlt, ist aber höher als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoverdienstes vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, darf jedoch nicht höher sein als der bisherige regelmäßige Nettoverdienst. In der Regel werden davon noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insbesondere gut verdienende Angestellte müssen hier jedoch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen. Die GKV berücksichtigt nämlich für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 3.825 Euro in 2012). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen.
</p>
<h2>
  Sicherheit rund um die Uhr
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Gegensatz zur gesetzlichen können sich in einer privaten Unfallversicherung alle absichern. Diese leistet darüber hinaus meist weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zudem ist hier eine individuelle Absicherung der finanziellen Folgen bleibender gesundheitlicher Schäden nach einem Unfall möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit einer vorher vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen.
</p>
<h2>
  Individuelle Einkommensabsicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Versicherer bieten auch eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall an. Damit lassen sich mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung ausgleichen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Daneben können in der Unfallversicherung meist weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine private Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige oder Arbeitnehmer kann mögliche Einkommenseinbußen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Ein Versicherungsexperte hilft, den optimalen Versicherungsumfang zu ermitteln.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Nach aktuellen Auswertungen gab es in 2011 voraussichtlich weniger Verkehrsunfälle als noch im Jahr zuvor, allerdings wird mit mehr Verletzten gerechnet. Da ein Unfall jeden treffen kann, ist es wichtig richtig vorzusorgen, um zumindest finanziell abgesichert zu sein.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Nach Aussagen des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> (Destatis) rechnet man aufgrund der vorliegenden Schadenbilanz der ersten zehn Monate letzten Jahres mit rund 2,35 Millionen Verkehrsunfällen. Das sind zwei Prozent weniger als noch 2010. Im Gegensatz dazu ist erstmals seit 20 Jahren voraussichtlich auch die Anzahl der bei einem Verkehrsunfall zu Tode gekommenen Personen gestiegen. Zudem gab es in 2011 wohl mehr Verletzte durch Verkehrsunfälle als im Vorjahr.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Basierend auf den vorliegenden Daten von Januar bis Oktober 2011 geht das Statistische Bundesamt (Destatis) davon aus, dass die Zahl der registrierten Verkehrsunfälle in 2011 voraussichtlich auf rund 2,35 Millionen gesunken ist, das wären über zwei Prozent weniger als noch in 2010.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch die Unfälle mit ausschließlichem Sachschaden werden schätzungsweise um gut drei Prozent abgenommen haben, das wären insgesamt 2,05 Millionen. Anders sieht es bei den Personenschäden aus. Hier wird erwartet, dass die Unfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden, um circa fünf Prozent auf rund 303.000 angestiegen sind.
</p>
<h2>
  Mehr Verletzte und Tote durch Verkehrsunfälle
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Detail geht Destatis anhand der vorliegenden Daten davon aus, dass sich die Zahl der Verkehrstoten letztes Jahr auf etwa 3.900 Menschen erhöht hat und damit rund sieben Prozent über dem Wert vom Vorjahr liegt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies wären durchschnittlich elf Menschen pro Tag, die in 2011 durch Verkehrsunfälle in Deutschland ums Leben gekommen sind. In 2010, dem Jahr mit der bisher niedrigsten Zahl an Todesopfern, waren es noch zehn.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt wird damit gerechnet, dass es letztes Jahr rund 389.000 Verletzte im Straßenverkehr gegeben hat, was einer Zunahme um etwa fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
</p>
<h2>
  Gesetzlicher Schutz mit Einschränkungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Da jeder von einem Unfall betroffen werden kann, ist es wichtig, privat richtig vorzusorgen, um im Falle des Falles beispielsweise bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Schlimmerem sich und seine Familie zumindest finanziell abgesichert zu wissen. Die gesetzliche Absicherung greift nämlich nicht immer und wenn, werden dadurch die finanziellen Folgen in der Regel nicht ausreichend abgedeckt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für Arbeitnehmer überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle innerhalb Deutschlands. Schüler und Kindergartenkinder sind nur auf dem Weg von und zur Schule oder zum Kindergarten und während des Besuchs dort versichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
</p>
<h2>
  Lückenhafte Absicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Bezahlt werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nach festen Vorgaben unter anderem Behandlungen und Reha-Maßnahmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Führt der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Doch selbst bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Kann man aufgrund der Unfallfolgen zwar seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, ist aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar, steht allen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keine gesetzliche Rente zu.
</p>
<h2>
  Verletztengeld und Krankengeld
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung maximal 78 Wochen lang, mindestens jedoch bis zum Ende einer stationären Behandlung, ein Verletztengeld. Dieses wird zwar über die Krankenkassen ausgezahlt, ist aber höher als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoverdienstes vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, darf jedoch nicht höher sein als der bisherige regelmäßige Nettoverdienst. In der Regel werden davon noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insbesondere gut verdienende Angestellte müssen hier jedoch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen. Die GKV berücksichtigt nämlich für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 3.825 Euro in 2012). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen.
</p>
<h2>
  Sicherheit rund um die Uhr
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Gegensatz zur gesetzlichen können sich in einer privaten Unfallversicherung alle absichern. Diese leistet darüber hinaus meist weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zudem ist hier eine individuelle Absicherung der finanziellen Folgen bleibender gesundheitlicher Schäden nach einem Unfall möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit einer vorher vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen.
</p>
<h2>
  Individuelle Einkommensabsicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Versicherer bieten auch eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall an. Damit lassen sich mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung ausgleichen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Daneben können in der Unfallversicherung meist weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine private Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige oder Arbeitnehmer kann mögliche Einkommenseinbußen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Ein Versicherungsexperte hilft, den optimalen Versicherungsumfang zu ermitteln.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Nach aktuellen Auswertungen gab es in 2011 voraussichtlich weniger Verkehrsunfälle als noch im Jahr zuvor, allerdings wird mit mehr Verletzten gerechnet. Da ein Unfall jeden treffen kann, ist es wichtig richtig vorzusorgen, um zumindest finanziell abgesichert zu sein.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Nach Aussagen des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> (Destatis) rechnet man aufgrund der vorliegenden Schadenbilanz der ersten zehn Monate letzten Jahres mit rund 2,35 Millionen Verkehrsunfällen. Das sind zwei Prozent weniger als noch 2010. Im Gegensatz dazu ist erstmals seit 20 Jahren voraussichtlich auch die Anzahl der bei einem Verkehrsunfall zu Tode gekommenen Personen gestiegen. Zudem gab es in 2011 wohl mehr Verletzte durch Verkehrsunfälle als im Vorjahr.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Basierend auf den vorliegenden Daten von Januar bis Oktober 2011 geht das Statistische Bundesamt (Destatis) davon aus, dass die Zahl der registrierten Verkehrsunfälle in 2011 voraussichtlich auf rund 2,35 Millionen gesunken ist, das wären über zwei Prozent weniger als noch in 2010.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch die Unfälle mit ausschließlichem Sachschaden werden schätzungsweise um gut drei Prozent abgenommen haben, das wären insgesamt 2,05 Millionen. Anders sieht es bei den Personenschäden aus. Hier wird erwartet, dass die Unfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden, um circa fünf Prozent auf rund 303.000 angestiegen sind.
</p>
<h2>
  Mehr Verletzte und Tote durch Verkehrsunfälle
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Detail geht Destatis anhand der vorliegenden Daten davon aus, dass sich die Zahl der Verkehrstoten letztes Jahr auf etwa 3.900 Menschen erhöht hat und damit rund sieben Prozent über dem Wert vom Vorjahr liegt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies wären durchschnittlich elf Menschen pro Tag, die in 2011 durch Verkehrsunfälle in Deutschland ums Leben gekommen sind. In 2010, dem Jahr mit der bisher niedrigsten Zahl an Todesopfern, waren es noch zehn.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt wird damit gerechnet, dass es letztes Jahr rund 389.000 Verletzte im Straßenverkehr gegeben hat, was einer Zunahme um etwa fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
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<h2>
  Gesetzlicher Schutz mit Einschränkungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Da jeder von einem Unfall betroffen werden kann, ist es wichtig, privat richtig vorzusorgen, um im Falle des Falles beispielsweise bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Schlimmerem sich und seine Familie zumindest finanziell abgesichert zu wissen. Die gesetzliche Absicherung greift nämlich nicht immer und wenn, werden dadurch die finanziellen Folgen in der Regel nicht ausreichend abgedeckt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für Arbeitnehmer überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle innerhalb Deutschlands. Schüler und Kindergartenkinder sind nur auf dem Weg von und zur Schule oder zum Kindergarten und während des Besuchs dort versichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
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  Lückenhafte Absicherung
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<p class="MsoNormal">
  Bezahlt werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nach festen Vorgaben unter anderem Behandlungen und Reha-Maßnahmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Führt der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Doch selbst bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Kann man aufgrund der Unfallfolgen zwar seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen, ist aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar, steht allen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keine gesetzliche Rente zu.
</p>
<h2>
  Verletztengeld und Krankengeld
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung maximal 78 Wochen lang, mindestens jedoch bis zum Ende einer stationären Behandlung, ein Verletztengeld. Dieses wird zwar über die Krankenkassen ausgezahlt, ist aber höher als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttoverdienstes vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, darf jedoch nicht höher sein als der bisherige regelmäßige Nettoverdienst. In der Regel werden davon noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insbesondere gut verdienende Angestellte müssen hier jedoch bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Gehalt rechnen. Die GKV berücksichtigt nämlich für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 3.825 Euro in 2012). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen.
</p>
<h2>
  Sicherheit rund um die Uhr
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Im Gegensatz zur gesetzlichen können sich in einer privaten Unfallversicherung alle absichern. Diese leistet darüber hinaus meist weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zudem ist hier eine individuelle Absicherung der finanziellen Folgen bleibender gesundheitlicher Schäden nach einem Unfall möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit einer vorher vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen.
</p>
<h2>
  Individuelle Einkommensabsicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Versicherer bieten auch eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall an. Damit lassen sich mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung ausgleichen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Daneben können in der Unfallversicherung meist weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine private Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige oder Arbeitnehmer kann mögliche Einkommenseinbußen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Ein Versicherungsexperte hilft, den optimalen Versicherungsumfang zu ermitteln.
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      <category domain="topic">Statistik </category>
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      <title>Wenn zwei Hunde kämpfen</title>
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      <ibs:title>Wenn zwei Hunde kämpfen</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3662328/Wenn+zwei+Hunde+k%C3%A4mpfen/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 18:00:03 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 27 Feb 2012 18:00:03 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Für jemanden, der sich in einen Streit zwischen zwei Hunden einmischt, besteht die Gefahr, dass er dabei selbst verletzt wird. In einem kürzlich vor Gericht verhandelten Fall wurde geklärt, inwieweit hier Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wer sich in eine Beißerei von Hunden einmischt, muss wissen, dass er dadurch in erheblichem Maße seine Gesundheit gefährdet. Im Fall einer Verletzung kann er daher keinen vollen Schadenersatz erwarten. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I-6 U 72/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Frau war im Winter mit ihrem angeleinten Hund unterwegs, als sich ein entgegenkommender Hund von seiner Leine losriss und sich auf das Tier der Frau stürzte.
</p>
<h2>
  Selbst verschuldet?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der angeleinte Hund von dem anderen mehrfach gebissen wurde, hielt die Hundehalterin des angegriffenen Hundes schützend ihre Hand über den Kopf ihres Hundes. Das nahm der angreifende Hund zum Anlass, der Frau in die Hand zu beißen. Dabei schnappte er dermaßen kräftig zu, dass ihr das erste Glied ihres linken Zeigefingers amputiert werden musste.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sie verklagte daraufhin den Halter des angreifenden Hundes auf Schadenersatz- und Schmerzensgeld. Der Tierhalterhaftpflicht-Versicherer des angreifenden Hundes wies diese Forderungen mit der Begründung zurück, dass der Hund der Klägerin den Angriff provoziert hatte, da er das Tier der Beklagten angeknurrt habe.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Klägerin habe ihre Verletzung im Übrigen selbst zu verantworten. Denn sie hätte wissen müssen, dass sie sich in erhebliche Gefahr begab, als sie schützend ihre Hand über den Kopf ihres Hundes hielt.
</p>
<h2>
  Teilerfolg in zweiter Instanz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem das Landgericht Essen der Argumentation des Versicherers gefolgt war und die Forderungen der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen hatte, hatte die Hundehalterin mit ihrer beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereichten Berufung mehr Erfolg.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des OLG hätte die Klägerin zwar wissen müssen, dass bei ihrem Eingreifen in die Beißerei die Gefahr bestand, selbst gebissen zu werden. Dieses Fehlverhalten hielten die Richter jedoch nicht für so gravierend, dass dahinter die Tiergefahr des angreifenden Hundes vollständig zurücktritt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Es mag zwar richtig sein, dass der Hund der Klägerin die Beißerei durch sein Knurren provoziert hatte. Trotz allem war der Hund des beklagten Hundehalters nach Ansicht des Gerichts unstreitig der Angreifer. Denn er hatte sich von der Leine losgerissen und war auf das Tier der Klägerin zugestürmt.
</p>
<h2>
  Erhebliches Mitverschulden
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Erst nachdem der Hund der Klägerin mehrfach gebissen worden war, sah sich diese zum Schutz ihres Hundes genötigt. Dabei hat sie nach Ansicht des Gerichts in berechtigter Sorge um ihr Eigentum gehandelt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Richter warfen der Klägerin trotz allem vor, ihre Verletzung durch ihr Verhalten in erheblichem Maße mitverschuldet zu haben. Auch ihren Hund hielten die Richter für nicht ganz unschuldig. Denn schließlich hatte dieser durch sein Knurren die Attacke provoziert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Unter Abwägung der beiderseitigen Verschuldensanteile ging das Gericht von einem Mitverschulden der Klägerin von 50 Prozent aus. Es kürzte daher ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche entsprechend.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Mitverschulden ihres Hundes sahen die Richter als weniger gravierend an. Ihres Erachtens ist die Tiergefahr des sich losreißenden Hundes der Beklagten deutlich höher zu bewerten. Deren Versicherer hat sich daher mit einer Quote von 75 Prozent an den Tierarztkosten der Klägerin zu beteiligen.
</p>
<h2>
  Hundehalter leben gefährlich
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dass Hundehalter nicht nur im wahren Leben, sondern auch vor Gericht gefährlich leben, belegt auch ein weiterer Fall, der 2011 vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hier hatte eine Hundehalterin zwar nicht unmittelbar in eine Rauferei zweier Hunde eingegriffen, sondern eine Kampfpause genutzt, um ihren Hund festzuhalten. Das nahm der angreifende Hund jedoch zum Anlass, nicht seinen Artgenossen, sondern dessen Halterin zu beißen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In diesem Fall blieb die Verletzte ebenfalls auf einem Teil ihres Schadens sitzen. Sie musste sich nämlich die von ihrem Hund ausgehende Tiergefahr anrechnen lassen.
</p>
<h2>
  Schutz für Hundebesitzer
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie die Fälle zeigen, ist es grundsätzlich für alle Hundehalter wichtig, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu haben. Denn Frauchen und Herrchen haften nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__833.html">Paragraf 833 Satz 1 BGB</a> (Bürgerliches Gesetzbuch) unabhängig vom eigenen Verschulden für Schäden, die der vierbeinige Liebling anrichtet, in unbegrenzter Höhe.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt bei berechtigten Forderungen nicht nur den Schadenersatz beispielsweise für zerrissene Kleidung und eventuell notwendige Arzt- und Krankenkosten, sondern auch ein dem Verletzten zugesprochenes Schmerzensgeld. Sie wehrt aber auch unberechtigte oder zu hohe Forderungen ab.
</p>
<h2>
  Finanzielle Absicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich empfehlenswert ist, unabhängig davon, ob man Hundebesitzer ist oder nicht, eine private Absicherung von möglichen Verletzungsfolgen. Denn wie die Fälle zeigen, ist trotz eingetretener Schädigung nicht immer ein anderer komplett dafür haftbar. Wer durch einen solchen Vorfall oder einen anderen Unfall einen bleibenden Schaden davonträgt, dem droht ohne eine private Unfall- und/oder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine private Unfallversicherung zahlt für alle Unfälle – als Unfall gilt auch ein Hundebiss – beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus. Damit wäre es unter anderem möglich, sein Eigenheim behindertengerecht umbauen zu lassen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sollte man als Erwachsener aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, würde eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung einspringen.
</p></div>]]>
      </description>
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  (verpd) Wer sich in eine Beißerei von Hunden einmischt, muss wissen, dass er dadurch in erheblichem Maße seine Gesundheit gefährdet. Im Fall einer Verletzung kann er daher keinen vollen Schadenersatz erwarten. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I-6 U 72/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Frau war im Winter mit ihrem angeleinten Hund unterwegs, als sich ein entgegenkommender Hund von seiner Leine losriss und sich auf das Tier der Frau stürzte.
</p>
<h2>
  Selbst verschuldet?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der angeleinte Hund von dem anderen mehrfach gebissen wurde, hielt die Hundehalterin des angegriffenen Hundes schützend ihre Hand über den Kopf ihres Hundes. Das nahm der angreifende Hund zum Anlass, der Frau in die Hand zu beißen. Dabei schnappte er dermaßen kräftig zu, dass ihr das erste Glied ihres linken Zeigefingers amputiert werden musste.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sie verklagte daraufhin den Halter des angreifenden Hundes auf Schadenersatz- und Schmerzensgeld. Der Tierhalterhaftpflicht-Versicherer des angreifenden Hundes wies diese Forderungen mit der Begründung zurück, dass der Hund der Klägerin den Angriff provoziert hatte, da er das Tier der Beklagten angeknurrt habe.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Klägerin habe ihre Verletzung im Übrigen selbst zu verantworten. Denn sie hätte wissen müssen, dass sie sich in erhebliche Gefahr begab, als sie schützend ihre Hand über den Kopf ihres Hundes hielt.
</p>
<h2>
  Teilerfolg in zweiter Instanz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem das Landgericht Essen der Argumentation des Versicherers gefolgt war und die Forderungen der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen hatte, hatte die Hundehalterin mit ihrer beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereichten Berufung mehr Erfolg.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des OLG hätte die Klägerin zwar wissen müssen, dass bei ihrem Eingreifen in die Beißerei die Gefahr bestand, selbst gebissen zu werden. Dieses Fehlverhalten hielten die Richter jedoch nicht für so gravierend, dass dahinter die Tiergefahr des angreifenden Hundes vollständig zurücktritt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Es mag zwar richtig sein, dass der Hund der Klägerin die Beißerei durch sein Knurren provoziert hatte. Trotz allem war der Hund des beklagten Hundehalters nach Ansicht des Gerichts unstreitig der Angreifer. Denn er hatte sich von der Leine losgerissen und war auf das Tier der Klägerin zugestürmt.
</p>
<h2>
  Erhebliches Mitverschulden
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Erst nachdem der Hund der Klägerin mehrfach gebissen worden war, sah sich diese zum Schutz ihres Hundes genötigt. Dabei hat sie nach Ansicht des Gerichts in berechtigter Sorge um ihr Eigentum gehandelt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Richter warfen der Klägerin trotz allem vor, ihre Verletzung durch ihr Verhalten in erheblichem Maße mitverschuldet zu haben. Auch ihren Hund hielten die Richter für nicht ganz unschuldig. Denn schließlich hatte dieser durch sein Knurren die Attacke provoziert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Unter Abwägung der beiderseitigen Verschuldensanteile ging das Gericht von einem Mitverschulden der Klägerin von 50 Prozent aus. Es kürzte daher ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche entsprechend.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Mitverschulden ihres Hundes sahen die Richter als weniger gravierend an. Ihres Erachtens ist die Tiergefahr des sich losreißenden Hundes der Beklagten deutlich höher zu bewerten. Deren Versicherer hat sich daher mit einer Quote von 75 Prozent an den Tierarztkosten der Klägerin zu beteiligen.
</p>
<h2>
  Hundehalter leben gefährlich
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dass Hundehalter nicht nur im wahren Leben, sondern auch vor Gericht gefährlich leben, belegt auch ein weiterer Fall, der 2011 vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hier hatte eine Hundehalterin zwar nicht unmittelbar in eine Rauferei zweier Hunde eingegriffen, sondern eine Kampfpause genutzt, um ihren Hund festzuhalten. Das nahm der angreifende Hund jedoch zum Anlass, nicht seinen Artgenossen, sondern dessen Halterin zu beißen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In diesem Fall blieb die Verletzte ebenfalls auf einem Teil ihres Schadens sitzen. Sie musste sich nämlich die von ihrem Hund ausgehende Tiergefahr anrechnen lassen.
</p>
<h2>
  Schutz für Hundebesitzer
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie die Fälle zeigen, ist es grundsätzlich für alle Hundehalter wichtig, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu haben. Denn Frauchen und Herrchen haften nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__833.html">Paragraf 833 Satz 1 BGB</a> (Bürgerliches Gesetzbuch) unabhängig vom eigenen Verschulden für Schäden, die der vierbeinige Liebling anrichtet, in unbegrenzter Höhe.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt bei berechtigten Forderungen nicht nur den Schadenersatz beispielsweise für zerrissene Kleidung und eventuell notwendige Arzt- und Krankenkosten, sondern auch ein dem Verletzten zugesprochenes Schmerzensgeld. Sie wehrt aber auch unberechtigte oder zu hohe Forderungen ab.
</p>
<h2>
  Finanzielle Absicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich empfehlenswert ist, unabhängig davon, ob man Hundebesitzer ist oder nicht, eine private Absicherung von möglichen Verletzungsfolgen. Denn wie die Fälle zeigen, ist trotz eingetretener Schädigung nicht immer ein anderer komplett dafür haftbar. Wer durch einen solchen Vorfall oder einen anderen Unfall einen bleibenden Schaden davonträgt, dem droht ohne eine private Unfall- und/oder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine private Unfallversicherung zahlt für alle Unfälle – als Unfall gilt auch ein Hundebiss – beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus. Damit wäre es unter anderem möglich, sein Eigenheim behindertengerecht umbauen zu lassen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sollte man als Erwachsener aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, würde eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung einspringen.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Für jemanden, der sich in einen Streit zwischen zwei Hunden einmischt, besteht die Gefahr, dass er dabei selbst verletzt wird. In einem kürzlich vor Gericht verhandelten Fall wurde geklärt, inwieweit hier Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wer sich in eine Beißerei von Hunden einmischt, muss wissen, dass er dadurch in erheblichem Maße seine Gesundheit gefährdet. Im Fall einer Verletzung kann er daher keinen vollen Schadenersatz erwarten. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I-6 U 72/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Frau war im Winter mit ihrem angeleinten Hund unterwegs, als sich ein entgegenkommender Hund von seiner Leine losriss und sich auf das Tier der Frau stürzte.
</p>
<h2>
  Selbst verschuldet?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der angeleinte Hund von dem anderen mehrfach gebissen wurde, hielt die Hundehalterin des angegriffenen Hundes schützend ihre Hand über den Kopf ihres Hundes. Das nahm der angreifende Hund zum Anlass, der Frau in die Hand zu beißen. Dabei schnappte er dermaßen kräftig zu, dass ihr das erste Glied ihres linken Zeigefingers amputiert werden musste.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sie verklagte daraufhin den Halter des angreifenden Hundes auf Schadenersatz- und Schmerzensgeld. Der Tierhalterhaftpflicht-Versicherer des angreifenden Hundes wies diese Forderungen mit der Begründung zurück, dass der Hund der Klägerin den Angriff provoziert hatte, da er das Tier der Beklagten angeknurrt habe.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Klägerin habe ihre Verletzung im Übrigen selbst zu verantworten. Denn sie hätte wissen müssen, dass sie sich in erhebliche Gefahr begab, als sie schützend ihre Hand über den Kopf ihres Hundes hielt.
</p>
<h2>
  Teilerfolg in zweiter Instanz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem das Landgericht Essen der Argumentation des Versicherers gefolgt war und die Forderungen der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen hatte, hatte die Hundehalterin mit ihrer beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereichten Berufung mehr Erfolg.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des OLG hätte die Klägerin zwar wissen müssen, dass bei ihrem Eingreifen in die Beißerei die Gefahr bestand, selbst gebissen zu werden. Dieses Fehlverhalten hielten die Richter jedoch nicht für so gravierend, dass dahinter die Tiergefahr des angreifenden Hundes vollständig zurücktritt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Es mag zwar richtig sein, dass der Hund der Klägerin die Beißerei durch sein Knurren provoziert hatte. Trotz allem war der Hund des beklagten Hundehalters nach Ansicht des Gerichts unstreitig der Angreifer. Denn er hatte sich von der Leine losgerissen und war auf das Tier der Klägerin zugestürmt.
</p>
<h2>
  Erhebliches Mitverschulden
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Erst nachdem der Hund der Klägerin mehrfach gebissen worden war, sah sich diese zum Schutz ihres Hundes genötigt. Dabei hat sie nach Ansicht des Gerichts in berechtigter Sorge um ihr Eigentum gehandelt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Richter warfen der Klägerin trotz allem vor, ihre Verletzung durch ihr Verhalten in erheblichem Maße mitverschuldet zu haben. Auch ihren Hund hielten die Richter für nicht ganz unschuldig. Denn schließlich hatte dieser durch sein Knurren die Attacke provoziert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Unter Abwägung der beiderseitigen Verschuldensanteile ging das Gericht von einem Mitverschulden der Klägerin von 50 Prozent aus. Es kürzte daher ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche entsprechend.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Mitverschulden ihres Hundes sahen die Richter als weniger gravierend an. Ihres Erachtens ist die Tiergefahr des sich losreißenden Hundes der Beklagten deutlich höher zu bewerten. Deren Versicherer hat sich daher mit einer Quote von 75 Prozent an den Tierarztkosten der Klägerin zu beteiligen.
</p>
<h2>
  Hundehalter leben gefährlich
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dass Hundehalter nicht nur im wahren Leben, sondern auch vor Gericht gefährlich leben, belegt auch ein weiterer Fall, der 2011 vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Hier hatte eine Hundehalterin zwar nicht unmittelbar in eine Rauferei zweier Hunde eingegriffen, sondern eine Kampfpause genutzt, um ihren Hund festzuhalten. Das nahm der angreifende Hund jedoch zum Anlass, nicht seinen Artgenossen, sondern dessen Halterin zu beißen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In diesem Fall blieb die Verletzte ebenfalls auf einem Teil ihres Schadens sitzen. Sie musste sich nämlich die von ihrem Hund ausgehende Tiergefahr anrechnen lassen.
</p>
<h2>
  Schutz für Hundebesitzer
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie die Fälle zeigen, ist es grundsätzlich für alle Hundehalter wichtig, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu haben. Denn Frauchen und Herrchen haften nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__833.html">Paragraf 833 Satz 1 BGB</a> (Bürgerliches Gesetzbuch) unabhängig vom eigenen Verschulden für Schäden, die der vierbeinige Liebling anrichtet, in unbegrenzter Höhe.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt bei berechtigten Forderungen nicht nur den Schadenersatz beispielsweise für zerrissene Kleidung und eventuell notwendige Arzt- und Krankenkosten, sondern auch ein dem Verletzten zugesprochenes Schmerzensgeld. Sie wehrt aber auch unberechtigte oder zu hohe Forderungen ab.
</p>
<h2>
  Finanzielle Absicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich empfehlenswert ist, unabhängig davon, ob man Hundebesitzer ist oder nicht, eine private Absicherung von möglichen Verletzungsfolgen. Denn wie die Fälle zeigen, ist trotz eingetretener Schädigung nicht immer ein anderer komplett dafür haftbar. Wer durch einen solchen Vorfall oder einen anderen Unfall einen bleibenden Schaden davonträgt, dem droht ohne eine private Unfall- und/oder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine private Unfallversicherung zahlt für alle Unfälle – als Unfall gilt auch ein Hundebiss – beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus. Damit wäre es unter anderem möglich, sein Eigenheim behindertengerecht umbauen zu lassen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sollte man als Erwachsener aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, würde eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung einspringen.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Urteil</category>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialkassen im Aufwind</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Sozialkassen im Aufwind</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3660344/Sozialkassen+im+Aufwind/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3660344/Sozialkassen+im+Aufwind/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Thu, 26 Jan 2012 18:00:05 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 26 Feb 2012 18:00:05 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Die gesetzlichen Sozialsysteme in Deutschland haben laut dem Statistischen Bundesamt in den ersten drei Quartalen 2011 hohe Überschüsse erzielt. Doch nicht alle Sozialversicherungen kommen aus den roten Zahlen.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wie vor Kurzem bekannt wurde, haben die deutschen Sozialversicherungs-Systeme in den ersten neun Monaten der Vorjahres nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss von rund sechs Milliarden Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr, als noch ein Defizit von 3,9 Milliarden Euro bilanziert worden war, bedeutet dies eine Verbesserung um fast zehn Milliarden Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Sozialversicherung, die die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die <a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a> umfasst, konnte laut <a href="http://www.destatis.de/">Destatis</a> im letzten Jahr zwischen Januar und September kräftige Überschüsse erwirtschaften.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als Grund für die deutlich bessere Kassenlage der Sozialsysteme nannte Destatis die positive konjunkturelle Entwicklung. Nach ersten Berechnungen der Statistiker war das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Gesamtjahr 2011 um drei Prozent gestiegen.
</p>
<h2>
  Rentenversicherung schreibt noch rote Zahlen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Rentenversicherung konnte im Neun-Monatszeitraum eine Einnahmenverbesserung um 1,8 Prozent auf 186,3 Milliarden Euro verzeichnen. Die Ausgaben wuchsen weniger stark um 0,6 Prozent auf 186,9 Milliarden Euro an. Zum 1. Juli 2011 waren die Renten um ein Prozent angehoben worden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung reduzierte sich per Ende September 2011 auf rund 0,5 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte der Fehlbetrag noch 2,7 Milliarden Euro betragen. Durch die Sonderzahlungen für die Beschäftigten im Schlussquartal dürfte sich die Kassenlage weiter verbessert haben.
</p>
<h2>
  Gesetzliche Krankenversicherung mit hohem Überschuss
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die überwiegend aus dem <a href="http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/finanzierung/gesundheitsfonds.html">Gesundheitsfonds</a> kommen, stiegen in den ersten neun Monaten 2011 um 5,4 Prozent auf 139,8 Milliarden Euro kräftig an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dank der gesetzlich verordneten Dämpfung bei den Arzneimittelpreisen wuchsen die Ausgaben nur um 2,2 Prozent auf 134,4 Milliarden Euro, wie Destatis weiter mitteilte. Damit stieg der Überschuss von 1,1 Milliarden Euro im Vorjahr auf nunmehr rund 5,3 Milliarden Euro an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die soziale Pflegeversicherung verzeichnete dagegen im Neun-Monatszeitraum 2011 ein leichtes Finanzierungsdefizit von 0,1 Milliarden Euro. Im Vorjahr hatte noch ein ausgeglichenes Ergebnis zu Buche gestanden. Die Einnahmen erhöhen sich um zwei Prozent auf 16,3 Milliarden Euro, während die Ausgaben um 2,4 Prozent auf 16,3 Milliarden Euro anstiegen.
</p>
<h2>
  Die gute Konjunktur hilft vor allem der Bundesagentur für Arbeit
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Von der deutlich verbesserten Lage am Arbeitsmarkt profitierte vor allem die <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_27030/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-001.html">Bundesagentur für Arbeit</a>. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren 2.976.000 Personen arbeitslos gemeldet. Dies waren 263.000 weniger als im Jahr zuvor. Entsprechend reduzierten sich die Ausgaben um 19,2 Prozent oder sechs Milliarden Euro auf 25,3 Milliarden Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Einnahmen sanken im Neun-Monatszeitraum um 7,8 Prozent auf 26,5 Milliarden Euro, da weniger Bundesmittel abgerufen wurden. Entsprechend ergab sich ein Überschuss von 1,2 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Zeitraum 2010 war noch ein Defizit von 2,5 Milliarden Euro entstanden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Rückschlüsse für das Gesamtjahr lassen sich für die Sozialsysteme aus dem Verlauf der ersten neun Monate allerdings noch nicht herleiten, erklärte Destatis. Im ersten Halbjahr 2011 hatte das Plus bei rund vier Milliarden Euro gelegen.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die gesetzlichen Sozialsysteme in Deutschland haben laut dem Statistischen Bundesamt in den ersten drei Quartalen 2011 hohe Überschüsse erzielt. Doch nicht alle Sozialversicherungen kommen aus den roten Zahlen.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wie vor Kurzem bekannt wurde, haben die deutschen Sozialversicherungs-Systeme in den ersten neun Monaten der Vorjahres nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss von rund sechs Milliarden Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr, als noch ein Defizit von 3,9 Milliarden Euro bilanziert worden war, bedeutet dies eine Verbesserung um fast zehn Milliarden Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Sozialversicherung, die die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die <a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a> umfasst, konnte laut <a href="http://www.destatis.de/">Destatis</a> im letzten Jahr zwischen Januar und September kräftige Überschüsse erwirtschaften.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als Grund für die deutlich bessere Kassenlage der Sozialsysteme nannte Destatis die positive konjunkturelle Entwicklung. Nach ersten Berechnungen der Statistiker war das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Gesamtjahr 2011 um drei Prozent gestiegen.
</p>
<h2>
  Rentenversicherung schreibt noch rote Zahlen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Rentenversicherung konnte im Neun-Monatszeitraum eine Einnahmenverbesserung um 1,8 Prozent auf 186,3 Milliarden Euro verzeichnen. Die Ausgaben wuchsen weniger stark um 0,6 Prozent auf 186,9 Milliarden Euro an. Zum 1. Juli 2011 waren die Renten um ein Prozent angehoben worden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung reduzierte sich per Ende September 2011 auf rund 0,5 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte der Fehlbetrag noch 2,7 Milliarden Euro betragen. Durch die Sonderzahlungen für die Beschäftigten im Schlussquartal dürfte sich die Kassenlage weiter verbessert haben.
</p>
<h2>
  Gesetzliche Krankenversicherung mit hohem Überschuss
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die überwiegend aus dem <a href="http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/finanzierung/gesundheitsfonds.html">Gesundheitsfonds</a> kommen, stiegen in den ersten neun Monaten 2011 um 5,4 Prozent auf 139,8 Milliarden Euro kräftig an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dank der gesetzlich verordneten Dämpfung bei den Arzneimittelpreisen wuchsen die Ausgaben nur um 2,2 Prozent auf 134,4 Milliarden Euro, wie Destatis weiter mitteilte. Damit stieg der Überschuss von 1,1 Milliarden Euro im Vorjahr auf nunmehr rund 5,3 Milliarden Euro an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die soziale Pflegeversicherung verzeichnete dagegen im Neun-Monatszeitraum 2011 ein leichtes Finanzierungsdefizit von 0,1 Milliarden Euro. Im Vorjahr hatte noch ein ausgeglichenes Ergebnis zu Buche gestanden. Die Einnahmen erhöhen sich um zwei Prozent auf 16,3 Milliarden Euro, während die Ausgaben um 2,4 Prozent auf 16,3 Milliarden Euro anstiegen.
</p>
<h2>
  Die gute Konjunktur hilft vor allem der Bundesagentur für Arbeit
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Von der deutlich verbesserten Lage am Arbeitsmarkt profitierte vor allem die <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_27030/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-001.html">Bundesagentur für Arbeit</a>. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren 2.976.000 Personen arbeitslos gemeldet. Dies waren 263.000 weniger als im Jahr zuvor. Entsprechend reduzierten sich die Ausgaben um 19,2 Prozent oder sechs Milliarden Euro auf 25,3 Milliarden Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Einnahmen sanken im Neun-Monatszeitraum um 7,8 Prozent auf 26,5 Milliarden Euro, da weniger Bundesmittel abgerufen wurden. Entsprechend ergab sich ein Überschuss von 1,2 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Zeitraum 2010 war noch ein Defizit von 2,5 Milliarden Euro entstanden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Rückschlüsse für das Gesamtjahr lassen sich für die Sozialsysteme aus dem Verlauf der ersten neun Monate allerdings noch nicht herleiten, erklärte Destatis. Im ersten Halbjahr 2011 hatte das Plus bei rund vier Milliarden Euro gelegen.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Die gesetzlichen Sozialsysteme in Deutschland haben laut dem Statistischen Bundesamt in den ersten drei Quartalen 2011 hohe Überschüsse erzielt. Doch nicht alle Sozialversicherungen kommen aus den roten Zahlen.]]>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wie vor Kurzem bekannt wurde, haben die deutschen Sozialversicherungs-Systeme in den ersten neun Monaten der Vorjahres nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss von rund sechs Milliarden Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr, als noch ein Defizit von 3,9 Milliarden Euro bilanziert worden war, bedeutet dies eine Verbesserung um fast zehn Milliarden Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Sozialversicherung, die die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die <a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a> umfasst, konnte laut <a href="http://www.destatis.de/">Destatis</a> im letzten Jahr zwischen Januar und September kräftige Überschüsse erwirtschaften.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als Grund für die deutlich bessere Kassenlage der Sozialsysteme nannte Destatis die positive konjunkturelle Entwicklung. Nach ersten Berechnungen der Statistiker war das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Gesamtjahr 2011 um drei Prozent gestiegen.
</p>
<h2>
  Rentenversicherung schreibt noch rote Zahlen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die gesetzliche Rentenversicherung konnte im Neun-Monatszeitraum eine Einnahmenverbesserung um 1,8 Prozent auf 186,3 Milliarden Euro verzeichnen. Die Ausgaben wuchsen weniger stark um 0,6 Prozent auf 186,9 Milliarden Euro an. Zum 1. Juli 2011 waren die Renten um ein Prozent angehoben worden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung reduzierte sich per Ende September 2011 auf rund 0,5 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte der Fehlbetrag noch 2,7 Milliarden Euro betragen. Durch die Sonderzahlungen für die Beschäftigten im Schlussquartal dürfte sich die Kassenlage weiter verbessert haben.
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<h2>
  Gesetzliche Krankenversicherung mit hohem Überschuss
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die überwiegend aus dem <a href="http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/finanzierung/gesundheitsfonds.html">Gesundheitsfonds</a> kommen, stiegen in den ersten neun Monaten 2011 um 5,4 Prozent auf 139,8 Milliarden Euro kräftig an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dank der gesetzlich verordneten Dämpfung bei den Arzneimittelpreisen wuchsen die Ausgaben nur um 2,2 Prozent auf 134,4 Milliarden Euro, wie Destatis weiter mitteilte. Damit stieg der Überschuss von 1,1 Milliarden Euro im Vorjahr auf nunmehr rund 5,3 Milliarden Euro an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die soziale Pflegeversicherung verzeichnete dagegen im Neun-Monatszeitraum 2011 ein leichtes Finanzierungsdefizit von 0,1 Milliarden Euro. Im Vorjahr hatte noch ein ausgeglichenes Ergebnis zu Buche gestanden. Die Einnahmen erhöhen sich um zwei Prozent auf 16,3 Milliarden Euro, während die Ausgaben um 2,4 Prozent auf 16,3 Milliarden Euro anstiegen.
</p>
<h2>
  Die gute Konjunktur hilft vor allem der Bundesagentur für Arbeit
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Von der deutlich verbesserten Lage am Arbeitsmarkt profitierte vor allem die <a href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_27030/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-001.html">Bundesagentur für Arbeit</a>. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren 2.976.000 Personen arbeitslos gemeldet. Dies waren 263.000 weniger als im Jahr zuvor. Entsprechend reduzierten sich die Ausgaben um 19,2 Prozent oder sechs Milliarden Euro auf 25,3 Milliarden Euro.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Einnahmen sanken im Neun-Monatszeitraum um 7,8 Prozent auf 26,5 Milliarden Euro, da weniger Bundesmittel abgerufen wurden. Entsprechend ergab sich ein Überschuss von 1,2 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Zeitraum 2010 war noch ein Defizit von 2,5 Milliarden Euro entstanden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Rückschlüsse für das Gesamtjahr lassen sich für die Sozialsysteme aus dem Verlauf der ersten neun Monate allerdings noch nicht herleiten, erklärte Destatis. Im ersten Halbjahr 2011 hatte das Plus bei rund vier Milliarden Euro gelegen.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Statistik </category>
    </item>
    <item>
      <title>Wann der Arzt das Kranksein bestätigen muss</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Wann der Arzt das Kranksein bestätigen muss</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3660345/Wann+der+Arzt+das+Kranksein+best%C3%A4tigen+muss/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Thu, 26 Jan 2012 18:00:05 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 26 Feb 2012 18:00:05 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich mit der Frage befasst, ob ein Arbeitgeber von einem Beschäftigten schon am ersten Tag seines krankheitsbedingten Fehlens eine Krankschreibung verlangen darf.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Ein Arbeitgeber ist auch ohne Nennung von Gründen dazu berechtigt, von einem Beschäftigten schon am ersten Tag seines angeblich krankheitsbedingten Fernbleibens von der Arbeit die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung zu verlangen. Das hat die dritte Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 3 Sa 597/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Angestellte hatte bei ihrem Vorgesetzten um die Genehmigung einer Dienstreise gebeten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nachdem sie am Tag vor der beabsichtigten Reise erneut vergeblich um eine Genehmigung gebeten hatte, meldete sie sich am nächsten Tag krank.
</p>
<h2>
  Erschüttertes Vertrauen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Das nahm ihr Arbeitgeber zum Anlass, die Angestellte wenig später schriftlich dazu aufzufordern, „bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern“.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seine Aufforderung begründete der Arbeitgeber damit, dass er durch die Ereignisse rund um den abgelehnten Dienstreiseantrag sein Vertrauen in mögliche Krankmeldungen der Mitarbeiterin erschüttert sah.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Angestellte, die zum Zeitpunkt des Zwischenfalls bereits seit annähernd 30 Jahren für ihren Arbeitgeber tätig war, empfand die Aufforderung als Willkür und als Verstoß gegen das allgemeine Schikaneverbot. Sie zog daher gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht.
</p>
<h2>
  Erfolglose Klage
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ohne Erfolg. Ihre Klage wurde sowohl vom Kölner Arbeits- als auch vom Landesarbeitsgericht der Stadt als unbegründet zurückgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Meinung der Richter hat ein Beschäftigter bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, nach den Bestimmungen des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/">Entgeltfortzahlungs-Gesetzes</a> (EntgFG) zwar spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorzulegen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sein Arbeitgeber ist jedoch gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html">Paragraf 5 Absatz 1 Satz 3 EntgFG</a> durchaus dazu berechtigt, schon früher die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zu verlangen. Ein derartiges Verlangen ist nach Ansicht des Kölner Landesarbeitsgerichts auch nicht rechtsmissbräuchlich oder willkürlich. Denn es ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes. Daher kann ein Beschäftigter auch nicht verlangen, dass der Arbeitgeber seine Forderung begründet.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich mit der Frage befasst, ob ein Arbeitgeber von einem Beschäftigten schon am ersten Tag seines krankheitsbedingten Fehlens eine Krankschreibung verlangen darf.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Ein Arbeitgeber ist auch ohne Nennung von Gründen dazu berechtigt, von einem Beschäftigten schon am ersten Tag seines angeblich krankheitsbedingten Fernbleibens von der Arbeit die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung zu verlangen. Das hat die dritte Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 3 Sa 597/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Angestellte hatte bei ihrem Vorgesetzten um die Genehmigung einer Dienstreise gebeten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nachdem sie am Tag vor der beabsichtigten Reise erneut vergeblich um eine Genehmigung gebeten hatte, meldete sie sich am nächsten Tag krank.
</p>
<h2>
  Erschüttertes Vertrauen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Das nahm ihr Arbeitgeber zum Anlass, die Angestellte wenig später schriftlich dazu aufzufordern, „bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern“.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seine Aufforderung begründete der Arbeitgeber damit, dass er durch die Ereignisse rund um den abgelehnten Dienstreiseantrag sein Vertrauen in mögliche Krankmeldungen der Mitarbeiterin erschüttert sah.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Angestellte, die zum Zeitpunkt des Zwischenfalls bereits seit annähernd 30 Jahren für ihren Arbeitgeber tätig war, empfand die Aufforderung als Willkür und als Verstoß gegen das allgemeine Schikaneverbot. Sie zog daher gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht.
</p>
<h2>
  Erfolglose Klage
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ohne Erfolg. Ihre Klage wurde sowohl vom Kölner Arbeits- als auch vom Landesarbeitsgericht der Stadt als unbegründet zurückgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Meinung der Richter hat ein Beschäftigter bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, nach den Bestimmungen des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/">Entgeltfortzahlungs-Gesetzes</a> (EntgFG) zwar spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorzulegen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sein Arbeitgeber ist jedoch gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html">Paragraf 5 Absatz 1 Satz 3 EntgFG</a> durchaus dazu berechtigt, schon früher die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zu verlangen. Ein derartiges Verlangen ist nach Ansicht des Kölner Landesarbeitsgerichts auch nicht rechtsmissbräuchlich oder willkürlich. Denn es ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes. Daher kann ein Beschäftigter auch nicht verlangen, dass der Arbeitgeber seine Forderung begründet.
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      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Ein Arbeitgeber ist auch ohne Nennung von Gründen dazu berechtigt, von einem Beschäftigten schon am ersten Tag seines angeblich krankheitsbedingten Fernbleibens von der Arbeit die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung zu verlangen. Das hat die dritte Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 3 Sa 597/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Angestellte hatte bei ihrem Vorgesetzten um die Genehmigung einer Dienstreise gebeten. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Nachdem sie am Tag vor der beabsichtigten Reise erneut vergeblich um eine Genehmigung gebeten hatte, meldete sie sich am nächsten Tag krank.
</p>
<h2>
  Erschüttertes Vertrauen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Das nahm ihr Arbeitgeber zum Anlass, die Angestellte wenig später schriftlich dazu aufzufordern, „bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern“.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Seine Aufforderung begründete der Arbeitgeber damit, dass er durch die Ereignisse rund um den abgelehnten Dienstreiseantrag sein Vertrauen in mögliche Krankmeldungen der Mitarbeiterin erschüttert sah.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Angestellte, die zum Zeitpunkt des Zwischenfalls bereits seit annähernd 30 Jahren für ihren Arbeitgeber tätig war, empfand die Aufforderung als Willkür und als Verstoß gegen das allgemeine Schikaneverbot. Sie zog daher gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht.
</p>
<h2>
  Erfolglose Klage
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ohne Erfolg. Ihre Klage wurde sowohl vom Kölner Arbeits- als auch vom Landesarbeitsgericht der Stadt als unbegründet zurückgewiesen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Meinung der Richter hat ein Beschäftigter bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, nach den Bestimmungen des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/">Entgeltfortzahlungs-Gesetzes</a> (EntgFG) zwar spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorzulegen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sein Arbeitgeber ist jedoch gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html">Paragraf 5 Absatz 1 Satz 3 EntgFG</a> durchaus dazu berechtigt, schon früher die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zu verlangen. Ein derartiges Verlangen ist nach Ansicht des Kölner Landesarbeitsgerichts auch nicht rechtsmissbräuchlich oder willkürlich. Denn es ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes. Daher kann ein Beschäftigter auch nicht verlangen, dass der Arbeitgeber seine Forderung begründet.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Arbeitsrecht</category>
    </item>
    <item>
      <title>Rentenniveau sinkt</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Rentenniveau sinkt</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 25 Jan 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sat, 25 Feb 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wie aus einem von der Bundesregierung veröffentlichten Bericht hervorgeht, reicht die gesetzliche Rente allein nicht, um im Alter den Lebensstandard zu sichern.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) <strong>Der von der Bundesregierung vor Kurzem vorgelegte Rentenversicherungs-Bericht 2011 zeigt, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zum Durchschnittsverdienst in den nächsten 13 Jahren deutlich sinken wird. Eine zusätzliche Vorsorge des Einzelnen ist daher unumgänglich, damit er seinen bisherigen Lebensstandard halten kann.</strong>
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die <a href="http://www.bundesregierung.de/">Bundesregierung</a> muss gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154.html">Paragraf 154 Abs. 1 und 3 SGB VI</a> (Sechstes Sozialgesetzbuch) den gesetzgebenden Körperschaften wie dem <a href="http://www.bundestag.de/">Deutschen Bundestag</a> und den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Landesparlament">Landesparlamenten</a> jährlich einen Rentenversicherungs-Bericht vorlegen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der vor Kurzem vom <a href="http://www.bmas.de/">Bundesministerium für Arbeit und Soziales</a> veröffentlichte <a href="http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/rentenversicherungsbericht-2011.pdf?__blob=publicationFile">Rentenversicherungs-Bericht 2011</a> enthält, wie in den Vorjahren, Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025.
</p>
<h2>
  Beitragssatz steigt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem wurden Berechnungen über den zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltigkeitsr%C3%BCcklage">Nachhaltigkeitsrücklage</a> erforderlichen Rentenversicherungs-Beitragssatz angestellt. Demnach wird der Beitragssatz für die Allgemeine Rentenversicherung von 19,6 Prozent in diesem Jahr bis 2014 auf 19,0 Prozent sinken und ab 2019 von 19,1 Prozent bis auf 20,9 Prozent im Jahr 2025 ansteigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Angaben des Berichts wurden von der gesetzlichen Rentenversicherung am 1. Juli 2010 knapp 24,9 Millionen Renten an rund 20,5 Millionen Rentner gezahlt, was eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei 77 Prozent der gezahlten Renten handelte es sich um Versichertenrenten, also Renten wegen <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em_renten_node.html">verminderter Erwerbsfähigkeit</a> und <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/altersrenten_node.html">wegen Alters</a>, ohne <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Rententipps/wer_bekommt_erziehungsrente.html?nn=28150">Erziehungsrenten</a>. Die Zunahme des Rentenbestandes um 89.000 wird im Rentenversicherungs-Bericht durch das Anwachsen des Versichertenrenten-Bestandes um rund 106.000 und den Rückgang des Hinterbliebenen-Rentenbestandes um rund 17.000 begründet.
</p>
<h2>
  Rentenhöhe nimmt zu, aber ...
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, haben am 1. Juli 2010 Männer durchschnittlich 977 Euro Rente und Frauen 544 Euro Rente erhalten. Während der Unterschied der ausgezahlten Rentenhöhe im Vergleich der alten zu den neuen Bundesländern bei den Männern relativ gering ist, nämlich 968 Euro Rente im Westen zu 1.012 Euro im Osten, ist die Differenz bei den Frauen deutlich größer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ostdeutsche Rentnerinnen bekamen nämlich im Monat durchschnittlich 701 Euro, während westdeutsche nur 500 Euro Rente erhielten. Allerdings haben die Frauen im Osten mit knapp 39 Jahre insgesamt auch rund zwölf Jahre länger in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt als Frauen im Westen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach den Modellrechnungen, die dem Rentenversicherungs-Bericht 2011 zugrunde liegen, wird erwartet, dass die Rentenhöhe bis zum Jahr 2025 um 35 Prozent zunimmt, was einer durchschnittlichen Steigerungsrate von gut zwei Prozent jährlich entspricht. Konkret wird damit gerechnet, dass die Rente eines Standardrentners von 1.236 Euro monatlich in 2011 auf 1.668 im Monat in 2025 ansteigt.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Standardrentner
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="Standard1">
        Der Standardrentner ist eine fiktive Person, für die man nach dem aktuellen Stand die gesetzliche Altersrente, abzüglich den durchschnittlichen Beitragsanteil zur Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, berechnet.
      </p>
      <p class="Standard1">
        Der Modellrentner hat dazu die <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon.html?nn=28144&amp;lv2=49824&amp;lv3=88044">Regelaltersgrenze</a> erreicht. Zudem hat er 45 Jahre lang bei einem Verdienst in Höhe des <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon.html?nn=28144&amp;lv2=49828&amp;lv3=48204">Durchschnittseinkommens</a> aller in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Versicherten in ebendiese einbezahlt.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2 class="MsoNormal">
  ... Sicherungsniveau nimmt ab
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Allerdings reicht diese Steigerung nach Berichtsangaben nicht dafür aus, dass auch das Sicherungsniveau auf dem heutigen Stand bleibt. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das prozentuale Verhältnis zwischen der Rente eines Standardrentners und dem jeweils aktuellen Durchschnittseinkommens abzüglich der Arbeitnehmer-Sozialbeiträge eines rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmers ohne Steuerabzug an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Es wird erwartet, dass das Sicherungsniveau vor Steuern von 50,2 Prozent im Jahr 2011 auf 49,8 im laufenden Jahr bis hin zu 46,2 Prozent im Jahr 2025 absinken wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im vom <a href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Bundeskabinett/Das_Bundeskabinett_als_PDF_Download.pdf?__blob=publicationFile">Bundeskabinett</a> verabschiedeten Rentenversicherungs-Bericht 2011 ist zu lesen: „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.“
</p>
<h2>
  Private Vorsorge ist notwendig
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie der Bericht zeigt, ist neben der gesetzlichen Absicherung also auch eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um den bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch um eine entsprechende Altersvorsorge angemessen zu planen, ist es grundsätzlich wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente – sein wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Berechnung der persönlichen Rentenlücke und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge, sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen, hilft ein Versicherungsfachmann gerne weiter.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wie aus einem von der Bundesregierung veröffentlichten Bericht hervorgeht, reicht die gesetzliche Rente allein nicht, um im Alter den Lebensstandard zu sichern.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) <strong>Der von der Bundesregierung vor Kurzem vorgelegte Rentenversicherungs-Bericht 2011 zeigt, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zum Durchschnittsverdienst in den nächsten 13 Jahren deutlich sinken wird. Eine zusätzliche Vorsorge des Einzelnen ist daher unumgänglich, damit er seinen bisherigen Lebensstandard halten kann.</strong>
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die <a href="http://www.bundesregierung.de/">Bundesregierung</a> muss gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154.html">Paragraf 154 Abs. 1 und 3 SGB VI</a> (Sechstes Sozialgesetzbuch) den gesetzgebenden Körperschaften wie dem <a href="http://www.bundestag.de/">Deutschen Bundestag</a> und den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Landesparlament">Landesparlamenten</a> jährlich einen Rentenversicherungs-Bericht vorlegen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der vor Kurzem vom <a href="http://www.bmas.de/">Bundesministerium für Arbeit und Soziales</a> veröffentlichte <a href="http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/rentenversicherungsbericht-2011.pdf?__blob=publicationFile">Rentenversicherungs-Bericht 2011</a> enthält, wie in den Vorjahren, Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025.
</p>
<h2>
  Beitragssatz steigt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem wurden Berechnungen über den zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltigkeitsr%C3%BCcklage">Nachhaltigkeitsrücklage</a> erforderlichen Rentenversicherungs-Beitragssatz angestellt. Demnach wird der Beitragssatz für die Allgemeine Rentenversicherung von 19,6 Prozent in diesem Jahr bis 2014 auf 19,0 Prozent sinken und ab 2019 von 19,1 Prozent bis auf 20,9 Prozent im Jahr 2025 ansteigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Angaben des Berichts wurden von der gesetzlichen Rentenversicherung am 1. Juli 2010 knapp 24,9 Millionen Renten an rund 20,5 Millionen Rentner gezahlt, was eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei 77 Prozent der gezahlten Renten handelte es sich um Versichertenrenten, also Renten wegen <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em_renten_node.html">verminderter Erwerbsfähigkeit</a> und <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/altersrenten_node.html">wegen Alters</a>, ohne <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Rententipps/wer_bekommt_erziehungsrente.html?nn=28150">Erziehungsrenten</a>. Die Zunahme des Rentenbestandes um 89.000 wird im Rentenversicherungs-Bericht durch das Anwachsen des Versichertenrenten-Bestandes um rund 106.000 und den Rückgang des Hinterbliebenen-Rentenbestandes um rund 17.000 begründet.
</p>
<h2>
  Rentenhöhe nimmt zu, aber ...
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, haben am 1. Juli 2010 Männer durchschnittlich 977 Euro Rente und Frauen 544 Euro Rente erhalten. Während der Unterschied der ausgezahlten Rentenhöhe im Vergleich der alten zu den neuen Bundesländern bei den Männern relativ gering ist, nämlich 968 Euro Rente im Westen zu 1.012 Euro im Osten, ist die Differenz bei den Frauen deutlich größer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ostdeutsche Rentnerinnen bekamen nämlich im Monat durchschnittlich 701 Euro, während westdeutsche nur 500 Euro Rente erhielten. Allerdings haben die Frauen im Osten mit knapp 39 Jahre insgesamt auch rund zwölf Jahre länger in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt als Frauen im Westen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach den Modellrechnungen, die dem Rentenversicherungs-Bericht 2011 zugrunde liegen, wird erwartet, dass die Rentenhöhe bis zum Jahr 2025 um 35 Prozent zunimmt, was einer durchschnittlichen Steigerungsrate von gut zwei Prozent jährlich entspricht. Konkret wird damit gerechnet, dass die Rente eines Standardrentners von 1.236 Euro monatlich in 2011 auf 1.668 im Monat in 2025 ansteigt.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Standardrentner
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="Standard1">
        Der Standardrentner ist eine fiktive Person, für die man nach dem aktuellen Stand die gesetzliche Altersrente, abzüglich den durchschnittlichen Beitragsanteil zur Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, berechnet.
      </p>
      <p class="Standard1">
        Der Modellrentner hat dazu die <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon.html?nn=28144&amp;lv2=49824&amp;lv3=88044">Regelaltersgrenze</a> erreicht. Zudem hat er 45 Jahre lang bei einem Verdienst in Höhe des <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon.html?nn=28144&amp;lv2=49828&amp;lv3=48204">Durchschnittseinkommens</a> aller in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Versicherten in ebendiese einbezahlt.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2 class="MsoNormal">
  ... Sicherungsniveau nimmt ab
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Allerdings reicht diese Steigerung nach Berichtsangaben nicht dafür aus, dass auch das Sicherungsniveau auf dem heutigen Stand bleibt. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das prozentuale Verhältnis zwischen der Rente eines Standardrentners und dem jeweils aktuellen Durchschnittseinkommens abzüglich der Arbeitnehmer-Sozialbeiträge eines rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmers ohne Steuerabzug an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Es wird erwartet, dass das Sicherungsniveau vor Steuern von 50,2 Prozent im Jahr 2011 auf 49,8 im laufenden Jahr bis hin zu 46,2 Prozent im Jahr 2025 absinken wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im vom <a href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Bundeskabinett/Das_Bundeskabinett_als_PDF_Download.pdf?__blob=publicationFile">Bundeskabinett</a> verabschiedeten Rentenversicherungs-Bericht 2011 ist zu lesen: „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.“
</p>
<h2>
  Private Vorsorge ist notwendig
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie der Bericht zeigt, ist neben der gesetzlichen Absicherung also auch eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um den bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch um eine entsprechende Altersvorsorge angemessen zu planen, ist es grundsätzlich wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente – sein wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Berechnung der persönlichen Rentenlücke und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge, sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen, hilft ein Versicherungsfachmann gerne weiter.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Wie aus einem von der Bundesregierung veröffentlichten Bericht hervorgeht, reicht die gesetzliche Rente allein nicht, um im Alter den Lebensstandard zu sichern.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) <strong>Der von der Bundesregierung vor Kurzem vorgelegte Rentenversicherungs-Bericht 2011 zeigt, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zum Durchschnittsverdienst in den nächsten 13 Jahren deutlich sinken wird. Eine zusätzliche Vorsorge des Einzelnen ist daher unumgänglich, damit er seinen bisherigen Lebensstandard halten kann.</strong>
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die <a href="http://www.bundesregierung.de/">Bundesregierung</a> muss gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154.html">Paragraf 154 Abs. 1 und 3 SGB VI</a> (Sechstes Sozialgesetzbuch) den gesetzgebenden Körperschaften wie dem <a href="http://www.bundestag.de/">Deutschen Bundestag</a> und den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Landesparlament">Landesparlamenten</a> jährlich einen Rentenversicherungs-Bericht vorlegen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der vor Kurzem vom <a href="http://www.bmas.de/">Bundesministerium für Arbeit und Soziales</a> veröffentlichte <a href="http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/rentenversicherungsbericht-2011.pdf?__blob=publicationFile">Rentenversicherungs-Bericht 2011</a> enthält, wie in den Vorjahren, Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025.
</p>
<h2>
  Beitragssatz steigt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zudem wurden Berechnungen über den zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltigkeitsr%C3%BCcklage">Nachhaltigkeitsrücklage</a> erforderlichen Rentenversicherungs-Beitragssatz angestellt. Demnach wird der Beitragssatz für die Allgemeine Rentenversicherung von 19,6 Prozent in diesem Jahr bis 2014 auf 19,0 Prozent sinken und ab 2019 von 19,1 Prozent bis auf 20,9 Prozent im Jahr 2025 ansteigen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Angaben des Berichts wurden von der gesetzlichen Rentenversicherung am 1. Juli 2010 knapp 24,9 Millionen Renten an rund 20,5 Millionen Rentner gezahlt, was eine Zunahme von knapp 89.000 Renten beziehungsweise 80.000 Rentnern im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei 77 Prozent der gezahlten Renten handelte es sich um Versichertenrenten, also Renten wegen <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em_renten_node.html">verminderter Erwerbsfähigkeit</a> und <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/altersrenten_node.html">wegen Alters</a>, ohne <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Rententipps/wer_bekommt_erziehungsrente.html?nn=28150">Erziehungsrenten</a>. Die Zunahme des Rentenbestandes um 89.000 wird im Rentenversicherungs-Bericht durch das Anwachsen des Versichertenrenten-Bestandes um rund 106.000 und den Rückgang des Hinterbliebenen-Rentenbestandes um rund 17.000 begründet.
</p>
<h2>
  Rentenhöhe nimmt zu, aber ...
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, haben am 1. Juli 2010 Männer durchschnittlich 977 Euro Rente und Frauen 544 Euro Rente erhalten. Während der Unterschied der ausgezahlten Rentenhöhe im Vergleich der alten zu den neuen Bundesländern bei den Männern relativ gering ist, nämlich 968 Euro Rente im Westen zu 1.012 Euro im Osten, ist die Differenz bei den Frauen deutlich größer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ostdeutsche Rentnerinnen bekamen nämlich im Monat durchschnittlich 701 Euro, während westdeutsche nur 500 Euro Rente erhielten. Allerdings haben die Frauen im Osten mit knapp 39 Jahre insgesamt auch rund zwölf Jahre länger in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt als Frauen im Westen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach den Modellrechnungen, die dem Rentenversicherungs-Bericht 2011 zugrunde liegen, wird erwartet, dass die Rentenhöhe bis zum Jahr 2025 um 35 Prozent zunimmt, was einer durchschnittlichen Steigerungsrate von gut zwei Prozent jährlich entspricht. Konkret wird damit gerechnet, dass die Rente eines Standardrentners von 1.236 Euro monatlich in 2011 auf 1.668 im Monat in 2025 ansteigt.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Standardrentner
      </h3>
    </td>
  </tr>
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        Der Standardrentner ist eine fiktive Person, für die man nach dem aktuellen Stand die gesetzliche Altersrente, abzüglich den durchschnittlichen Beitragsanteil zur Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, berechnet.
      </p>
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        Der Modellrentner hat dazu die <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon.html?nn=28144&amp;lv2=49824&amp;lv3=88044">Regelaltersgrenze</a> erreicht. Zudem hat er 45 Jahre lang bei einem Verdienst in Höhe des <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon.html?nn=28144&amp;lv2=49828&amp;lv3=48204">Durchschnittseinkommens</a> aller in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Versicherten in ebendiese einbezahlt.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2 class="MsoNormal">
  ... Sicherungsniveau nimmt ab
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Allerdings reicht diese Steigerung nach Berichtsangaben nicht dafür aus, dass auch das Sicherungsniveau auf dem heutigen Stand bleibt. Das Sicherungsniveau vor Steuern gibt das prozentuale Verhältnis zwischen der Rente eines Standardrentners und dem jeweils aktuellen Durchschnittseinkommens abzüglich der Arbeitnehmer-Sozialbeiträge eines rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmers ohne Steuerabzug an.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Es wird erwartet, dass das Sicherungsniveau vor Steuern von 50,2 Prozent im Jahr 2011 auf 49,8 im laufenden Jahr bis hin zu 46,2 Prozent im Jahr 2025 absinken wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im vom <a href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Bundeskabinett/Das_Bundeskabinett_als_PDF_Download.pdf?__blob=publicationFile">Bundeskabinett</a> verabschiedeten Rentenversicherungs-Bericht 2011 ist zu lesen: „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.“
</p>
<h2>
  Private Vorsorge ist notwendig
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie der Bericht zeigt, ist neben der gesetzlichen Absicherung also auch eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um den bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch um eine entsprechende Altersvorsorge angemessen zu planen, ist es grundsätzlich wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente – sein wird.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Berechnung der persönlichen Rentenlücke und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge, sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen, hilft ein Versicherungsfachmann gerne weiter.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Altersvorsorge </category>
    </item>
    <item>
      <title>Schadenfreiheitsrabatt als Zankapfel im Trennungsfall</title>
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      <ibs:title>Schadenfreiheitsrabatt als Zankapfel im Trennungsfall</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3658360/Schadenfreiheitsrabatt+als+Zankapfel+im+Trennungsfall/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Wed, 25 Jan 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sat, 25 Feb 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Im Fall einer Scheidung wird nicht immer nur über die Möbel und das Porzellan gestritten. Auch ein Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung kann durchaus zum Zankapfel werden, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wird ein auf einen Ehemann zugelassenes Fahrzeug ausschließlich von seiner Frau gefahren, so ist er im Fall einer Scheidung dazu verpflichtet, seiner Exfrau die Rechte an dem während dieser Zeit erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschieden (Az.: II-8 WF 105/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Frau hatte nach ihrer Scheidung von ihrem Ex-Gatten verlangt, dass er ihr die Rechte an dem Schadenfreiheitsrabatt für einen von ihr genutzten Personenkraftwagen überträgt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Das Fahrzeug war auf den Namen ihres Mannes zugelassen worden, der auch die Versicherung für das Auto abgeschlossen hatte. Er weigerte sich jedoch, den Rabatt zu übertragen.
</p>
<h2>
  Ja, aber …
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zu Recht, befanden die Richter des Hammer Oberlandesgerichts. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich, so das Gericht, kann ein Ehepartner bei einer Scheidung im Rahmen seiner Rechtspflichten gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html">Paragraf 1353 Absatz 1 Satz 2 BGB</a> (Bürgerliches Gesetzbuch) zwar rechtlich dazu verpflichtet sein, einen formal zunächst einmal ihm zustehenden Schadenfreiheitsrabatt auf seine Expartnerin beziehungsweise seinen Expartner zu übertragen. Das setzt aber voraus, dass der Rabatt ausschließlich von jener Person „erzielt“ wurde, die ihn für sich beansprucht.
</p>
<h2>
  Weitaus überwiegende Nutzung reicht nicht aus
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In dem entschiedenen Fall hatte die Exgattin das Fahrzeug zwar unbestritten weitaus überwiegend genutzt und es auch nach der Scheidung behalten. Sie musste jedoch einräumen, dass es gelegentlich – die Frau sprach von einem Nutzungsanteil von etwa zehn Prozent – auch von ihrem Exmann, der ansonsten häufig mit seinem Wohnmobil unterwegs war, gefahren worden war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts besteht in derartigen Fällen kein Anspruch auf Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts. Denn ein solcher Anspruch setzt eine alleinige Nutzung des Fahrzeugs voraus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Im Fall einer Scheidung wird nicht immer nur über die Möbel und das Porzellan gestritten. Auch ein Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung kann durchaus zum Zankapfel werden, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wird ein auf einen Ehemann zugelassenes Fahrzeug ausschließlich von seiner Frau gefahren, so ist er im Fall einer Scheidung dazu verpflichtet, seiner Exfrau die Rechte an dem während dieser Zeit erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschieden (Az.: II-8 WF 105/11).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Frau hatte nach ihrer Scheidung von ihrem Ex-Gatten verlangt, dass er ihr die Rechte an dem Schadenfreiheitsrabatt für einen von ihr genutzten Personenkraftwagen überträgt.
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<p class="MsoNormal">
  Das Fahrzeug war auf den Namen ihres Mannes zugelassen worden, der auch die Versicherung für das Auto abgeschlossen hatte. Er weigerte sich jedoch, den Rabatt zu übertragen.
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<h2>
  Ja, aber …
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zu Recht, befanden die Richter des Hammer Oberlandesgerichts. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich, so das Gericht, kann ein Ehepartner bei einer Scheidung im Rahmen seiner Rechtspflichten gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html">Paragraf 1353 Absatz 1 Satz 2 BGB</a> (Bürgerliches Gesetzbuch) zwar rechtlich dazu verpflichtet sein, einen formal zunächst einmal ihm zustehenden Schadenfreiheitsrabatt auf seine Expartnerin beziehungsweise seinen Expartner zu übertragen. Das setzt aber voraus, dass der Rabatt ausschließlich von jener Person „erzielt“ wurde, die ihn für sich beansprucht.
</p>
<h2>
  Weitaus überwiegende Nutzung reicht nicht aus
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In dem entschiedenen Fall hatte die Exgattin das Fahrzeug zwar unbestritten weitaus überwiegend genutzt und es auch nach der Scheidung behalten. Sie musste jedoch einräumen, dass es gelegentlich – die Frau sprach von einem Nutzungsanteil von etwa zehn Prozent – auch von ihrem Exmann, der ansonsten häufig mit seinem Wohnmobil unterwegs war, gefahren worden war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts besteht in derartigen Fällen kein Anspruch auf Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts. Denn ein solcher Anspruch setzt eine alleinige Nutzung des Fahrzeugs voraus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
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        <![CDATA[Im Fall einer Scheidung wird nicht immer nur über die Möbel und das Porzellan gestritten. Auch ein Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung kann durchaus zum Zankapfel werden, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.]]>
      </ibs:text>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wird ein auf einen Ehemann zugelassenes Fahrzeug ausschließlich von seiner Frau gefahren, so ist er im Fall einer Scheidung dazu verpflichtet, seiner Exfrau die Rechte an dem während dieser Zeit erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschieden (Az.: II-8 WF 105/11).
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<p class="MsoNormal">
  Eine Frau hatte nach ihrer Scheidung von ihrem Ex-Gatten verlangt, dass er ihr die Rechte an dem Schadenfreiheitsrabatt für einen von ihr genutzten Personenkraftwagen überträgt.
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<p class="MsoNormal">
  Das Fahrzeug war auf den Namen ihres Mannes zugelassen worden, der auch die Versicherung für das Auto abgeschlossen hatte. Er weigerte sich jedoch, den Rabatt zu übertragen.
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  Ja, aber …
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zu Recht, befanden die Richter des Hammer Oberlandesgerichts. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
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<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich, so das Gericht, kann ein Ehepartner bei einer Scheidung im Rahmen seiner Rechtspflichten gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html">Paragraf 1353 Absatz 1 Satz 2 BGB</a> (Bürgerliches Gesetzbuch) zwar rechtlich dazu verpflichtet sein, einen formal zunächst einmal ihm zustehenden Schadenfreiheitsrabatt auf seine Expartnerin beziehungsweise seinen Expartner zu übertragen. Das setzt aber voraus, dass der Rabatt ausschließlich von jener Person „erzielt“ wurde, die ihn für sich beansprucht.
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<h2>
  Weitaus überwiegende Nutzung reicht nicht aus
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In dem entschiedenen Fall hatte die Exgattin das Fahrzeug zwar unbestritten weitaus überwiegend genutzt und es auch nach der Scheidung behalten. Sie musste jedoch einräumen, dass es gelegentlich – die Frau sprach von einem Nutzungsanteil von etwa zehn Prozent – auch von ihrem Exmann, der ansonsten häufig mit seinem Wohnmobil unterwegs war, gefahren worden war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Ansicht des Gerichts besteht in derartigen Fällen kein Anspruch auf Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts. Denn ein solcher Anspruch setzt eine alleinige Nutzung des Fahrzeugs voraus. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Kfz-Versicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Die richtige Absicherung für Au-pair-Kräfte </title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Die richtige Absicherung für Au-pair-Kräfte </ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3656229/Die+richtige+Absicherung+f%C3%BCr+Au-pair-Kr%C3%A4fte+/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Tue, 24 Jan 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 24 Feb 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Jeder, der sich als Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung eine Au-pair-Hilfe wünscht, sollte sich um einen passenden Versicherungsschutz Gedanken machen, zumal die Absicherung bestimmter Risiken auch vorgeschrieben ist.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Eine Au-pair-Kraft darf in der Regel nur fünf Stunden am Tag arbeiten. Unter Arbeit versteht der Gesetzgeber in diesem Falle aber nur leichte Tätigkeiten im Haushalt sowie die Kinderbetreuung. Doch auch bei diesen Tätigkeiten besteht die Gefahr, dass sich die Au-Pair-Hilfe selbst oder einen anderen verletzt oder es zu einem Sachschaden kommt. Eine vernünftige Absicherung ist daher wichtig. Zudem muss derjenige, der eine Au-pair-Kraft beschäftigt, unter anderem für eine Kranken- und Unfallabsicherung sorgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Au-pairs, die vom Ausland nach Deutschland kommen, fallen nicht unter die Sozialversicherungs-Pflicht, wenn keine festgeschriebene Arbeitszeit vertraglich vereinbart wurde. In diesem Fall wird die Au-pair-Hilfe als „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ angesehen. Das kann günstiger versichert werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Informationen des <a href="http://www.au-pair-society.org/">Bundesverbands Au-pair</a> kommt man dann nämlich mit einer privaten Kombinations-Versicherung deutlich billiger weg.
</p>
<h2>
  Versicherungspflicht
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nichtsdestotrotz hat jeder, der in Deutschland Au-pair-Kräfte beschäftigt, die Pflicht bestimmte Risiken auf eigene Kosten abzusichern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Versichert werden müssen der Fall eines Unfalles, einer Schwangerschaft und Geburt und einer Krankheit. Zudem sollte eine Privat-Haftpflichtversicherung das Au-pair gegen Schadenersatz-Forderungen Dritter absichern.
</p>
<h2>
  Was man beachten sollte
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Unfallversicherung sollte die Deckungssumme für den Fall der Invalidität mindestens 100.000 Euro betragen. Außerdem ist es sinnvoll, eine zusätzliche Entschädigung für die Gastfamilie zu vereinbaren, falls die Au-pair-Kraft nach einem Unfall länger als zwei Wochen ausfällt, wenn diese im Krankenhaus behandelt werden muss.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Krankenversicherung ist darauf zu achten, dass Zahnersatz nach Unfällen, medizinisch notwendiger Krankenrücktransport und auch Zahnbehandlungen mitversichert sind. Mit einer privaten Absicherung ist dies möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In vielen Privathaftpflicht-Policen sind Au-pair-Hilfen kostenfrei mitversichert oder lassen sich gegen einen geringen Aufpreis mit einschließen. Um sicherzugehen, dass der richtige Versicherungsschutz vorliegt, hilft die Nachfrage beim Versicherungsexperten.
</p></div>]]>
      </description>
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        <![CDATA[Jeder, der sich als Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung eine Au-pair-Hilfe wünscht, sollte sich um einen passenden Versicherungsschutz Gedanken machen, zumal die Absicherung bestimmter Risiken auch vorgeschrieben ist.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Eine Au-pair-Kraft darf in der Regel nur fünf Stunden am Tag arbeiten. Unter Arbeit versteht der Gesetzgeber in diesem Falle aber nur leichte Tätigkeiten im Haushalt sowie die Kinderbetreuung. Doch auch bei diesen Tätigkeiten besteht die Gefahr, dass sich die Au-Pair-Hilfe selbst oder einen anderen verletzt oder es zu einem Sachschaden kommt. Eine vernünftige Absicherung ist daher wichtig. Zudem muss derjenige, der eine Au-pair-Kraft beschäftigt, unter anderem für eine Kranken- und Unfallabsicherung sorgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Au-pairs, die vom Ausland nach Deutschland kommen, fallen nicht unter die Sozialversicherungs-Pflicht, wenn keine festgeschriebene Arbeitszeit vertraglich vereinbart wurde. In diesem Fall wird die Au-pair-Hilfe als „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ angesehen. Das kann günstiger versichert werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Informationen des <a href="http://www.au-pair-society.org/">Bundesverbands Au-pair</a> kommt man dann nämlich mit einer privaten Kombinations-Versicherung deutlich billiger weg.
</p>
<h2>
  Versicherungspflicht
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nichtsdestotrotz hat jeder, der in Deutschland Au-pair-Kräfte beschäftigt, die Pflicht bestimmte Risiken auf eigene Kosten abzusichern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Versichert werden müssen der Fall eines Unfalles, einer Schwangerschaft und Geburt und einer Krankheit. Zudem sollte eine Privat-Haftpflichtversicherung das Au-pair gegen Schadenersatz-Forderungen Dritter absichern.
</p>
<h2>
  Was man beachten sollte
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Unfallversicherung sollte die Deckungssumme für den Fall der Invalidität mindestens 100.000 Euro betragen. Außerdem ist es sinnvoll, eine zusätzliche Entschädigung für die Gastfamilie zu vereinbaren, falls die Au-pair-Kraft nach einem Unfall länger als zwei Wochen ausfällt, wenn diese im Krankenhaus behandelt werden muss.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Krankenversicherung ist darauf zu achten, dass Zahnersatz nach Unfällen, medizinisch notwendiger Krankenrücktransport und auch Zahnbehandlungen mitversichert sind. Mit einer privaten Absicherung ist dies möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In vielen Privathaftpflicht-Policen sind Au-pair-Hilfen kostenfrei mitversichert oder lassen sich gegen einen geringen Aufpreis mit einschließen. Um sicherzugehen, dass der richtige Versicherungsschutz vorliegt, hilft die Nachfrage beim Versicherungsexperten.
</p></div>]]>
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        <![CDATA[Jeder, der sich als Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung eine Au-pair-Hilfe wünscht, sollte sich um einen passenden Versicherungsschutz Gedanken machen, zumal die Absicherung bestimmter Risiken auch vorgeschrieben ist.]]>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Eine Au-pair-Kraft darf in der Regel nur fünf Stunden am Tag arbeiten. Unter Arbeit versteht der Gesetzgeber in diesem Falle aber nur leichte Tätigkeiten im Haushalt sowie die Kinderbetreuung. Doch auch bei diesen Tätigkeiten besteht die Gefahr, dass sich die Au-Pair-Hilfe selbst oder einen anderen verletzt oder es zu einem Sachschaden kommt. Eine vernünftige Absicherung ist daher wichtig. Zudem muss derjenige, der eine Au-pair-Kraft beschäftigt, unter anderem für eine Kranken- und Unfallabsicherung sorgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Au-pairs, die vom Ausland nach Deutschland kommen, fallen nicht unter die Sozialversicherungs-Pflicht, wenn keine festgeschriebene Arbeitszeit vertraglich vereinbart wurde. In diesem Fall wird die Au-pair-Hilfe als „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ angesehen. Das kann günstiger versichert werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Informationen des <a href="http://www.au-pair-society.org/">Bundesverbands Au-pair</a> kommt man dann nämlich mit einer privaten Kombinations-Versicherung deutlich billiger weg.
</p>
<h2>
  Versicherungspflicht
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nichtsdestotrotz hat jeder, der in Deutschland Au-pair-Kräfte beschäftigt, die Pflicht bestimmte Risiken auf eigene Kosten abzusichern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Versichert werden müssen der Fall eines Unfalles, einer Schwangerschaft und Geburt und einer Krankheit. Zudem sollte eine Privat-Haftpflichtversicherung das Au-pair gegen Schadenersatz-Forderungen Dritter absichern.
</p>
<h2>
  Was man beachten sollte
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Unfallversicherung sollte die Deckungssumme für den Fall der Invalidität mindestens 100.000 Euro betragen. Außerdem ist es sinnvoll, eine zusätzliche Entschädigung für die Gastfamilie zu vereinbaren, falls die Au-pair-Kraft nach einem Unfall länger als zwei Wochen ausfällt, wenn diese im Krankenhaus behandelt werden muss.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Krankenversicherung ist darauf zu achten, dass Zahnersatz nach Unfällen, medizinisch notwendiger Krankenrücktransport und auch Zahnbehandlungen mitversichert sind. Mit einer privaten Absicherung ist dies möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In vielen Privathaftpflicht-Policen sind Au-pair-Hilfen kostenfrei mitversichert oder lassen sich gegen einen geringen Aufpreis mit einschließen. Um sicherzugehen, dass der richtige Versicherungsschutz vorliegt, hilft die Nachfrage beim Versicherungsexperten.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Haftpflicht &amp; Unfall</category>
    </item>
    <item>
      <title>Prämiennachlass für null Punkte in Flensburg</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Prämiennachlass für null Punkte in Flensburg</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3656230/Pr%C3%A4miennachlass+f%C3%BCr+null+Punkte+in+Flensburg/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Tue, 24 Jan 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 24 Feb 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Umsichtige Autofahrer, die sich im Straßenverkehr nichts zuschulden kommen lassen, müssen möglicherweise für die Kfz-Versicherung weniger zahlen.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Für null Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gewähren manche Versicherer mittlerweile einen Rabatt in der Kfz-Versicherung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen bescheinigt Fahrern mit Punkten in Flensburg eine höhere Unfall-Wahrscheinlichkeit.
</p>
<h2>
  Unfall-Wahrscheinlichkeit steigt mit Punktanzahl
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Verkehrsexperten haben herausgefunden, dass Autofahrer, die einen Punkt im Flensburger <a href="http://www.kba.de/cln_033/nn_124582/DE/ZentraleRegister/VZR/vzr__node.html?__nnn=true">Verkehrszentralregister</a> haben, bereits mit einer mehr als doppelt so hohen Unfall-Wahrscheinlichkeit fahren als punktefreie Pkw-Fahrer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei Autofahrern mit zwei Punkten steigt die Wahrscheinlichkeit schon um 250 Prozent. Bei vier Punkten sind es sogar 400 Prozent.
</p>
<h2>
  Nachlass bis zu 25 Prozent
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für punktefreie Autofahrer gibt es bei einigen Versicherern daher einen Beitragsnachlass in der Kfz-Versicherung. Für die Gewährung des Rabattes wird teils eine Bescheinigung verlangt, die als Formular <a href="http://www.kba.de/cln_005/nn_125874/DE/ZentraleRegister/VZR/Auskunft/vzr__auskunft__inhalt.html">beim Kraftfahrt-Bundesamt</a> erhältlich ist.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Rabatt kann bis zu 25 Prozent betragen. Doch Vorsicht: Nicht zwangsläufig führen Rabatte zu den preisgünstigsten Versicherungen. Zudem sollten auch die enthaltenen Leistungen eines Kfz-Vertrages wie beispielsweise die kostenlose Mitversicherung eines Schutzbriefes mitberücksichtigt werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Umsichtige Autofahrer, die sich im Straßenverkehr nichts zuschulden kommen lassen, müssen möglicherweise für die Kfz-Versicherung weniger zahlen.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Für null Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gewähren manche Versicherer mittlerweile einen Rabatt in der Kfz-Versicherung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen bescheinigt Fahrern mit Punkten in Flensburg eine höhere Unfall-Wahrscheinlichkeit.
</p>
<h2>
  Unfall-Wahrscheinlichkeit steigt mit Punktanzahl
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Verkehrsexperten haben herausgefunden, dass Autofahrer, die einen Punkt im Flensburger <a href="http://www.kba.de/cln_033/nn_124582/DE/ZentraleRegister/VZR/vzr__node.html?__nnn=true">Verkehrszentralregister</a> haben, bereits mit einer mehr als doppelt so hohen Unfall-Wahrscheinlichkeit fahren als punktefreie Pkw-Fahrer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei Autofahrern mit zwei Punkten steigt die Wahrscheinlichkeit schon um 250 Prozent. Bei vier Punkten sind es sogar 400 Prozent.
</p>
<h2>
  Nachlass bis zu 25 Prozent
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für punktefreie Autofahrer gibt es bei einigen Versicherern daher einen Beitragsnachlass in der Kfz-Versicherung. Für die Gewährung des Rabattes wird teils eine Bescheinigung verlangt, die als Formular <a href="http://www.kba.de/cln_005/nn_125874/DE/ZentraleRegister/VZR/Auskunft/vzr__auskunft__inhalt.html">beim Kraftfahrt-Bundesamt</a> erhältlich ist.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Rabatt kann bis zu 25 Prozent betragen. Doch Vorsicht: Nicht zwangsläufig führen Rabatte zu den preisgünstigsten Versicherungen. Zudem sollten auch die enthaltenen Leistungen eines Kfz-Vertrages wie beispielsweise die kostenlose Mitversicherung eines Schutzbriefes mitberücksichtigt werden.
</p></div>]]>
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  (verpd) Für null Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gewähren manche Versicherer mittlerweile einen Rabatt in der Kfz-Versicherung.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen bescheinigt Fahrern mit Punkten in Flensburg eine höhere Unfall-Wahrscheinlichkeit.
</p>
<h2>
  Unfall-Wahrscheinlichkeit steigt mit Punktanzahl
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Verkehrsexperten haben herausgefunden, dass Autofahrer, die einen Punkt im Flensburger <a href="http://www.kba.de/cln_033/nn_124582/DE/ZentraleRegister/VZR/vzr__node.html?__nnn=true">Verkehrszentralregister</a> haben, bereits mit einer mehr als doppelt so hohen Unfall-Wahrscheinlichkeit fahren als punktefreie Pkw-Fahrer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei Autofahrern mit zwei Punkten steigt die Wahrscheinlichkeit schon um 250 Prozent. Bei vier Punkten sind es sogar 400 Prozent.
</p>
<h2>
  Nachlass bis zu 25 Prozent
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Für punktefreie Autofahrer gibt es bei einigen Versicherern daher einen Beitragsnachlass in der Kfz-Versicherung. Für die Gewährung des Rabattes wird teils eine Bescheinigung verlangt, die als Formular <a href="http://www.kba.de/cln_005/nn_125874/DE/ZentraleRegister/VZR/Auskunft/vzr__auskunft__inhalt.html">beim Kraftfahrt-Bundesamt</a> erhältlich ist.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Rabatt kann bis zu 25 Prozent betragen. Doch Vorsicht: Nicht zwangsläufig führen Rabatte zu den preisgünstigsten Versicherungen. Zudem sollten auch die enthaltenen Leistungen eines Kfz-Vertrages wie beispielsweise die kostenlose Mitversicherung eines Schutzbriefes mitberücksichtigt werden.
</p>]]>
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      <category domain="topic">Kfz-Versicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsunfall oder Freizeitpech?</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Arbeitsunfall oder Freizeitpech?</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3654257/Arbeitsunfall+oder+Freizeitpech%3F/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 23 Jan 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 23 Feb 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Ein Gericht hatte zu entscheiden, ob ein Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er für seine Betriebssportgruppe an einem Skirennen teilnimmt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Sportliche Betätigungen im Rahmen einer Betriebssportgruppe, die keinen Ausgleichs-, sondern einen Wettkampfcharakter haben, stehen in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Augsburg mit einem jüngst bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: S 8 U 267/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein aktives Mitglied einer Betriebssport-Gemeinschaft war im März 2010 bei einem Skirennen verunglückt und hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen.
</p>
<h2 class="MsoNormal">
  Wann der Betriebssport zum Privatvergnügen wird
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Mit dem Argument, dass eine Teilnahme am Betriebssport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, verlangte der Kläger eine Anerkennung seines Unfalles als Arbeitsunfall.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch das lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Ihre ablehnende Haltung begründete sie unter anderem damit, dass Betriebssport, der einen Wettkampfcharakter hat, grundsätzlich nicht versichert sei. Bei dem Rennen habe es sich angesichts einer äußerst geringen Teilnehmerzahl auch nicht um eine betriebliche Gemeinschafts-Veranstaltung gehandelt, die unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls versichert gewesen wäre.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In seiner gegen die Berufsgenossenschaft eingereichten Klage trug der Verletzte vor, dass es sich sehr wohl um eine versicherte Veranstaltung gehandelt habe. Denn sie sei von der Betriebsleitung ausgelobt, organisiert und finanziert worden. Dass sich nur so wenige Personen an dem Rennen beteiligen würden, sei im Übrigen nicht vorhersehbar gewesen.
</p>
<h2>
  Ja, aber …
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dieser Argumentation wollten sich die Richter jedoch nicht anschließen. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich, so das Gericht, kann auch Betriebssport in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen und somit im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn sportliche Betätigungen dienen dem Ausgleich für eine meist einseitig beanspruchende Berufstätigkeit und somit nicht nur dem Interesse der Beschäftigten, sondern auch denen ihrer Arbeitgeber.
</p>
<h2>
  Welche sportlichen Aktivitäten sind versichert?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zur Abgrenzung von anderen sportlichen Aktivitäten muss Betriebssport jedoch folgende Kriterien erfüllen:
</p>
<ul>
  <li>Der Sport muss Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben;
  </li>
  <li>er muss regelmäßig stattfinden;
  </li>
  <li>der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beziehungsweise der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssport-Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt sein;
  </li>
  <li>Übungszeit und Übungsdauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen;
  </li>
  <li>die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden.
  </li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
  Das Skirennen, bei welchem der Kläger verunglückte, erfüllte diese Kriterien jedoch allein schon deswegen nicht, weil es keinen Ausgleichs-, sondern einen Wettkampfcharakter hatte. Der Kläger stand daher als Teilnehmer an dem Rennen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
</p>
<h2>
  Kein betrieblicher Gemeinschaftscharakter
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Veranstaltung hatte nach Ansicht des Gerichts auch keinen betrieblichen Gemeinschaftscharakter. Denn von den 3.300 Beschäftigten des Arbeitgebers, die zu dem Rennen eingeladen worden waren, nahmen letztlich nur 32 Mitarbeiter und 14 Angehörige teil. Eine solch geringe Teilnehmerzahl reicht jedoch auch nicht ansatzweise dazu aus, den Gemeinschaftsgedanken zu fördern, was eines der Kriterien dafür gewesen wäre, damit die Teilnehmer unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft gestanden hätten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Art der Veranstaltung konnte im Übrigen von Anfang an nicht davon ausgegangen werden, dass mit einer einen Versicherungsschutz begründenden größeren Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet werden konnte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn das mit einem alpinen Ski-Wettbewerb verbundene Risiko dürfte den meisten Beschäftigten zu hoch sein – so das Gericht. Ski-Rennen sind daher grundsätzlich nicht dazu geeignet, das „Wir-Gefühl“ innerhalb eines Unternehmens zu fördern. Sie stehen daher in der Regel allein schon deswegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
</p>
<h2>
  Begrenzte gesetzliche Absicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie das Urteil zeigt, besteht ein gesetzlicher Unfallschutz nur in einem eng begrenzten Rahmen, wie bei Arbeitsunfällen beziehungsweise Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle Schutz.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Ein Versicherungsfachmann hilft, den individuell passenden Versicherungsumfang zu finden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Ein Gericht hatte zu entscheiden, ob ein Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er für seine Betriebssportgruppe an einem Skirennen teilnimmt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Sportliche Betätigungen im Rahmen einer Betriebssportgruppe, die keinen Ausgleichs-, sondern einen Wettkampfcharakter haben, stehen in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Augsburg mit einem jüngst bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: S 8 U 267/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein aktives Mitglied einer Betriebssport-Gemeinschaft war im März 2010 bei einem Skirennen verunglückt und hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen.
</p>
<h2 class="MsoNormal">
  Wann der Betriebssport zum Privatvergnügen wird
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Mit dem Argument, dass eine Teilnahme am Betriebssport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, verlangte der Kläger eine Anerkennung seines Unfalles als Arbeitsunfall.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch das lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Ihre ablehnende Haltung begründete sie unter anderem damit, dass Betriebssport, der einen Wettkampfcharakter hat, grundsätzlich nicht versichert sei. Bei dem Rennen habe es sich angesichts einer äußerst geringen Teilnehmerzahl auch nicht um eine betriebliche Gemeinschafts-Veranstaltung gehandelt, die unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls versichert gewesen wäre.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In seiner gegen die Berufsgenossenschaft eingereichten Klage trug der Verletzte vor, dass es sich sehr wohl um eine versicherte Veranstaltung gehandelt habe. Denn sie sei von der Betriebsleitung ausgelobt, organisiert und finanziert worden. Dass sich nur so wenige Personen an dem Rennen beteiligen würden, sei im Übrigen nicht vorhersehbar gewesen.
</p>
<h2>
  Ja, aber …
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Dieser Argumentation wollten sich die Richter jedoch nicht anschließen. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich, so das Gericht, kann auch Betriebssport in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen und somit im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn sportliche Betätigungen dienen dem Ausgleich für eine meist einseitig beanspruchende Berufstätigkeit und somit nicht nur dem Interesse der Beschäftigten, sondern auch denen ihrer Arbeitgeber.
</p>
<h2>
  Welche sportlichen Aktivitäten sind versichert?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zur Abgrenzung von anderen sportlichen Aktivitäten muss Betriebssport jedoch folgende Kriterien erfüllen:
</p>
<ul>
  <li>Der Sport muss Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben;
  </li>
  <li>er muss regelmäßig stattfinden;
  </li>
  <li>der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beziehungsweise der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssport-Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt sein;
  </li>
  <li>Übungszeit und Übungsdauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen;
  </li>
  <li>die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden.
  </li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
  Das Skirennen, bei welchem der Kläger verunglückte, erfüllte diese Kriterien jedoch allein schon deswegen nicht, weil es keinen Ausgleichs-, sondern einen Wettkampfcharakter hatte. Der Kläger stand daher als Teilnehmer an dem Rennen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
</p>
<h2>
  Kein betrieblicher Gemeinschaftscharakter
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Veranstaltung hatte nach Ansicht des Gerichts auch keinen betrieblichen Gemeinschaftscharakter. Denn von den 3.300 Beschäftigten des Arbeitgebers, die zu dem Rennen eingeladen worden waren, nahmen letztlich nur 32 Mitarbeiter und 14 Angehörige teil. Eine solch geringe Teilnehmerzahl reicht jedoch auch nicht ansatzweise dazu aus, den Gemeinschaftsgedanken zu fördern, was eines der Kriterien dafür gewesen wäre, damit die Teilnehmer unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft gestanden hätten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Art der Veranstaltung konnte im Übrigen von Anfang an nicht davon ausgegangen werden, dass mit einer einen Versicherungsschutz begründenden größeren Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet werden konnte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn das mit einem alpinen Ski-Wettbewerb verbundene Risiko dürfte den meisten Beschäftigten zu hoch sein – so das Gericht. Ski-Rennen sind daher grundsätzlich nicht dazu geeignet, das „Wir-Gefühl“ innerhalb eines Unternehmens zu fördern. Sie stehen daher in der Regel allein schon deswegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
</p>
<h2>
  Begrenzte gesetzliche Absicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie das Urteil zeigt, besteht ein gesetzlicher Unfallschutz nur in einem eng begrenzten Rahmen, wie bei Arbeitsunfällen beziehungsweise Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle Schutz.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Ein Versicherungsfachmann hilft, den individuell passenden Versicherungsumfang zu finden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Ein Gericht hatte zu entscheiden, ob ein Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er für seine Betriebssportgruppe an einem Skirennen teilnimmt.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Sportliche Betätigungen im Rahmen einer Betriebssportgruppe, die keinen Ausgleichs-, sondern einen Wettkampfcharakter haben, stehen in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Augsburg mit einem jüngst bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: S 8 U 267/10).
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein aktives Mitglied einer Betriebssport-Gemeinschaft war im März 2010 bei einem Skirennen verunglückt und hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen.
</p>
<h2 class="MsoNormal">
  Wann der Betriebssport zum Privatvergnügen wird
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Mit dem Argument, dass eine Teilnahme am Betriebssport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, verlangte der Kläger eine Anerkennung seines Unfalles als Arbeitsunfall.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch das lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Ihre ablehnende Haltung begründete sie unter anderem damit, dass Betriebssport, der einen Wettkampfcharakter hat, grundsätzlich nicht versichert sei. Bei dem Rennen habe es sich angesichts einer äußerst geringen Teilnehmerzahl auch nicht um eine betriebliche Gemeinschafts-Veranstaltung gehandelt, die unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls versichert gewesen wäre.
</p>
<p class="MsoNormal">
  In seiner gegen die Berufsgenossenschaft eingereichten Klage trug der Verletzte vor, dass es sich sehr wohl um eine versicherte Veranstaltung gehandelt habe. Denn sie sei von der Betriebsleitung ausgelobt, organisiert und finanziert worden. Dass sich nur so wenige Personen an dem Rennen beteiligen würden, sei im Übrigen nicht vorhersehbar gewesen.
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  Ja, aber …
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<p class="MsoNormal">
  Dieser Argumentation wollten sich die Richter jedoch nicht anschließen. Sie wiesen die Klage als unbegründet zurück.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich, so das Gericht, kann auch Betriebssport in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen und somit im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn sportliche Betätigungen dienen dem Ausgleich für eine meist einseitig beanspruchende Berufstätigkeit und somit nicht nur dem Interesse der Beschäftigten, sondern auch denen ihrer Arbeitgeber.
</p>
<h2>
  Welche sportlichen Aktivitäten sind versichert?
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Zur Abgrenzung von anderen sportlichen Aktivitäten muss Betriebssport jedoch folgende Kriterien erfüllen:
</p>
<ul>
  <li>Der Sport muss Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben;
  </li>
  <li>er muss regelmäßig stattfinden;
  </li>
  <li>der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beziehungsweise der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssport-Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt sein;
  </li>
  <li>Übungszeit und Übungsdauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen;
  </li>
  <li>die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden.
  </li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
  Das Skirennen, bei welchem der Kläger verunglückte, erfüllte diese Kriterien jedoch allein schon deswegen nicht, weil es keinen Ausgleichs-, sondern einen Wettkampfcharakter hatte. Der Kläger stand daher als Teilnehmer an dem Rennen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
</p>
<h2>
  Kein betrieblicher Gemeinschaftscharakter
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Die Veranstaltung hatte nach Ansicht des Gerichts auch keinen betrieblichen Gemeinschaftscharakter. Denn von den 3.300 Beschäftigten des Arbeitgebers, die zu dem Rennen eingeladen worden waren, nahmen letztlich nur 32 Mitarbeiter und 14 Angehörige teil. Eine solch geringe Teilnehmerzahl reicht jedoch auch nicht ansatzweise dazu aus, den Gemeinschaftsgedanken zu fördern, was eines der Kriterien dafür gewesen wäre, damit die Teilnehmer unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft gestanden hätten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Art der Veranstaltung konnte im Übrigen von Anfang an nicht davon ausgegangen werden, dass mit einer einen Versicherungsschutz begründenden größeren Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet werden konnte.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Denn das mit einem alpinen Ski-Wettbewerb verbundene Risiko dürfte den meisten Beschäftigten zu hoch sein – so das Gericht. Ski-Rennen sind daher grundsätzlich nicht dazu geeignet, das „Wir-Gefühl“ innerhalb eines Unternehmens zu fördern. Sie stehen daher in der Regel allein schon deswegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
</p>
<h2>
  Begrenzte gesetzliche Absicherung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wie das Urteil zeigt, besteht ein gesetzlicher Unfallschutz nur in einem eng begrenzten Rahmen, wie bei Arbeitsunfällen beziehungsweise Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle Schutz.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Ein Versicherungsfachmann hilft, den individuell passenden Versicherungsumfang zu finden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Unfallschutz </category>
    </item>
    <item>
      <title>Das Kreuz mit dem Kreuz</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Das Kreuz mit dem Kreuz</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3654258/Das+Kreuz+mit+dem+Kreuz/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3654258/Das+Kreuz+mit+dem+Kreuz/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Mon, 23 Jan 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 23 Feb 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[In Deutschland sind Kreuzschmerzen eine der am häufigsten angegebenen Beschwerden überhaupt. Neue Informationsbroschüren informieren Betroffene, was sie bei akuten oder chronischen Kreuzleiden tun können.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wie die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilten, haben rund 75 Prozent der Bürger in Deutschland mindestens einmal im Leben Kreuzschmerzen gehabt. Neue Informationsblätter zeigen auf Basis wissenschaftlich gesicherter Informationen, was ein Kreuzschmerz ist, wie er entstehen kann und welche Behandlungen es gibt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Kreuzschmerzen werden heute ganz anders behandelt als noch vor einigen Jahren. Während früher eher passive Therapieformen, wie Schonen oder Bettruhe, im Vordergrund standen, setzen die Ärzte in der jetzigen Zeit eher auf Bewegung.
</p>
<h2>
  Verständliche Informationen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ausführliche Informationen zum Thema bietet eine aktuelle, online kostenlos herunterladbare Broschüre des <a href="http://www.aezq.de/">Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin</a> (ÄZQ), ein wissenschaftliches Institut mit der <a href="http://www.baek.de/">Bundesärztekammer</a> (BÄK) und der <a href="http://www.kbv.de/">Kassenärztlichen Bundesvereinigung</a> (KBV) als Träger.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die vor Kurzem veröffentlichte „<a href="http://www.patienten-information.de/mdb/downloads/nvl/kreuzschmerz/ph/kreuzschmerz-pl.pdf">PatientenLeitlinie Kreuzschmerz</a>“ möchte die Betroffenen beispielsweise in verständlicher Form darüber informieren, woher die Beschwerden kommen, wie man sie behandelt und was sie selbst dagegen tun können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf der Grundlage der ausführlichen PatientenLeitlinie wurden zusätzlich zwei Kurzinformationen, nämlich die „<a href="http://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/kip/aezq-version-kip-akuter-kreuzschmerz.pdf">Patienteninformation – Akuter Kreuzschmerz</a>“ und die „<a href="http://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/kip/aezq-version-kip-chronischer-kreuzschmerz.pdf">Patienteninformation – Chronischer Kreuzschmerz</a>“ erarbeitet. Beide stehen ebenfalls im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung.
</p>
<h2>
  Empfehlungen und Hinweise
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Unter anderem ist zu lesen, dass Bettruhe für die Genesung von Kreuzschmerzen eher hinderlich ist. Zudem sollten Medikamente wie Schmerzmittel es zwar ermöglichen, die Alltagsaktivitäten so gut es geht beizubehalten. Eine alleinige oder dauerhafte medikamentöse Behandlung sei aber nicht sinnvoll.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wichtig ist es nach Angaben der Gesundheitsexperten, die Rückenmuskulatur beispielsweise durch Schwimmen, Radfahren oder Wandern zu stärken sowie einseitige Haltungen wie langes Sitzen oder Stehen zu vermeiden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Aussagen der ÄZQ haben Kreuzschmerzen nur selten ernsthafte Ursachen. Treten jedoch weitere Beschwerden, wie Lähmungserscheinungen von Muskeln, Taubheitsgefühle oder Schwierigkeiten beim Toilettengang auf, sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden, denn dies könnten Anzeichen für Krankheiten sein, die sofort behandelt werden müssten.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[In Deutschland sind Kreuzschmerzen eine der am häufigsten angegebenen Beschwerden überhaupt. Neue Informationsbroschüren informieren Betroffene, was sie bei akuten oder chronischen Kreuzleiden tun können.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wie die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilten, haben rund 75 Prozent der Bürger in Deutschland mindestens einmal im Leben Kreuzschmerzen gehabt. Neue Informationsblätter zeigen auf Basis wissenschaftlich gesicherter Informationen, was ein Kreuzschmerz ist, wie er entstehen kann und welche Behandlungen es gibt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Kreuzschmerzen werden heute ganz anders behandelt als noch vor einigen Jahren. Während früher eher passive Therapieformen, wie Schonen oder Bettruhe, im Vordergrund standen, setzen die Ärzte in der jetzigen Zeit eher auf Bewegung.
</p>
<h2>
  Verständliche Informationen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ausführliche Informationen zum Thema bietet eine aktuelle, online kostenlos herunterladbare Broschüre des <a href="http://www.aezq.de/">Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin</a> (ÄZQ), ein wissenschaftliches Institut mit der <a href="http://www.baek.de/">Bundesärztekammer</a> (BÄK) und der <a href="http://www.kbv.de/">Kassenärztlichen Bundesvereinigung</a> (KBV) als Träger.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die vor Kurzem veröffentlichte „<a href="http://www.patienten-information.de/mdb/downloads/nvl/kreuzschmerz/ph/kreuzschmerz-pl.pdf">PatientenLeitlinie Kreuzschmerz</a>“ möchte die Betroffenen beispielsweise in verständlicher Form darüber informieren, woher die Beschwerden kommen, wie man sie behandelt und was sie selbst dagegen tun können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf der Grundlage der ausführlichen PatientenLeitlinie wurden zusätzlich zwei Kurzinformationen, nämlich die „<a href="http://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/kip/aezq-version-kip-akuter-kreuzschmerz.pdf">Patienteninformation – Akuter Kreuzschmerz</a>“ und die „<a href="http://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/kip/aezq-version-kip-chronischer-kreuzschmerz.pdf">Patienteninformation – Chronischer Kreuzschmerz</a>“ erarbeitet. Beide stehen ebenfalls im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung.
</p>
<h2>
  Empfehlungen und Hinweise
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Unter anderem ist zu lesen, dass Bettruhe für die Genesung von Kreuzschmerzen eher hinderlich ist. Zudem sollten Medikamente wie Schmerzmittel es zwar ermöglichen, die Alltagsaktivitäten so gut es geht beizubehalten. Eine alleinige oder dauerhafte medikamentöse Behandlung sei aber nicht sinnvoll.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wichtig ist es nach Angaben der Gesundheitsexperten, die Rückenmuskulatur beispielsweise durch Schwimmen, Radfahren oder Wandern zu stärken sowie einseitige Haltungen wie langes Sitzen oder Stehen zu vermeiden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Aussagen der ÄZQ haben Kreuzschmerzen nur selten ernsthafte Ursachen. Treten jedoch weitere Beschwerden, wie Lähmungserscheinungen von Muskeln, Taubheitsgefühle oder Schwierigkeiten beim Toilettengang auf, sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden, denn dies könnten Anzeichen für Krankheiten sein, die sofort behandelt werden müssten.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
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        <![CDATA[In Deutschland sind Kreuzschmerzen eine der am häufigsten angegebenen Beschwerden überhaupt. Neue Informationsbroschüren informieren Betroffene, was sie bei akuten oder chronischen Kreuzleiden tun können.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  (verpd) Wie die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilten, haben rund 75 Prozent der Bürger in Deutschland mindestens einmal im Leben Kreuzschmerzen gehabt. Neue Informationsblätter zeigen auf Basis wissenschaftlich gesicherter Informationen, was ein Kreuzschmerz ist, wie er entstehen kann und welche Behandlungen es gibt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Kreuzschmerzen werden heute ganz anders behandelt als noch vor einigen Jahren. Während früher eher passive Therapieformen, wie Schonen oder Bettruhe, im Vordergrund standen, setzen die Ärzte in der jetzigen Zeit eher auf Bewegung.
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<h2>
  Verständliche Informationen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Ausführliche Informationen zum Thema bietet eine aktuelle, online kostenlos herunterladbare Broschüre des <a href="http://www.aezq.de/">Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin</a> (ÄZQ), ein wissenschaftliches Institut mit der <a href="http://www.baek.de/">Bundesärztekammer</a> (BÄK) und der <a href="http://www.kbv.de/">Kassenärztlichen Bundesvereinigung</a> (KBV) als Träger.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die vor Kurzem veröffentlichte „<a href="http://www.patienten-information.de/mdb/downloads/nvl/kreuzschmerz/ph/kreuzschmerz-pl.pdf">PatientenLeitlinie Kreuzschmerz</a>“ möchte die Betroffenen beispielsweise in verständlicher Form darüber informieren, woher die Beschwerden kommen, wie man sie behandelt und was sie selbst dagegen tun können.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auf der Grundlage der ausführlichen PatientenLeitlinie wurden zusätzlich zwei Kurzinformationen, nämlich die „<a href="http://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/kip/aezq-version-kip-akuter-kreuzschmerz.pdf">Patienteninformation – Akuter Kreuzschmerz</a>“ und die „<a href="http://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/kip/aezq-version-kip-chronischer-kreuzschmerz.pdf">Patienteninformation – Chronischer Kreuzschmerz</a>“ erarbeitet. Beide stehen ebenfalls im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung.
</p>
<h2>
  Empfehlungen und Hinweise
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Unter anderem ist zu lesen, dass Bettruhe für die Genesung von Kreuzschmerzen eher hinderlich ist. Zudem sollten Medikamente wie Schmerzmittel es zwar ermöglichen, die Alltagsaktivitäten so gut es geht beizubehalten. Eine alleinige oder dauerhafte medikamentöse Behandlung sei aber nicht sinnvoll.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wichtig ist es nach Angaben der Gesundheitsexperten, die Rückenmuskulatur beispielsweise durch Schwimmen, Radfahren oder Wandern zu stärken sowie einseitige Haltungen wie langes Sitzen oder Stehen zu vermeiden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nach Aussagen der ÄZQ haben Kreuzschmerzen nur selten ernsthafte Ursachen. Treten jedoch weitere Beschwerden, wie Lähmungserscheinungen von Muskeln, Taubheitsgefühle oder Schwierigkeiten beim Toilettengang auf, sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden, denn dies könnten Anzeichen für Krankheiten sein, die sofort behandelt werden müssten.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Gesundheit</category>
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